Widerrufsjoker auch nach Vertragsende?

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  1. Avatar von buntesblatt
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    Standard Widerrufsjoker auch nach Vertragsende?

    Hallo zusammen,
    ist es möglich, einen Immokredit aich NACH Vertragsablauf zu widerrufen?
    Also zb. die Zinsbindungsfrist ist um und man löst den Rest ab, damit ist der Vertrag ja dann beendet.
    Kann ich diesen Vertrag dann im nachhinein wegen falscher Widerrufsbelehrung im Nachhinein anfechten?

    Danke für Eure Einschätzung

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker auch nach Vertragsende?

    Wenn Ihr Darlehen zurückgezahlt ist, worauf wollen Sie dann hinaus?
    Was ist dann Ihre Überlegung dabei?

  3. Avatar von Colonia
    Colonia ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker auch nach Vertragsende?

    Im Prinzip sollte das möglich sein, ja.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker auch nach Vertragsende?

    Und wenn das Darlehen zurückgezahlt ist, was möchte man dann noch von der Bank bezüglich Widerruf? Verstehe ich immer noch nicht was dann die Überlegung ist.

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker auch nach Vertragsende?

    Das gleiche Vorhaben strebe ich auch bei zwei Banken an.

    Damals wurden Kreditbearbeitungsgebühren verlangt. Man beruft sich aber darauf, dass die Verjährung schon eingetreten ist. Ein entsprechendes Grundsatzurteil wird beim BGH am 28.10.14 verhandelt, da die Gerichte hier unterschiedlich urteilen.

    Bei einem Widerruf, der selbstverständlich noch möglich ist wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und damit die Frist nicht zu laufen begann, wäre eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren auch so über die Hintertür möglich. Zudem ergibt sich die Möglichkeit, zu hohe Zinsen erstattet zu bekommen. Es müssen ja beiderseitig gezogene Nutzungen aus den gegenseitig erhaltenen Leistungen erstattet werden. Die Bank muss also dem Kunden noch ihren Vorteil aus den erhaltenen Raten erstatten, der Kunde lediglich für das erhaltene Darlehen einen marktüblichen Zins zahlen. Da kann es gut sein, dass man hierüber noch eine gute Erstattung bekommt.
    Zudem hat man nicht das Problem, innerhalb 30 Tage das Darlehen zurück zu zahlen...es ist ja schon getilgt...

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