Entgeltumwandlung + VL

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  1. Avatar von Bola79
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    Standard Entgeltumwandlung + VL

    Hallo,

    wir stehen vor dem Problem, dass wir nicht wissen wie wir die VL meines Mannes anlegen sollen und auch nicht, ob sich eine Entgeltumwandlung lohnt.

    Er ist zur Zeit noch Alleinverdiener. Das Bruttoeinkommen in diesem Jahr liegt unterhalb von 25.000 Euro. Beschäftigt im öffentlichen Dienst.

    Bei der Anlage wollen wir auf Nummer sicher gehen, sind also nicht risikofreudig. Es gibt ein Kind. Der Erwerb von Eigentum ist langfristig geplant, wahrscheinlich aber nicht innerhalb der nächsten 7 Jahre realisierbar.

    Nun wurde uns zu einer Kombination aus VL + Entgeltumwandlung geraten. Einer Art Altersvorsorge. Prinzpiell käme eine langfristige Anlage in Frage, uns hat sich der Vorteil nur noch nicht ganz erschlossen.

    Kennt sich jemand damit aus?

    Außerdem wurde bei der Beratung in Bezug auf die Arbeitnehmersparzulage von einem max. zu versteuernden Einkommen von 17900 Euro ausgegangen. Müsste bei uns nicht der für zusammenveranlagte Ehegatten gelten?

    Bin für jeden Tipp dankbar.

    Lieben Gruß

  2. Avatar von crs
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Zitat Zitat von Bola79
    [..] Der Erwerb von Eigentum ist langfristig geplant, wahrscheinlich aber nicht innerhalb der nächsten 7 Jahre realisierbar.
    In diesem Fall würde ich - rein ins Blaue getippt - eher zu einem Bausparvertrag raten als zu einer bAV. Eine bAV ist erst mit Erhalt eines Altersvollrentenbescheides abrufbar, nicht vorher.

    Zitat Zitat von Bola79
    [..] Prinzpiell käme eine langfristige Anlage in Frage, uns hat sich der Vorteil nur noch nicht ganz erschlossen. [..]
    Ist eure private Vorsorge wirklich so dermaßen gut aufgestellt, dass sich der Sinn einer langfristigen Anlage absolut nicht erschließt?

    Zitat Zitat von Bola79
    [..] Müsste bei uns nicht der für zusammenveranlagte Ehegatten gelten? [..]
    Korrekt. Bei Bausparverträgen (wohnwirtschaftliche Verwendung vorausgesetzt) 35.800 EUR, bei allen anderen Anlagen 40.000 EUR.

  3. Avatar von Geldbaum
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Hallo Bola79,


    ich werde Ihnen nicht die ganze Welt der Vermögenswirksamen Leistungen anführen, es werden sich mit Sicherheit hier noch andere mit Vorschlägen melden. Ich gebe Ihnen einen Vorschlag, der Erfahrungsgemäß unbekannt, bzw. wenig genutzt ist.


    Sie haben recht, Bei Zusammenveranlagung können Sie auch 35.800,-€/ 40.000,-€ (je nach Anlageart) um die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dabei geht es nicht um das Bruttoeinkommen, sondern um das zu versteuernde Einkommen! Das bedeutet, Sie haben noch andere Freibeträge, die Ihnen angerechnet, bzw. von Ihrem Einkommen in Abzug gebracht werden. Das bedeutet vereinfacht, selbst wenn Sie ca. 45.000,-€/ 50.000,-€ Bruttoeinkommen haben, bekommen Sie die Zulage immer noch! Genauere Auskunft hierüber kann und darf Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens geben.


    Anlageformen gibt es viele. Nicht alle Möglichkeiten werden durch die Sparzulage gefördert. Es besteht auch die nachfolgende Möglichkeit:


    Sie zahlen das Geld in einen Bausparvertrag die ersten 7 Jahre ein (die Abschlusskosten, aber auch die Zinsen sind sehr gering) und bekommen Ihre Zulage zum Ende der Laufzeit. Damit haben Sie ein wenig Eigenkapital für die Immobilie [Oder für das Richtfest, oder für (Schönheits)Reparaturen irgendwann]. Sobald Sie Eigenheim erworben haben, können Sie sich VWL auch auf Ihr Konto zur Sondertilgung des Darlehens auszahlen lassen!



    Anbei der Gesetzesauszug und Zusammenfassung:
    „Nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d) des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) können vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zur Erfüllung von Verpflichtungen verwendet werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eigentum eingegangen wurden.“


    Diese Möglichkeit (Aufs Konto auszahlen lassen)wird nur von wenigen genutzt, weil es in der Finanzberatung keine Erwähnung findet, bzw. unpopulär ist!

    Schöne Grüße aus dem Raum Karlsruhe sendet Ihnen

    Mario Celic

  4. Avatar von Bola79
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Hallo crs,

    erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Also unsere Altersvorsorge ist eher hundsmiserabel. Deswegen wollen wir uns da keinen groben Fehler erlauben.

    Uns ist nur nicht ganz klar, wo der Vorteil bei der Entgeltumwandlung liegen soll. Es hörte sich eben nur so an, als würde man die Sache mit den Abgaben (Sozialabgaben, Steuern) einfach nach hinten zum Renteneintritt verlagern. Und verkauft das dann als großen Vorteil.

    Auf meine Frage, ob man dadurch nicht auch seine gesetzlichen Rentenansprüche, Elterngeld, Krankengeld etc. reduziert, wurde dies zuerst verneint, dann bejaht und jetzt sollen wir wiederkommen, wenn der Fachmann da ist.

    Dann war da eben noch die erwähnte Sache mit dem Einkommen. Es stand von Beginn der Beratung fest, dass wir verheiratet sind und ich ohne eigenes Einkommen bin. Und es wurde trotzdem nur der max. Betrag für Singles zu Grunde gelegt. Ich weiß nicht, ob das einfach nur ein Versehen war.

    Allerdings frag ich mich, ob es vielleicht daran lag, dass man gerne den für den Berater lukrativeren Vertrag abschließen möchte.

    Also meine Frage wäre, was habe ich von der Entgeltumwandlung für Vorteile z.B. gegenüber einer privaten Rentenversicherung?

    Lieben Gruß

  5. Avatar von Bola79
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Hallo Geldbaum,

    vielen Dank für die Antwort.

    Sie schreiben etwas von niedrigen Abschlusskosten. Während unserer Beratung wurde uns genau das Gegenteil erzählt. Haben Sie da eine Erklärung für? Sind Bausparverträge vielleicht nicht lukrativ genug für den Berater?

    Wenn man einen Bausparkredit abschließt und die Wohnungsbauprämie erhält, ist der Vertrag zweckgebunden, richtig? Also ich kann mir davon jetzt kein neues Auto kaufen.
    Was mach ich mit so einem Vertrag nach 7 Jahren, wenn ich noch kein Eigentum erwerben kann?

    Von der Variante sich das Geld auf das Konto auszahlen zu lassen, habe ich noch nie gehört. Wohin kann man sich wenden, wenn man dazu näheres wissen will? Oder würden sie da noch näher drauf eingehen wollen? Ganz laienhaft gefragt, wann macht es z.B. den meisten Sinn?
    Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob unsere Bank sich da auskennt (auskennen will), nachdem sie schon meinten, dass wir in Zukunft weder für die Wohnungsbauprämie, noch für die Arbeitnehmersparzulage in Frage kämen, da mein Mann mit über 18000 Euro zu viel verdient.

    Lieben Gruß

  6. Avatar von crs
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Zitat Zitat von Bola79
    [..] Also unsere Altersvorsorge ist eher hundsmiserabel. Deswegen wollen wir uns da keinen groben Fehler erlauben.
    Verständlich.

    Zitat Zitat von Bola79
    Uns ist nur nicht ganz klar, wo der Vorteil bei der Entgeltumwandlung liegen soll. Es hörte sich eben nur so an, als würde man die Sache mit den Abgaben (Sozialabgaben, Steuern) einfach nach hinten zum Renteneintritt verlagern. Und verkauft das dann als großen Vorteil.
    Im Großen und Ganzen stimmt das auch so. Unterschiedliche Anlageformen werden unterschiedlich gefördert, bzw. besteuert. Dieselbe Art der Besteuerung liegt bspw. auch Riester- und Rürupverträgen zugrunde. Diese werden allerdings in der Sparphase wieder anders gefödert als eine bAV. Was sich letztendlich für euch am meisten rentiert, kann von hier aus nicht beanwortet werden.

    Um hier eine genau Angabe machen zu können, empfiehlt sich ein sog. Schichtenvergleich.

    Zitat Zitat von Bola79
    Auf meine Frage, ob man dadurch nicht auch seine gesetzlichen Rentenansprüche, Elterngeld, Krankengeld etc. reduziert, wurde dies zuerst verneint, dann bejaht und jetzt sollen wir wiederkommen, wenn der Fachmann da ist.
    Durch eine bAV werden sämtliche Sozialleistungen geschmältert, die auf dem Lohnstreifen vorzufinden sind.

    Zitat Zitat von Bola79
    Dann war da eben noch die erwähnte Sache mit dem Einkommen. Es stand von Beginn der Beratung fest, dass wir verheiratet sind und ich ohne eigenes Einkommen bin. Und es wurde trotzdem nur der max. Betrag für Singles zu Grunde gelegt. Ich weiß nicht, ob das einfach nur ein Versehen war.
    Dazu kann ich natürlich keine Stellung nehmen.

    Zitat Zitat von Bola79
    Allerdings frag ich mich, ob es vielleicht daran lag, dass man gerne den für den Berater lukrativeren Vertrag abschließen möchte.
    Mit Verlaub, ein VL-Vertrag, ganz unabhängig von der Anlageform, ist niemals lukrativ für den Berater/Verkäufer (sofern er nicht mit weiteren privaten Mitteln bespart wird).

    Zitat Zitat von Bola79
    Also meine Frage wäre, was habe ich von der Entgeltumwandlung für Vorteile z.B. gegenüber einer privaten Rentenversicherung? [..]
    Kurz und knapp:

    bAV: Beiträge in der Sparphase bis zu 4% der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 1.800 EUR/Jahr steuerfrei. Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

    Private Rentenversicherung: Beiträge werden nicht gefödert. Kapitalleistungen, die nach dem 62. LJ zur Auszahlung kommen, unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren (50% der Erträge werden versteuert, der Rest ist steuerfrei), Renten unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung.

  7. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Stand heute unterliegen Rentenleistungen,die aus einer Entgeltumwandlung resultieren,nicht nur der nachgelagerten Besteuerung,sondern auch der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse,und zwar inklusive Arbeitgeberanteil.
    Geht ihr aktuell davon aus,dass eure spätere Rente höher besteuert wird als das aktuelle Arbeitseinkommen?Und das ihr länger Rentenleistungen bezieht,als Einzahlungen in eine wie auch immer geartete Altersvorsorge vorgenommen werden?

  8. Avatar von Bola79
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Hallo Matthew Pryor,

    genau das ist ja die Sache. Ich frage mich, wo die Vorteile sind, wenn ich jetzt Steuern und Versicherungsbeiträge reduziere, aber später, wenn ich sowieso schon weniger habe, Abzüge durch Steuern und Krankenkassen habe. Und soweit ich weiß, wird diese Rente, zumindest heutzutage, höher besteuert, als z.B. die Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung.
    Bei der Bank wurde uns praktisch sofort dazu geraten diese Kombi aus VL+Entgeldumwandlung zu machen. Schließlich wäre die Besteuerung der Rente später viel geringer.
    Also mein Mann ist jetzt knapp über 30 Jahre. Der Wunsch ist natürlich, dass sich Einzahlung und Auszahlung in etwa die Waage halten, aber ob das so kommt...

    Lieben Gruß

    Bola79

  9. Avatar von crs
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Die Bank würde dir auch zur Altersvorsorge eine Hundehaftpflicht verkaufen. Über Banken und deren Verkaufspraktiken zu philosophieren ist glaube ich müßig.

    Mein Rat von oben steht: Sucht euch einen kompeteten Finanzberater/Versicherungsmakler und lasst einen Schichtenvergleich durchführen. Erst dann habt ihr eine 100%ige Gewissheit darüber, was sich für euch lohnt und was eben nicht.

  10. Avatar von Bola79
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Ja, das stimmt schon. Ich hatte nur gehofft, eine Bank meines Vertrauens gefunden zu haben und das hat mich dann doch alles irgendwie verunsichert.

    Das hatten wir schon mal überlegt, dachten wir kommen auch ohne klar und wollten natürlich auch die Kosten für einen Makler sparen.

  11. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Welche Maklerkosten?Man(n) könnte hier ohne Weiteres Hochrechnungen anstellen,welches Modell sich unter gleichen Annahmen (Nettozahlbeitrag,Wertentwicklung,Laufzeit etc.pp.) und unter Annahme der heute gültigen steuerlichen Rahmenbedingungen mutmaßlich eher lohnen könnte.
    Aber ich glaube,mit Verlaub,dass sie das aktuell noch nicht durchdringen würden.Ich halte es für weit vorteilhafter,eine Rente (egal welcher Schicht) zunächst einmal ad acta zu legen und sich die Zeit zu nehmen,um sich grundlegend mit den Basics (z.B. der unterschiedlichen Schichtenbesteuerung) auseinanderzusetzen.So entsteht nur ein heilloses Durcheinander.

  12. Avatar von Bola79
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Gemeint war der von crs angeratene Versicherungsmakler bzw. Finanzbrerater.

    Wir sind, wahrscheinlich zu naiv, in die Beratung mit der Annahme gegangen, dass wir bestmöglich zu den verfügbaren Produkten in Verbindung mit dem was wir wollen und leisten können beraten werden. Wir wollten nicht das beste Produkt am Markt, sondern das passenste dieser Bank. Und da haben wir ganz blauäugig geglaubt, dass das leistbar ist.

    Und genau so ein Modell wäre es, das uns interessieren würde. Wir wollen nicht wissen, wieso, weshalb, warum, sondern nur anhand von nackten Zahlen wie sich die Produkte unterscheiden und vielleicht noch Risiken o.ä.

  13. Avatar von Bola79
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Der Tipp mit dem Schichtenvergleich war übrigens sehr gut. Danke dafür!

  14. Avatar von Geldbaum
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Hallo Bola79,


    die Sache mit der Entgeltumwandlung haben Sie richtig verstanden. Die Besteuerung wird in die Zukunft verlagert. Und der Staat wird in Zukunft vermutlich nicht weniger Hunger nach Steuern haben... So ist das auch bei anderen Altersvorsorgeprodukten, bei denen es jetzt Steuervorteile und/ oder Zulagen zu kassieren gibt. Danach schlägt das Finanzamt gnadenlos zu und Sie können kaum was dagegen machen! Da aber die Finanzbranche einheitliche Ausbildungsstandards hat, was zum Einen nicht schlecht ist, singen auch so ziemlich alles das gleiche Lied! Dazu gibt es auch tolle (Analyse)Software, die Überzeugungsarbeit leisten soll, wenn dem Finanzberater das Latein ausgeht. :-)


    Ich unterstelle jetzt niemandem eine Provisionsjagd, Geld zu verdienen ist völlig legitim! Ich biete Ihnen folgende Ausführung zum Thema Provision an: Gebundene Vertreter haben etwas geringere Abschlussprovisionen, dafür meistens ein monatliches Fixum. Selbständige Finanzberater, die kein festes Einkommen haben, haben in der Regel etwas höhere Provisionen. Finanzprodukte sind aber deshalb weder günstiger, noch teuer bei dem einen oder anderen Anbieter. Zu meiner Zeit, als ich noch aktiv vermittelt habe, gab es auf den Abschluss einer Fondspolice/ Lebensversicherung/ betriebliche Altersvorsorge zw. 4,5 bis 5,5 % Provision bezogen auf die Summe, die der Kunde insgesamt über die Laufzeit einzahlen wird.


    Ein Beispiel mit groben Runden Zahlen um das Prinzip zu verstehen. Wenn ich jetzt z.B. einen 100,-€ Sparvertrag aus dem Nettoeinkommen abschließe, mit einer Laufzeit von 30 Jahren, so zahlt der Kunde theoretisch 36.000,-€ während der Vertragslaufzeit ein (100,-€x12 Monatex30 Jahre). Wenn ich mit dem Kunden eine Entgeltumwandlung abschließe und er weiterhin auf etwa 100,-€ netto verzichtet, so spart er aber ca. 200,-€ brutto in den Vertrag ein. 200,-€x12Monatex30 Jahre Laufzeit macht dann 72.000,-€ Summe für die Provisionsbewertung.


    Unabhängig also davon, ob der Finanzberater 3% oder 5% Abschlussprovision erhält, im Falle der Entgeltumwandlung ist der Verdienst doppelt so hoch…


    Ein Bausparvertrag hat je nach Gesellschaft ca. 1-1,5 % Abschlusskosten auf die Bausparsumme. Es gibt mit Sicherheit auch da Abweichungen, wie Rückerstattung der Abschlussgebühr nach x Jahren Laufzeit und Sonderboni… Dabei können Sie bestimmt eine Bausparsumme wählen, die dann weniger kostet (etwa Summe VWL über 7 Jahre + Zulagen Mal 2) Und ja, so lukrativ ist es für den Berater nunmal nicht (1%-1,5% von vielleicht 5.000,-€ bis 10.000,-€)… Nach 7 Jahren können Sie das Geld mit Zulagen entnehmen und für beliebige Zwecke verwenden und unter Umständen können Sie den Bausparvertrag weiter ansparen und müssen ihn nicht kündigen (damit fällt keine zusätzliche Abschlussgebühr wieder an)…


    Der Höhe nach, werden Sie nach 7 Jahren Laufzeit und nur VWL Beiträge bei einem Bausparvertrag kaum ein neues Auto finanzieren können. Wohnwirtschaftliche Verwendung ist angesagt, oder Geld auszahlen lassen, es sei denn, sie sind unter 25.
    Bei der Entgeltumwandlung reduziert sich Ihr Bruttoeinkommen. Damit reduziert sich auch der Anteil des Bruttoeinkommens, auf welches Sozialleistungen entrichtet werden…


    Ich habe jetzt keine Berechnung angestellt. Prinzipiell ist die Frage, warum Sie eine Rente wollen? Eine Einmal(aus)zahlung kann man vererben. Oder man kann mit der Einmalauszahlung (vielleicht) zusätzliches Eigentum erwerben, welches man auch (über Generationen) weitervererben kann…


    Die Variante, sich VWL aufs Konto auszahlen zu lassen, geht am besten, wenn Sie bereits Eigentum haben, vorher geht es dann, wenn Sie z.B. mit den Eltern wohnen und Ihren Eltern mit der Finanzierung helfen!;-)


    Wenn Sie nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz im Internet suchen, finden Sie unter §2 sämtliche Möglichkeiten.



    Die Überweisungsanweisung sendet man an die Personalabteilung des Arbeitgebers. Hier mein Musterschreiben:


    Personalnummer:
    Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d) des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) können vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zur Erfüllung von Verpflichtungen verwendet werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eigentum eingegangen wurden.

    Zum Erwerb der Eigentumswohnung in PLZ Ort, Straße, wurde von der Bank/ Bausparkasse/ Kredithai ein Darlehen gewährt, das verzinst und getilgt werden muss.

    Ich bitte Sie daher, die vermögenswirksamen Leistungen, die ich von Arbeitgeber AG/ GmbH erhalte, das sind X €, ab sofort auf das nachstehende Konto zu überweisen, damit ich diesen Betrag zur Tilgung des bei der Bank/ Bausparkasse/ Kredithai bestehenden Darlehens verwenden kann.

    Empfänger:
    Name, Vorname
    Kontonummer/ IBAN:

    Name der Bank:

    Bankleitzahl/ BIC:

    Verwendungszweck:
    Zur Tilgung des Darlehens bei der Bank/ Bausparkasse/ Kredithai





    Die vermögenswirksamen Leistungen können nicht direkt an Bank/ Bausparkasse/ Kredithai überwiesen werden, weil die Bank während der zur Zeit noch bestehenden Zinsbindungsfrist keine Sondertilgungen akzeptiert.

    Bitte veranlassen Sie, dass der Arbeitgeber AG/ GmbH nur noch den Betrag von X € als vermögenswirksame Leistungen anlegt. Aus meinem Nettoeinkommen sollen keine Beträge mehr angelegt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wann die Überweisung aufs Konto Sinn macht? Wenn man etwas schneller sein Immobiliendarlehen getilgt haben möchte.



    Die Bankberater machen eine Schmalspurausbildung was Versicherungs- und Altersvorsorge angeht. Höchstens schließen sie vielleicht die Ausbildung zum Versicherungsfachmann/ frau. Wenn Sie einen Versicherungsfachwirt (nicht Bankfachwirt) vor sich sitzen haben, weiß dieser in der Regel mehr. Außerdem sind sie durch die Vorgaben Ihres Arbeitgebers streng in ihren Möglichkeiten limitiert!

    Schöne Grüße aus dem Raum Karlsruhe sendet Ihnen

    Mario Celic

  15. Avatar von Bola79
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Hallo Herr Celic,

    nochmals vielen Dank für die ausführliche Antwort. So ausführlich hatte ich es gar nicht erwartet. Allerdings sehr interessant zu erfahren.

    Fachlich hatte ich mir tatsächlich etwas mehr erwartet.

    Und irgendwie schade, dass man sich hier im Forum mehr damit auseinandersetzt, als dort. Wir waren diesbezüglich wohl einfach naiv.

    Dankeschön!

  16. Avatar von Geldbaum
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    Standard AW: Entgeltumwandlung + VL

    Hallo Bola79,


    gern geschehen. Seien Sie nicht so hart mit sich selbst. Lehrerfahrungen gehören zur Weiterentwicklung dazu. Ab und zu zahlt man dann auch unfreiwillig seine „Studiengebühren“…


    Hier im Forum (und generell im Internet) gibt es hervorragende Berater (aus Fleisch und Blut, smile), die sich Mühe geben, interessierten Leuten wertvolle Tipps zu geben. Dabei gewinnen die Berater auch an Reputation, was in der heutigen Zeit sehr wichtig ist, wenn es um Vertrauensvolle Themen geht.



    In der Praxis sieht es oft so aus, dass man mit vielen Dingen (gleichzeitig) beschäftigt ist und man keine Kapazitäten hat, noch jede Menge Zeit zu finden um sich mit der Finanzwelt zu beschäftigen! Man sollte sich auf Fachleute verlassen können, wenn man Dinge benötigt, die außerhalb des eigenen Fachwissens liegen. So auch bei einer KFZ Reparatur, Rechts- oder Steuerberatung, usw.




    Wichtig ist eine große Portion Misstrauen und Nachfragen. Das haben Sie schon richtig gemacht! :-)

    Alles wird gut!:-)

    Schönen Nachmittag wünscht Ihnen

    Mario Celic

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