Erstattung von Berarbeitungskosten

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  1. Avatar von winfried
    winfried ist offline
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    Standard Erstattung von Berarbeitungskosten

    hallo zusammen
    ... nach dem urteil des bgh sind kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
    soweit so gut ...
    ich habe meiner bank (deutsche bank) einen antrag auf rückerstattung gestellt und der wurde auch recht schnell beantwortet und auch eine teil der gebühren zurück erstattet ABER der größte teil wird mit dem darlehen verechnet. soll heißen meine kreditlaufzeit verkürzt sich.
    meine frage
    darf die bank die zurück zu zahlenden gebüren einfach verechnen oder müssen sie das geld auszahlen (aufs konto überweisen) ?

    danke für die antworten im vorraus

    mfg

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Berarbeitungskosten

    Haben Sie ein Schreiben der DB erhalten? Oder nicht?
    Wurde darin - in dem Schreiben - auf die Rückerstattung Bezug genommen?
    Es gibt hier auch andere Fälle wo die DB etwas zurücküberweist und überhaupt nicht in einem Antwortschreiben beantwortet.

  3. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Berarbeitungskosten

    Hallo,
    grundsätzlich wird der reine Kreditbetrag (Nettokredit) durch Zinsberechnungen in der Addition zum Bruttokredit, also Kapital plus Zinsen.
    Wenn nun durch eine Restschuldversicherung oder durch Bearbeitungsgebühren der Kredit erhöht wird, steigen natürlich auch die entsprechenden Zinsanteile oder die Summe des Bruttokredites.
    Die Bearbeitungsgebühr wird wie auch die Zinsen durch die Banke selbst kalkuliert und fließt somit in den effektiven Jahreszins ein, die Nettokreditsumme erhöht sich nicht, wohl aber die Bruttokreditsumme. Der Gewinn der Bank besteht demnach aus Zinsen und Bearbeitungsgebühr, wobei letztere sofort dem Gewinn zugerechnet wird, während die Zinsen über die Jahre anteilig in den Gewinn einfließen. Dementsprechend haben Sie die Bearbeitungsgebühr definitiv bezahlt und können diese zurückverlangen. Ob diese nun ausgezahlt oder dem Kreditkonto gutgeschrieben werden, sollte Verhandlungssache sein.

    Die Restschuldversicherungsprämie werden als Fremdkosten auf das Nettodarlehen aufgeschlagen, d.h. der Nettokreditbetrag erhöht sich wie auch die Bruttokreditsumme. Hier wird in deer Praxis oft bei einer Kündigung die entsprechende Prämienrückzahlung dem Kreditkonto gutgeschrieben.

  4. Avatar von Finanz-Guru
    Finanz-Guru ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Berarbeitungskosten

    Habe die Bearbeitungskosten zügig und vollständig erhalten.
    Den Kredit habe ich allerdings auch erst im Aug 2013 beantragt. Vielleicht liegt es auch an der Laufzeit wie die Erstattung/Verrechnung durchgeführt wird?!

  5. Avatar von RoDi63
    RoDi63 ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Berarbeitungskosten

    Hallo in die Runde. Habe mich extra angemeldet, da ich quasi das gleiche Schicksal mit Winfried teile. Bei mir ist es so:

    Habe damals 2 Klagen gegen die Deutsche Bank eingereicht. Die Bank bot dann zwei Vergleiche an (ca. 50 % Erstattung), diesen nahm ich auch an. Das Geld wurde auch sofort aufs Girokonto überwiesen und die Sache war erledigt.

    Nun hat die Bank mittlerweile nach dem BGH-Urteil die noch fehlenden Differenzbeträge mit Zinsen ebenfalls an mich erstattet, allerdings auf das Kredit-Rückführungskonto also mit dem Kredit verrechnet. Hätte das Geld lieber auf dem Girokonto, schließlich habe ich die Bearbeitungsgebühren mit den ersten Raten längst getilgt, was mir auch meine Beraterin bestätigte. Meinen Wunsch nach Auszahlung des Betrages hat sie an die Zentrale weitergegeben, dort wollte man es prüfen. Es kam von denen dann nur ein lapidares "Nein, geht nicht". Zu guter Letzt wurde dann gesagt, dass ich froh sein sollte, überhaupt noch was zu bekommen, schließlich gäbe es auch andere Banken, die trotz BGH-Urteil weiterhin nicht zahlen. Wusste garnicht was ich dazu sagen sollte.

    Kann mir jemand einen Tip geben?

  6. Avatar von Gabriel
    Gabriel ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Berarbeitungskosten

    Also wir hatten keinen Ärger mit der Rückerstattung, dass ging alles recht schnell und zügig. Aber in der ganzen Familie. Das es einfach vom Kredit abgezogen werden kann, kannst ich so nicht und ich glaube so einfach geht das auch nicht.Ich würde da einfach noch einmal anrufen.

  7. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Berarbeitungskosten

    Ich habe das Schreiben des Verbraucherschutzes verwendet.

    Kaum zu glauben aber wahr: innerhalb einer Woche hatte ich die Bearbeitungsgebühren auf meinem Konto.

    Es kam noch ein Standardschreiben, indem man was von Gesetzesänderungen redete.

    Erstaunlich schnell, der Kredit läuft auch noch bis Mai 2015. ich dachte man würde das mit den Raten verrechnen.

    Zinsen gab es nicht darauf.

    Aber immerhin, innerhalb einer Woche die Kohle haben, waren 400 Euro.

    Bank war die Commerz Finanz GmbH

  8. Avatar von Gomb
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    Standard AW: Erstattung von Berarbeitungskosten

    Ich hab das in einem anderen Thread schon geschrieben aber hier nochmal:

    Für alle, die als Antwort bekommen, dass die Ansprüche verjährt sind: Es gibt am 10. Oktober ein entscheidendes Urteil vom BGH bzgl. der Verjährung!

  9. Avatar von Jana71
    Jana71 ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Berarbeitungskosten

    @ Gomb, ist das nicht am 28.10.?

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