Hallo,
Ich habe seit zehn Jahren eine ETW, die ich vermiete. Die momentane Finanzierung läuft über Tilgung gegen Lebensversicherung und hat einen Zinssatz von 4,8%.
Nun steht die Prolongation an und ich überlege was ich tun soll.
Ich würde gern das niedrige Zinsniveau nutzen um eine Tilgung einzubauen. Ich kann mich nur nicht entscheiden, was ich genau tun soll.
Folgende Möglichkeiten sehe ich.
1) Fortführung des Darlehens zu ca. Der halben mtl.. Rate und Beibehaltung der Tilgung gegen Lv.
2) die mtl. Rate in etwa gleich lassen, für zehn Jahre mit 2,27% festschreiben und 3% tilgen. Bleibt eine Restschuld von ca. 106t€
2a) Einbau einer sondertilgungsoption kostet 0,1%
3) Rate um ca. 100€ erhöhen, zu 2,57% auf 15 Jahre festschreiben und 3% tilgen. Bleibt eine Restschuld von ca. 72t€
4) die Rate um ca. 400€ erhöhen, auf 15 Jahre zu 2,39% festschreiben und voll tilgen.
Ich bin echt etwas ratlos was ich tun soll. Finanziell wäre alles darstellbar - auch nicht spitz auf Knopf gerechnet.
Wir wohnen ebenfalls im eigenen Haus. Ggfs. Würden wir uns irgendwann mal vergrößern wollen, muss ich dafür sparen?aus dem Bauch heraus würde ich Variante 4 nehmen und hätte die Sicherheit in 15 Jahre fertig zu sein...
Sorge dabei, dass gezahlte Geld fehlt beim eventuellen Sparen für ein neues Haus...auf der anderen Seite könnte ich dann ggfs. Die ETW mit einbeziehen?
Ich freue mich auf eure Tipps und eine anregende Diskussion.
Viele Grüße,
Bugs
wie sind denn die Eigentumsverhältnisse in dem Haus wo sie wohnen und wenn es ihr Haus ist wie hoch ist dort die Restvaluta im Verhältnis zum Wert der Immobilie?
Sich damit abfinden dass die Tilgung mit LV vielleicht ein Satz mit x war und jetzt einen Schnitt machen und den RKW mit der Restschuld verrechnen und dann mit demverbleibenden Rest eine Direkttilgung von 3-4%
So wie Bankkaufmann sehen ich das grundsätzlich auch, allerdings sollte man sich die LV trotzdem noch mal genauer anschauen.
Ungeachtet dieser Tatsache aber, sollte in Anbetracht des Wunsches für die Zukunft - eigenes Haus - das Finanzierungskonzept der Anschlussfinanzeirung im Einklang zu dem Wunsch/Vorhaben stehen, insofern die Anschlussfinanzierung wohl überlegt und durchdacht angegangen werden.
Die Lv war glaube ich kein Griff ins Klo. Die läuft nun insgesamt schon 13 Jahre und ist auf Rentenalter ausgelegt. Ich selbst bin 33, insofern langfristig und sicher finde ich das okay. Habe auch noch einen vernünftigen Garantiezins;-)
Ich fände es nur gut, das aktuelle Zinsniveau zu nutzen und zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Und außerdem ist sie ne Absicherung für meine Frau und meine zwei Kinder.
Unser Haus gehört meiner Frau und mir. Das Haus ist mit 65% beliehen. Wert ca. 400t€, Kredit 260t€. Läuft seit 5 Jahren. Momentane Restschuld liegt bei ca. 225t€.
Einkommensüberschuss, (summe aller Einkünfte minus laufender kosten) beträgt monatlich ca. 2.500€. Davon gingen dann noch die lebenshaltungskosten ab. Und nicht berücksichtigt ist, dass meine Frau auch noch etwas verdient...
Welche Angaben braucht ihr noch?
P.S.:dein letzter Satz noelmaxim ist genau treffend!
Was für einen Garantiezins hat die LV denn, ist dort ggf. auch noch die Steuerfreiheit gegeben? Wie hoch ist der derzeitige Rückkaufwert?
Um welche Summe handelt es sich bei der Anschlussfinanzierung und was ist die ETW wert?
Soll die ETW weiterhin - auch nach Erwerb eines neuen Hauses - im Bestand gehalten werden? Was soll mit dem derzeitigen Haus dann geschehen?
Naja, als Absicherung sehe ich die LV nicht unbedingt, im Rentenalter werden die beiden abbezahlten Immobilien ihre Altervprsorge sein, der Todesfallschutz ist zu vernachlässigen, da von der Summe her ungenügend und als Risiko LV viel günstiger zu bekommen.
Das endfällige Darlehen war - da ETW vermietet - aus steuerlichen Gründen die richtige Finanzierungsform, ob die LV das sinnvollste Tilgungsinstrument war sei mal dahin gestellt. Ich würde daran auch nichts ändern, denn die Zinslast sollte nicht unbedingt sinken. Natürlich ist das in Abhängigkeit dazu zu bringen, ob die ETW weiter im Beatand gehalten werden soll. Auch wann der neuerliche Erwerb eines EFH in Betracht gezogen wird und was dann mit dem anderen EFH geschehen soll.
Ob das mit der LV langfristig gut geht, weiß keiner.
4% auf den anteiligen Sparbeitrag gutzuschreiben, bei einer Marktverzinsung von 1,5% ...
Renditekiller bei der LV sind Auszahlungen jenseits der 60 Jahre.
Meine -rein menschliche- Meinung:
Würde die monatliche Belastung so gestalten, daß sie mir nicht auffällt, d.h. in Höhe der Mieteinahme, also die niedrigste Belastung. Damit hast Du den Rücken völlig frei, und der Mieter bezahlt die Wohnung.
Ob Du dabei die LV kündigst, ist Deine persönliche Einstellungssache zum Thema LV.
Ich wäre Euch echt dankbar, wenn ihr euch nochmal die Zeit nehmen würdet kurz eure Meinung zu posten. Ich bin zerrissen, welche Art der Prolongation ich wählen soll. Ihr würdet mir stark helfen...oder braucht ihr noch mehr Infos?
Ich würde nicht unbedingt 100% versichern wollen dass der Garantiezins auch wirklich garantiert wird. Was wenn nicht?
Wo wohnen Sie eigentlich? Am einfachsten wäre doch eine direkte persönliche Beratung oder?
@bugsbunny, das alles klingt für mich auch so dass Sie verbindliche Bankkonditionen vorliegen haben.
Deswegen auch mal die Gegenfrage, liegen Ihnen denn verbindliche Darlehensverträge vor? Oder wie kommen Sie auf die Bankkonditionen?
Danke für Ihre Rückmeldung.
man sollte die Tilgung über eine Kapitallebensversicherung nicht pauschal verteufeln. Bei vermietetem Wohnraum und guten steuerlichen Voraussetzungen kann es Vorteile geben, Einzelheiten sollte ein Steuerberater klären können.
Fakt ist, die Versicherung ist abgeschlossen, hat einen hohen Garantiezins, und belastet den Kunde nicht besonders. Eine Kündigung dieser Sicherheit wäre mit hohen Verlusten und Nachteilen verbunden.
Hinsichtlich der Finanzierung sind alle geschilderten Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen behaftet, die nur der Kunde selbst anhand seiner Möglichkeiten und Wünsche einschätzen kann. Pauschal kann hier wohl kaum ein Ratschlag erfolgen.
Ich würde die Entscheidung von der Gesamtkosten-Seite anfassen und alle Möglichkeiten vergleichen. Bei vermietetem Wohnraum ggfs. einen Steuerberater hinzuziehen.
Grundsätzlich stellt eine bezahlte Immobilie die beste Geldanlage dar, da jederzeit auf Marktänderungen reagiert werden kann. Demnach ist die altuelle Niedrigzinsphase mit einer Volltilgerrechnung bestimmt nicht schlecht.
Für eine spätere Neufinanzierung des Eigenheims ist doch genügend Spielraum vorhanden, um günstige Alternativen zu schaffen. Warum heute eine gute Möglichkeit verstreichen lassen, um eventuell in einigen Jahren einen leichten Vorteil ergattern zu können.
Ganz klar, bei beabsichtigter weiteren Vermietung der ETW aus steuerlichen Gründen weiter ein endfälliges Darlehen, denn die Rendite in der LV ist höher als der zu zahlende Sollzins. Zu beachten ist auch, dass sie bei Erwerb eines neuen eigenutzten Hauses sich so die Option erhalten das jetzt bewohnte Haus zu vermieten, ohne dass dann die Steuer zu extrem zuschlägt, denn dann erhalten sie schon 2 Mieteinahmen, entsprechend sollte dem dann auch entgegen zu setzen sein, u.a. eben die Zinskosten für die Darlehen aus den vermieteten Objekten.
Werden diese Zinskosten/Zinslast weniger im Laufe der Zeit, während die Mieteinahmen steigen, geht die "Steuerscheere" unnötig zu weit auseinander, zumal sich die Progression erheblich erhöht, da die Gesamteinnahmen - also auch ihr Arbeitslohn - zu sehen sind und sich diese Progression eben auch auf die gesamten Einnahmen bezieht!