Habe 2007 einen Privatkredit abgeschlossen 11000 Euro (Auszahlungsbetrag)
Zinsen laut Vertrag 5006,20 Euro
Gesamtbetrag 16006,20 Euro
bei 84 Monatsraten von 190,55 wäre die Letzte Rate genau so hoch wie die Erste sowie die Folgeraten...
Die wo ich auch erwähnen möchte ohne irgendwelche Zahlungsaufschübe oder Rückbuchungen Bezahlt bzw. von meinem Konto abgebucht worden ist...
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen,
Wo der aktuelle Saldo höher ist als die Vereinbarte Summe...
und ich soll aufgelaufene Zinsen bezahlen !?!
Bezahlen laut Tilgungsplan 190,55
Bezahlen nach ihrer neuen Rechnung soll ich 269,96 + aufgelaufene Zinsen von 2,68 ergibt sich eine Gesamtsumme 272,64...
272,64 - 190,55 = Zuviel eingeforderter Betrag von 82,09 Euro...
ist das Rechtens kann ich mich gegen die MEHR ZAHLUNG Wehren ?
Haben Sie zufällig noch eine Risikolebensversicherung mit abgeschlossen?
Doch wenn man den Betrag auf die Monate umlegt wären das 30 Monate.Aus der Ferne kann nur jeder spekulieren.
Warum rufen Sie nicht einfach dort an?
Risikolebensversicherung mit abgeschlossen?
Doch wenn man den Betrag auf die Monate umlegt wären das 30 Monate.
Lebensversicherungen machen keinen Sinn für mich...
Habe also keine Abgeschlossen...
Also wenn man 16.006,20 Euro umlegt mit 190,55 kommt man auf 30. Monate ?HÄÄÄ?
16.006,20 : 84 Monate ergibt 190,55 Euro
Höhe erste Rate 190,55 Euro
Folge Raten laut Zahlungsplan 190,55
Das heißt für mich das auch die letzte Rate nur 190,55 Euro macht...
Schreibe sie an und bitte um eine Erläuterung wie sich die Summe zusammensetzt und woher die Zusatzzinsen herkommen sollen.
Kannst ja dann deine Kalkulation mit den 190,55 € beilegen und eine Kopie mit dem Blatt über die festgelegten Zinsen von 5006,20 €. Dann wird sie dir schon schreiben woher die Gebühren kommen sollen.
Basis für alle Berechnungen kann nur der 2007 abgeschlossene Darlehensvertragsein, aus dem alle Einzelheiten hervorgehen sollten. Falls nicht, wäre er ggfs. anfechtbar.
Hinsichtlich des Rückstandes sollte derjenige, der die Forderung stellt, auch in der Lage sein, seine Forderungen zu belegen bzw. zu erklären. Ggfs. könnte der Rückstand aus einer Zinsberechnung zwischen Darlehensauszahlung und den Berechnungen der Folgerate entstanden sein.