Wir haben (in Eigenarbeit) einen Antrag für Landesdarlehen für den Erwerb von Selbstgenutztdem Eigentum gestellt bzgl. Kauf eines Doppelhauses von Bj. 2001.
Der Antrag wurde abgeben und als Eingang bestätitigt am 05.05.2014
Erste Rückmeldung am 15.05., das Antrag berechtigt ist und bearbeitet wird.
am 05.06. haben wir beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben.
Heute 13.06. kam eine anforderung für weitere Unterlagen (Schufa-Auskunft usw.)
Im letzten Satz wird ausdrücklichdaraufhin gewiesen, dass bei einem .... vorzeitiger Vertragsabschluss .... eine Förderung ausgeschlossen ist.
bei einem Vorgespräch im Bauamt Anfang Mai wurde daraufhin gewiesen, dass vor Antragsstellung kein Notartermin/Unterschrift erfolgen durfte.
(Übergabe des Objektes ist zu 01.08.2014 vorgesehen.)
Waren wir jetzt zu schnell und sind von der Förderung ausgeschlossen????
AW: Wohnraumförderung Hilfe!! bei Verständnisfrage!!!
Ja sie waren zu schnell, es muss erst die Zusage der Landesmittel vorliegen, bevor sie beurkunden dürfen. Bei Antragstellung kann man sich davon aber befreien lassen, nur muss ausdrücklich so beantragt werden.
Grundsätzlich waren sie aber generell zu schnell, denn beurkunden sollte man erst, wenn eine Finanzierungszusage vorliegt, egal ob mit Landesmittel oder ohne.
AW: Wohnraumförderung Hilfe!! bei Verständnisfrage!!!
Danke für die schnelle Antwort, wenn sie für uns auch negativ ist...
Ist das mit der Unterschrift vor zusage dann generell ausgeschlossen?
In dem ersten Brief hieß es, das wir generell förderberechtigt und das Geld für uns reserviert wird, jedoch nicht rechtlich bindend und unter der Vorraussetzung
Das weitere Angaben nachgereicht werden. Bei Vorgespräch hatte mir der Mitarbeiter des Amtes ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass wir erst den Antrag einreichen müssen, bevor wir notariell beurkunden dürfen..das haben wir gemacht.. Sonst geht zeitlich ja auch nicht... Kauf im Juni und Einzug im August...
AW: Wohnraumförderung Hilfe!! bei Verständnisfrage!!!
Zeit interessiert doch die Ämter die Förderungen zu bewilligen haben nicht. Es gibt Fördervorraussetzung und Grundlagen und an die hat man sich zu halten.
Sie hätten sich im Vorfeld die Erlaubnis einholen müssen, bzw. das vermerken lassen müssen (das sieht so ein Antrag bzw. die Antragsregularien auch auch vor), vor Genehmigung beurkunden zu dürfen. Nicht der Antrag ist entscheidend, sondern die Bewilligung.
Sprechen sie mit dem Amt, evtl. kann eine Rückabwicklung des Kaufs etwas bewirken, evtl. aber auch ein "Gnadengesuch".
AW: Wohnraumförderung Hilfe!! bei Verständnisfrage!!!
In Bayern verhält es sich so
- entweder Beurkundung nach Darlehenszusage
- oder im Kaufvertrag muss für den Fall, dass die Zusage
nicht erfolgt, eine Rücktrittserklärung im Kaufvertrag
einbezogen werden.
Das bringt natürlich folgende Problem mit sich. In meiner Region ist der Immobilienmarkt nun schon seit längerer Zeit so, dass Bestandsobjekte in einem fairen Preis-Leistungsverhältnis relativ schnell verkauft waren. Welcher Verkäufer wartet dann, wenn andere Interessenten da sind, auf die obigen Voraussetzungen, was ja Zeit Anspruch nimmt und damit für den Verkäufer Unklarheiten mit sich bringt . Andererseits gibt es bei uns und ich gehe davon aus auch bei Ihnen, praktisch keine Fälle, dass wenn die erste bearbeitende Stelle die Sache geprüft hat, Mittel vorhanden sind, dann doch nicht die Mittel zugesagt und ausgereicht wurden.
Ich würde in Ihrem Fall wahrscheinlich so vorgehen. Wenn Sie ein gutes Gefühl bei dem Berater haben und Sie nicht befürchten müssen, dass er Sie gleich abblitzen lässt, würde ich die missliche Lage in der Sie geraden sind schildern, ob er eine Idee hat. Solche Stellen sind ja auch oft sehr hilfsbereit. Wenn Sie
die Sache verwirkt haben ist es auch schon nicht mehr zu ändern.
Wenn das Verfahren bei Ihnen auch so wie eingangs für Bayern geschildert ist, müsste vielleicht ein Nachtrag zum Kaufvertrag mit dem erwähnten Rücktrittsrecht doch die Sache heilen können. Da brauchen Sie natürlich wieder den Verkäufer, welche mit solchen Dingen natürlich auch nicht gerne belastet wird. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würde Sie das Haus auch ohne die öffentlichen Mittel, welche man natürlich mitnehmen möchte, kaufen.
Da gilt es dann Überzeugungsarbeit und Vertrauen beim Verkäufer zu finden, dass er diese Rücktrittsangelegenheit nur als absolut theoretische Sache einstuft, um den Vorgaben des öfftl. Darlehensgebers zu erfüllen. Nicht ganz einfach zu händeln.