Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

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  1. Avatar von disaster13
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    Standard Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Hallo ich hätte ne Frage,
    meine Eltern haben vor zwei Jahren eine MFH gekauft dies wurde von der Bank durch ein Kredit finanziert und dementsprechen stehen sie auch im Grundbuch. Mein Eltern sind die Darlehensnehmer.

    Jetzt wollen meine Eltern mir das Haus überschreiben, mein Problem ist.... ich habe noch negative Schufaeinträge.

    Das Darlehen würde aber auf den Namen meiner Eltern laufen da würde sich ja nix ändern, nur dass sie nicht mehr als Grundbesitzer im Grundbuch stehen würden.
    Die Kreditrate wird weiterbezahlt, weil ja aus dem Objekt genug Mieteinnahmen kommen.

    Dürfen sie mir das überschreiben? Oder kann die Bank das Darlehen kündigen.

    Ich habe sorge dass sie den Kredit kündige und das Haus dann in die versteigerung geht, weil ich ja momentan kein Kredit wegen meine Schufa bekommen kann.

    Grüsse
    Alex

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Grundsätzlich kann die Besitzerschaft wechseln, die Sicherheit bleibt für die Bank die Gleiche, allerdings müssen sie dann eine Eigentümererklärung abgeben, was aber kein Problem darstellt. Allerdings gibt es Banken, wo die Herauslagekriterien besagen, dass der Darlehensnehmer auch zwingend Eigentümer sein muss.

    Was ist denn der Grund dass an sie übertragen werden soll? Welche Bank hat das Darlehen bereit gestellt?

  3. Avatar von disaster13
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Hallo Danke für die Antwort,

    weil ich und mein Mann das Objekt saniert haben und wir uns drum auch um alles kümmern, wollten meine Eltnern es frühzeitig umschreiben lassen ein Grund wäre auch dass mein Vater schwer Krank ist und ich noch eine Schwester habe. Meine Schwester würde auch vor dem Notar auf das Erbe verzichten.

    Die haben den Kredit von der Volksbank bekommen.

    Wo steht evtl. solche "Herauslagekriterie" im Darlehensvertrag?

    Danke und Gruss
    Alex

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Nein, da steht das nicht drin, aber die Volksbank kann ihnen diese Frage ganz einfach beantworten.

    Da die Volksbanken - jede Volksbank für sich - jeweils eigene Herauslagekriterien haben, kann ich ihnen bei der Frage ob dort der Darlehensnehmer nicht zwindgend der Eigentümer sein muss - auch nicht weiter helfen.

  5. Avatar von disaster13
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Danke,

    meine Eltern habe mit dem Kreditberater der sie Betreut einige kleine Auseinandersetzungen gehabt, ich weiss nicht ob es Ratsam Ihn drauf anzusprechen. Gibt es eine möglichkeit dies Herauzufinden? Ich meine wenn solche Kriterien haben dass der Eigentümer auch der Darlehensnehmer sein muss, dann sollte es auch im Darlehensvertrag stehen! Oder?

    danke

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Nein, im Darlehensvertrag ist der Istzustand niedergeschrieben, aber nicht etwaige andere Gestaltungsmöglichkeiten.

    Benennen sie mir die Filiale, ich kümmere mich darum.

  7. Avatar von disaster13
    disaster13 ist offline
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Ich habe bei der Bank angerufen und die meinten ich hätte alle Unterlagen bekommen.

  8. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Hallo,
    ich würde mich direkt an die Zentral der Volksbank wenden und um ein persönliches Gespräch bitten. In den Filialen müssen nicht unbedingt Fachkräfte für Immobilienfragen sitzten.

    Es kommt natürlich darauf an, welche negativen Daten in der Schufa vermerkt sind, die Bankbreit ist sehr groß. Von Kleinigkeiten bis zur Privatinsolvenz kann demnach alles vorhanden sein. Vor dem GEspräch bitte eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen und ggfs. einzelne Punkte klären.

    Ggfs. lassen sich kleinere Beträge vorher ausgleichen.

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Es gibt manche Banken die verlangen dass der Eigentümer auch der Darlehensnehmer sein muss.
    Bei anderen Banken ist es egal. Dann wird mittels einer Eigentümererklärung die Verbindung zwischen Eigentümer und Darlehensnehmer hergestellt.

  10. Avatar von disaster13
    disaster13 ist offline
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    .... Dann wird mittels einer Eigentümererklärung die Verbindung zwischen Eigentümer und Darlehensnehmer hergestellt.

    Wo finde ist die Eigentümererklärung?

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Das Formular Eigentümererklärung erhält man direkt dann von der Bank.
    Sicherheit bleibt ja gleich, nur der Eigentümer ändert sich ja

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Überschreigung MFH kündigung des Darlehen?

    Hallo Disaster13,

    die Eigentümererklärung spielt doch erst eine Rolle, wenn es einen Eigentümerwechsel seitens der Herauslagekriterien und/oder der Akzeptanz der Bank dazu seitens der Bank geben darf.

    Sie suchen nach etwas, was in ihrem Vertrag nicht stehen wird, da in diesem lediglich die Ist-, oder tatsächliche Situation zum Vertragsbeginn niedergeschrieben ist. Ewtaige Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich bestimmter Veränderungen werden sie dort nicht finden.

    Was tatsächlich möglich ist, geben die Herauslagekriterien her und möglicherweise ist das grundsätzlich gar nicht möglich bei ihrer bank. Dies erübrigt ja alle Überlegungen ihrerseits, aber selbst wenn es vom Grundsatz her aufgrund der Herauslagekriteiren möglich ist, muss es in einem laufenden Vertrag nicht gleichzusetzen sein, das man dem auch stattgibt.

    Klare Frage an die Bank: Lassen es die Herauslagekriterien zu, dass der Darlehensnehmer nicht der Eigentümer ist und wenn dem so ist, kann in dem konkreten Fall ein Wechsel in einem laufenden Vertrag vorgenommen werden.

    Da ich vermute dass sie keine toten Hunde bei der Bank wecken wollen folgendes:
    Die erste Frage kann an die Bank allgemein angefragt werden - und möglicherweise erübrigt sich jegliche Überlegung und die zweite - so es denn grundsätzlich möglich ist - muss individuell und spezifisch angefragt werden.

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