folgender Sachverhalt lässt derzeit meine Mutter nicht zur Ruhe kommen:
Sie war von März 2011 bis Anfang November 2013 in einer PKV, dann wegen Verletzung der Anzeigepflicht gekündigt.
Nun, ab Mai wieder neue PKV im Basistarif, ohne Gesundheitsfragen. In dieser Zeit ( November 13 - März 14 ) mehrere Arztrechnungen, die noch offen sind (Inkasso, usw.)
Die neue PKV fordert nun die obligatorischen Beiträge + Säumniszuschläge und ließ durchblicken, für die Rechnungen nicht zuständig zu sein? Das kann ich mir, selbst als Laie, nicht plausibel erklären bzw. vorstellen..
Ich kann ihren Ärger hierzu voll und ganz nachvollziehen. Das Bedingungswerk zum Basistarif regelt dieses jedoch. Ich zitiere mal hieraus: §2 Beginn des Versicherungsschutzes (1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung).
Genau diese Passage schließt eine Erstattung für Leistungsfälle vor Erhalt des Versicherungsscheines oder der Annahmebestätigung aus.
Ja, so ist leider! Was EasyD geschrieben hat ist völlig richtig.
Seit Einführung einer allgemeinen Krankenversicherungspflicht ( Selbstständige und Freiberufler und auch Beamte konnten sich vorher dieser 100 % Absicherung entziehen) ist eine lückenlose Krankenversicherung nachzuweisen. Deshalb ist auch jede andere PKV im Prinzip aufnahmepflichtig im Basistarif! Leicht wird es den "Suchenden" dabei nicht gemacht! Keiner will natürlich hohe Risiken aufnehmen müssen und dabei noch riskieren überhaupt keine Beitragszahlungen zu erhalten. Wegen Nichtzahlung darf aus o.g. Gründen auch kein Versicherungsnehmer mehr gekündigt werden. Es gibt so einige PKV's die seither so einige große und kleine Probleme in der Wirtschaftlichkeit verzeichnen müssen.
Um so verständlicher, dass Leistungen aus vorhergehenden Zeiten nicht übernommen werden.
Großzügiger zeigt man sich neuerdings bei der Nachzahlungspflicht für nicht nachgewiesene Beitragszeiten.
Verletzung der Anzeigepflicht ist auch ein ärgerlicher Umstand! Oft ist nicht zu klären, wer bei Unterschrift wirklich fahrlässig gehandelt hat.
In den ersten 3 Jahren werden zunehmend Leistungspflichtprüfungen durch die PKV's verzeichnet, was natürlich auch mit der veränderten Gesetzeslage zu tun hat.
Der Basistarif der PKV heißt nicht umsonst so. Laut Definition sind die Leistungen und Kosten die der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend angepasst. So wie der Fall hier geschildert wurde, ist die Verärgerung absolut verständlich. Doch der Vertrag wurde unterschrieben...daher ist bedauerlicher Weise der Anbieter im Recht.