'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

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  1. Avatar von UnserTraumhaus
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    Liebe Forenmitglieder,

    unser Wunschbaugebiet wird zurzeit geplant. Aufgrund der derzeit hochschnellenden Immobilienpreise und Baupreise sind wir etwas verunsichert darüber, in welcher Größenkategorie - sowohl Haus als auch Darlehensvolumen - wir beruhigt denken können und sollten. Daher bitten wir hier um Ihre Einschätzung.

    Rahmendaten: Familie, 2 kleine Kinder (5 und 1), Familienplanung fertig, 1 Gehalt (2. Gehalt nach Elternzeit möglich & sicher, soll aber nicht in die Planungen einbezogen werden). Ebenso sollen Sozialleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld) keine Berücksichtigung finden.

    --Gehalt: 7.900 brutto (5.400 netto),
    --zzgl. Bonus (Einmalzahung) mind. 55.000 jährlich brutto (30.000 netto)
    --Eigenkapital: 140.000,-
    --sowie 1 vermietete Eigentumswohnung, Wert mind. 120.000,-, Restschuld ca. 38.000,-, Miete trägt Darlehensrate (Kaltmiete 495, Darlehen 479), Volltilger ist in 8 Jahren beendet, langjähriger solventer Mieter
    --Keine weiteren Verbindichkeiten für Auto o.ä..
    -- sowie 1 weitere Wohnung, Wert mind. 200.000 und 1 Stadthaus, Wert mind. 250.000, mit mehreren Parteien, reine Grundbucheintragung, da Niessbrauch bei Eltern liegt (noch lange...)
    - unsere Mietbelastung für gemietetes Haus liegt bei 1.400 kalt zzgl. 100 BetrK zzgl. 300 NK

    Welcher Darlehensbereich könnte angedacht werden?
    Wird der Bonus durch die Banken anders behandelt als das Grundgehalt? Es handelt sich um ein bekanntes TOP Dax Unternehmen, Boni ab bestimmter Stufe wesentliche Bestandteil und seit Jahrzehnten wachsender Anteil
    Sind die 2 Immobilien, in denen nur eine Grundbucheintragung vorliegt, überhaupt relevant oder können wir die getrost weglassen bei Gesprächen
    mit Banken? (Eintragung von Grundschulden o.ä. bei diesen Häusern ist nicht möglich)
    Ist die vorhandene Eigentumswohnung eher positiv zu bewerten oder stört mehr die Restschuld/Ausfallgefahr bei Mieterauszug?

    Zur Hausgröße (Grobplanung)
    - Grundstück inkl. Erwerbsnebenkosten ca. 150.000 erwartet (ggf günstiger, aber mit Puffer)
    - nach Recherche im Internet rechnen wir mit pauschal 50.000 Baunebenkosten und hoffen, damit im sicheren Bereich zu schätzen?
    - Doppelgarage mit ExtraRaum, 35.000
    - Maler- und Fliesenarbeiten, ca. 20.000
    - Küche, 20.000 (hoffentlich billiger, aber man weiß ja nie)
    - Gartenanlage und Außenarbeiten würden mit Bonus des dem Bau nachfolgenden Jahres bezahlt und nicht mit finanziert
    - Haus: Liegen wir mit einem Faktor von 1.500/m², Massivbau, Bodenplatte, gut oder ist der aufgrund der steigenden Preise schon zu niedrig? Wenn zu niedrig, welchen Faktor würden Sie empfehlen, bevor Sie Grundrisse studieren/den Architekten konsultieren?
    - Momentane Wunschgröße liegt bei 220m² Wohn/Nutzfläche, liegen wir damit over the top?
    - Baugebiet liegt in Niedersachsen

    Uns ist klar dass hier absolut nur Grobeinschätzungen zu erwarten sind.

    Danke für Ihre Mühe!

  2. Avatar von Gina
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo,

    nur ganz kurz: 1.500 €/qm wird m.E. fürs Haus bei weitem nicht reichen. Insbesondere weil eure Einkommenssituation sehr gut ist, ist man wohl kaum mit Fließen oder Türen vom Baumarkt zufrieden. Selbst 2.000 €/qm ist kein zu hoher Ansatz. Außerdem kann man dies seriös pauschal nicht genau abschätzen. Wenn Du bauen willst, kannst Du Dich sehr gut auf dieser Seite informieren: bauexpertenforum (genauen Link darf ich wegen meiner zu geringen Zahl meiner Beiträge nicht nennen).

    220 qm sind schon recht groß. Muss halt bezahlt und unterhalten werden. Wir selbst haben 180 qm, auch für 4 Personen und es ist auch schon recht großzügig. Muss man halt selber wissen.

    Bei der Frage wieviel Darlehen Du Dir leisten kannst, ist es erstmal sehr Hilfreich per Haushaltsbuch über mind. einem Jahr (da sind dann auch einmalige Dinge wie Versicherungen etc. enthalten ) zu führen und zu gucken wieviel man mtl. sparen kann. Wenn ihr etwa bei 1.400 € Kaltmiete noch 1.000 € sparen könnt, dann könnt ihr einen Kredit über 2.400 € mtl. Rate bedienen. Bedenkt aber, dass der Kredit einige Jahre bzw. Jahrzehnte zu bedienen ist.

    Bei den historisch niedrigen Zinsen unbedingt eine nicht zu geringe anfängliche Tilgung wählen. 3 % oder mehr sind schon gut.

    Ansonsten einfach mal einen Zinsrechner googlen und ein paar Zahlen eintippen, um ein Gefühl zu bekommen. Da sieht man dann auch wie hoch noch der Restkredit beispielsweise nach 10 Jahren ist.

    Gruß Gina

  3. Avatar von UnserTraumhaus
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo Gina,
    danke für Deine Antwort.
    2.000€ pro m² - das ist viel Geld, aber sowas habe ich schon fast befürchtet als Antwort.
    Unsere Freunde haben am selben Ort vor 4-3 Jahren gebaut, mit einem örtlichen Massivhaus-Anbieter, und haben für ein riesiges 3 Geschoss-Haus (280 m² Wohn/Nutzfläche, 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss mit 40m² Dachterrasse und Doppelgarage, keine günstige Ausstattung - noch 1200 € pro m² bezahlt. Technik war allerdings Fernwärme vorgegeben, d.h. keine haustechnischen Spielereien. Trotzdem- 800€ pro m² mehr sind in der kurzen Zeit echt ein Wort.
    Danke jedenfalls!

  4. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo,

    Eure Anfrage ist hier ja fast atypisch.
    Viele fragen hier an mit geringen Einkommen ohne Eigenkapital und wollen was schöngerechnet haben. Bei Euch ist es so, dass Ihr über ein sehr gutes Einkommen und auch über ausreichendes, finanzielles Polster verfügt.

    Eigentumswohnung sehe ich eher positiv, da ja mehr Wert als Schuld da ist, wäre aber zu überlegen, ob man diese nicht evtl. verkauft und den Erlös mit in die Finanzierung einbringt.

    Ansonsten, wenn Ihr mit 220qm Wohnfläche rechnet und 2.000 EUR/qm (finde ich auch realistisch, incl. aller Kosten), dann würdet Ihr auf 440.000 EUR kommen, denke auch bis 500.000 EUR sollte das kein Problem darstellen, mit 140.000 EUR EK müsstet Ihr dann 360.000 EUR Fremdfinanzieren.

    Wären bei 3%Zins und 2% Tilgung 1.500 EUR/Monat.....

  5. Avatar von UnserTraumhaus
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo Herrmüller,
    danke für Deine Antwort.
    Die Eigentumswohnung zu verkaufen, um weniger zu finanzieren, war auch schon häufiger mein Argument.
    Allerdings steht der andere Part meiner Familie dem gegenüber nicht offen gegenüber, dann lieber kleiner bauen.. und die Wohnung für später als Sicherheit bzw. für die Kinder haben.
    Noch eine Frage: In Deiner Rechnung bleibt es bei den 440.000 € fürs Haus, d.h., für Dich sind in diesem Preis von 2000/m² die Baunebenkosten sowie Malen und Fliesen (Küche wahrscheinlich nicht) mit drin? In meiner bisherigen Betrachtung kämen ja noch mind. 70.000€ (+20000Küche) dazu für diese Positionen?
    Schönrechnen wollen wir uns nichts, das nützt ja niemandem.
    Danke, viele Grüße!

  6. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Das ist nur sehr schwer zu beantworten mit den 2000 EUR/qm.

    Beispiel:
    Bei den Hausbaufirmen wird gerne mit einem sehr günstigen Preis geworben, dabei handelt es sich um die Basisausstattung. Meist mehr oder weniger Baumarktqualität, dabei nur eine Mindestanzahl an Steckdosen usw.

    Hat der Kunde den Vertrag unterschrieben, dann geht man zur Bemusterung und dann geht es los, wirklich Laminat für 4 EUR/qm oder doch Parkett für 20 oder 30 EUR/qm, Billigfliesen oder doch die hochwertigen usw.... dann kommt noch der "man baut ja nur einmal"-Gedanke dazu.....

    Somit kann man für 150qm locker auch mehr ausgeben als für 220qm.

    Die genauen Details kann denke ich nur ein Architekt mit Euch zusammen mal die grundlegenden Sachen ermitteln.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    In Niedersachsen darf der Quadratmeterpreis für ein Neubau mit KfW 70 Standard nicht über 1.500 Euro liegen, 2.000 Euro ist völlig überteuert!

    Was meinen sie mit 50.000 Euro Baunebenkosten? Welche Gewerke sind damit gemeint?

    Wo in Niedersachsen beabsichtigen sie zu bauen?

    Die Bestandsimmobilie muss ja auch nicht verkauft werden, sie als Ersatzsicherheit mit einzubringen und durch den Vermieter abbezahlen zu lassen um sie dann als Altervorsorge im Bestand zu halten ist völlig ok, aber günstigere Zinsen zu zahlen wenn sie als Ersatzsicherheit dient ist ebenso zu überlegen und wirtschaftlich durchaus sinnhaft.

  8. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    In Niedersachsen darf der Quadratmeterpreis für ein Neubau mit KfW 70 Standard nicht über 1.500 Euro liegen, 2.000 Euro ist völlig überteuert!
    Kann man sich darauf einigen, dass der qm/Preis sehr stark von den Qualitäts-/Ausstattungswünschen des Bauherrn abhängt ?

  9. Avatar von UnserTraumhaus
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo noelmaxim,
    danke für Ihre Antwort
    Das Baugebiet liegt im Raum Göttingen.
    Mit Baunebenkosten sind für mich alle weiteren Nebenkosten gemeint, die nicht vom Bauunternehmer kalkuliert werden, z.B. aber nicht abschließend:
    Bauvorbereitungskosten (Bereitstellung Anschlüsse Baustrom/Bauwasser, Erdbau, z.B. Erdabtransport, Hausanschlusskosten Strom,... Versicherungen, Gutachter, ...,usw.

    Laut der ersten Einschätzung wären wir im Moment in der Grobplanung wie folgt:
    Hausbau: 220m² * 2.000 € = 440.000
    Doppelgarage = 35.000
    Hausbau-Nebenkosten = 50.000
    Malern/FLiesen = 20.000
    Küche = 20.000
    Grundstück = 150.000
    (Außenanlagen 1 Jahr nach Bau ohne Budgetansatz)
    Summe = 715.000 (und da fehlt noch der Architekt!! Wäre nur Bau mit Baunternehmer..).
    Um ganz ehrlich zu sein, da stockt mir der Atem.

    Es ist klar dass Bauen teuer geworden ist, aber so ein Planbudget ist schon ordentlich, zumal wir nicht an eine Bauhaus-Spezial-Luxus-Villa mit Fensterfronten wie beim Flughafen gedacht haben, sondern eher an ein gut ausgestattetes, technisch/ökologisch vernünftiges, zeitloses Familienhaus.


    Welche Kostenpositionen umfasst denn Ihre Einschätzung von rd. 1.500€, gehören hier die Baunebenkosten rein oder extra und was ist mit den Positionen Doppelgarage, Malerarbeiten, Fliesen?
    Danke für Ihre Einschätzung!

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Ein Neubau in Göttingen mit ihrem Anspruch....sondern eher an ein gut ausgestattetes, technisch/ökologisch vernünftiges, zeitloses Familienhaus.....für schlüsselfertiges Bauen mit mind. KfW 70 Standard darf 1.500 Euro qm² - inkl. Architektenleistung - nicht übersteigen!

    Die Baunebenkosten sind mit 50.000 Euro viel zu hoch angesetzt, Dinge wie:

    - evtl. Erdaufschüttungen (warum Abtransport, das ist in den meisten Baugebieten in unserer Region eher ungewöhnlich)
    - Baustrom/Bauwasser muss inklusive sein
    - Hausanschlusskosten max. 18.000 Euro (eher geringer bei KfW 70 Standard)
    - Vermessung ca. 1.000 Euro
    - Versicherungen ca. 500 Euro
    - Gutachter max. 5.000 Euro (weiß nicht ob das echt oder überhaupt von Nöten ist, wählt man von vorne herein die richtige Baufirma aus)

    kann man nicht mit 50.000 Euro kalkulieren, erst Recht nicht wenn sie mit 2.000 Euro den Quadratmeter kalkulieren.

    Eine Doppelgarage darf keine 35.000 Euro kosten und Maler und Fliesenarbeiten müssen auch keine 20.000 Euro kosten, selbst dann nicht, wenn sich im mittleren Preissegment befinden möchte. Zudem sind Fliesenarbeiten als Bestandteil schlüsselfertiges Bauen anzusehen, zumindest würde ich das so fordern bei 1.500 Euro den qm².

    Ihre Kalkulation liegt somit viel zu hoch und natürlich schrecken dann die Kosten ab. Aus meiner Sicht aber völlig unnötig, da die Kosten wie gesagt viel zu hoch kalkukliert sind!

  11. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Ich hätte die 2.000 EUR/qm als Gesamtkosten angesehen, incl. aller Leistungen, zzgl Grundstück.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Das kann dann schon eher hinkommen

  13. Avatar von UnserTraumhaus
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo herrmüller und noelmaxim,
    danke nochmal für die Infos.
    Die nun genannten Zahlen würden für die Grobplanung Folgendes bedeuten:
    Haus: 2.000 * 220m² = 440.000 (bzw. 1500*220m² =330000 zzgl. z.B. 35.000 Baunebenkosten => 365.000)
    (inkl. Doppelgarage, gemalert, gefliest und mit Architektenleistung, inkl. Baunebenkosten)
    Grundstück: 150.000
    Küche: 20.000
    (Außenanlage ohne Finanzierungsbedarf 1 Jahr nach Bau)
    Summe läge also bei 535.000-610.000 grober Richtwert. Klingt dies für ein doch großes Haus mit Doppelgarage in der heutigen Zeit realistisch?

    Bliebe also die Frage, wie das mit den vorhandenen Immobilien einzuschätzen ist - die vermietete Wohnung mit Restschuld sowie die 2 Immobilien, die auf dem Papier zwar uns gehören aber deren Niessbrauch (Ertrag) noch für sehr lange in anderen Händen liegt? Vielleicht weiß jemand aus dem Bankenumfeld/Finanzumfeld, wie diese weiteren Immobilien eingeschätzt würden (eher positiv/eher negativ) bzw. ob sie überhaupt relevant sind?

    Danke schonmal!

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Wenn das Nießbrauchrecht in Abteilung 2 der einzutragenden/abzutretenden Grundschuld in/aus Abteilung 3 rückt, stünde als Vorlast lediglich die Valuta eines evtl. bestehenden und auf dem Objekt lastenden Darlehens im Vorrang.

    Für eine evtl. Beleihung und somit einer Beleihungsauslaufsenkung der benötigten Darlehensmittel für den Neubau verwertbar bzw. zu berücksichtigen.

    Sind auf allen Objekten Nießbrauchrechte in Abteilung 2 eingetragen?

  15. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Zitat Zitat von UnserTraumhaus
    Liebe Forenmitglieder,

    unser Wunschbaugebiet wird zurzeit geplant. Aufgrund der derzeit hochschnellenden Immobilienpreise und Baupreise sind wir etwas verunsichert darüber, in welcher Größenkategorie - sowohl Haus als auch Darlehensvolumen - wir beruhigt denken können und sollten. Daher bitten wir hier um Ihre Einschätzung.

    Rahmendaten: Familie, 2 kleine Kinder (5 und 1), Familienplanung fertig, 1 Gehalt (2. Gehalt nach Elternzeit möglich & sicher, soll aber nicht in die Planungen einbezogen werden). Ebenso sollen Sozialleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld) keine Berücksichtigung finden.

    --Gehalt: 7.900 brutto (5.400 netto),
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    --Eigenkapital: 140.000,-
    --sowie 1 vermietete Eigentumswohnung, Wert mind. 120.000,-, Restschuld ca. 38.000,-, Miete trägt Darlehensrate (Kaltmiete 495, Darlehen 479), Volltilger ist in 8 Jahren beendet, langjähriger solventer Mieter
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    Sind die 2 Immobilien, in denen nur eine Grundbucheintragung vorliegt, überhaupt relevant oder können wir die getrost weglassen bei Gesprächen
    mit Banken? (Eintragung von Grundschulden o.ä. bei diesen Häusern ist nicht möglich)
    Ist die vorhandene Eigentumswohnung eher positiv zu bewerten oder stört mehr die Restschuld/Ausfallgefahr bei Mieterauszug?

    Zur Hausgröße (Grobplanung)
    - Grundstück inkl. Erwerbsnebenkosten ca. 150.000 erwartet (ggf günstiger, aber mit Puffer)
    - nach Recherche im Internet rechnen wir mit pauschal 50.000 Baunebenkosten und hoffen, damit im sicheren Bereich zu schätzen?
    - Doppelgarage mit ExtraRaum, 35.000
    - Maler- und Fliesenarbeiten, ca. 20.000
    - Küche, 20.000 (hoffentlich billiger, aber man weiß ja nie)
    - Gartenanlage und Außenarbeiten würden mit Bonus des dem Bau nachfolgenden Jahres bezahlt und nicht mit finanziert
    - Haus: Liegen wir mit einem Faktor von 1.500/m², Massivbau, Bodenplatte, gut oder ist der aufgrund der steigenden Preise schon zu niedrig? Wenn zu niedrig, welchen Faktor würden Sie empfehlen, bevor Sie Grundrisse studieren/den Architekten konsultieren?
    - Momentane Wunschgröße liegt bei 220m² Wohn/Nutzfläche, liegen wir damit over the top?
    - Baugebiet liegt in Niedersachsen

    Uns ist klar dass hier absolut nur Grobeinschätzungen zu erwarten sind.

    Danke für Ihre Mühe!
    Hierzu würde ich zu den Baukosten einen Experten (in) einbeziehen, die an Hand der Vorgabe genaue Daten erstellen kann. Meine Frau hat sich auf Baukosten spezialisiert und kann ihnen klare Aussagen geben zu ihrem zukünftigen Bauvorhaben.
    Spezialist für Baukosten ermittelt Kosten mit dem Baukostenrechner ? Die Baukosten

    Mit einer Kostenaufstellung haben Sie das zukünftige Bauvorhaben besser vor sich und können gut marktgerecht vergleichen.

    Das lohnt sich.

  16. Avatar von UnserTraumhaus
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo Noelmaxim,

    die selbst gekaufte und vermietete Eigentumswohnung, Wert mind. 120.000, unterliegt keinerlei Niessbrauchsrechten, es existiert jedoch noch die genannte Restschuld, Laufzeit des Volltilgers noch 8 Jahre, die Mietzahlung wird für die Abbezahlung des Darlehens verwendet.


    Die zwei ""geschenkten Immobilien"" (Eigentumswohnung und ein Haus mit mehreren Parteien) stehen in keinem Fall für irgendwelche Beleihungen zur Verfügung. Sie sind mit Niessbrauch belegt und es gibt einen umfangreichen Vertrag zu der ""Schenkung"", der auch Rückabwicklungsmöglichkeiten regelt, irgendwelche Lasteneintragungen grundsätzlich auschließt sowie auch Verpflichtungen unsererseits zu Ausgleichszahlungen an die Eltern regelt, sofern sie den Niessbrauch zur Lebenszeit aufgeben.
    Es ist also klar dass diese beiden Immobilien keinesfalls für Sicherheiten herangezogen werden. Hier wäre die Frage, ob diese überhaupt ggü. Banken Erwähnung finden müssen und wenn ja, welcher Effekt zu erwarten ist.

    Danke und viele Grüße!

  17. Avatar von UnserTraumhaus
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo Herr Andreas,
    danke für den Tipp bezgl. Ihrer Frau. Finde ich sehr interessant. Wir werden in Erwägung ziehen, so ein Angebot in Anspruch zu nehmen, wenn der Bebauungsplan fix ist und wir sicher wissen, welches Grundstück es wird.
    Danke!

  18. Avatar von UnserTraumhaus
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo Noelmaxim,
    nach Studium der Grundbucheinträge hier noch eine evtll. wichtige Konkretisierung bezgl. der 2 ""geschenkten"" Immobilien:

    Bei beiden wurden analog folgende Eintragungen in die Abteilung 2 vorgenommen:
    - Nießbrauch für beide Eltern
    - Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Eintragung einer wertbeständigen Reallast (Geldrente)
    - Auflassungsvormerkung (bedingter Rückübertragungsanspruch) für beide Eltern
    Hier besteht also die Verpflichtung, den Eltern nach Aufgabe des Niessbrauchs eine Geldrente zu zahlen, die gemäß Notarvertrag unabhängig von der Höhe der eingehenden Mieten zu zahlen wären. Die Eltern können jederzeit beschließen, den Niessbrauch aufzugeben, dann beginnt unsere Zahlpflicht am nächsten 1. des Folgemonats. Lt. Notarvertrag übersteigen die kalkulierten Mieten die geforderten Rentenzahlungen deutlich. Aber hier gibt es ja ein Ausfallrisiko bei Leerstand?

    Ist dies für uns nachteilig für unser geplantes Hausbauprojekt und die damit verbundene Notwendigkeit eines Darlehens?

    Als wir für unsere selbst gekaufte Eigentumswohnung, die nun vermietet ist, vor 2 Jahren den Anschlussvolltilger abgeschlossen hatten, hatte sich die Bank für die ""geschenkten"" Immobilien nicht interessiert und die Grundbuchauszüge auch gar nicht angefragt, sie waren quasi "egal". Es handelte sich aber auch um ein kleines Anschlussdarlehen, damals 48.000 und der geschätzte Wert der Wohnung überstieg dies bei Weitem (mind 120.000). Für einen zukünftigen Hausbau wären die Karten ja aber andere, da das Finanzierungsvolumen ein ganz anderes ist.
    Danke für Ihre Einschätzung!

  19. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    @unserTraumhaus
    Thema Nießbrauch:
    Aus Sicht einer finanzierenden Bank mit das schlimmste was es gibt.
    Denn, der Nießbrauch bleibt bei einem Verkauf im Grundbuch stehen!
    Er erlischt nach Ablauf der Dauer oder bei Tod des Nießbrauchberechtigten.
    Für eine Bank ist der Nießbrauch "schwer" zu bewerten, denn gar im Vorrang im Grundbuch zu lassen.
    Im Nachrang wiederum nach einer anderen Grundschuldeintragung einer Bank ist der Nießbrauch auch nicht zu gebrauchen da ja trotzdem bei Verkauf der Nießbrauch besteht.
    Beispielsweise kann man ein Objekt von den Eltern an die Kinder vererben/verschenken. Und steht als Eltern als Nießbrauchberechtigte im Grundbuch.
    Angenommen es ist ein Mehrfamilienhaus. Dann wird der Nießbrauchberechtigte die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung machen müssen und nicht der Eigentümer. Da dem Nießbrauchberechtigten dann die Mieten zustehen wenn das der Umfang des Nießbrauches ist. Hier also auch durchaus sinnvolle Überlegungen möglich.

  20. Avatar von UnserTraumhaus
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    Danke
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    Standard AW: 'Wie groß/teuer darf das Traumhaus werden?

    Hallo bankkaufmann,

    danke für Ihre Infos zum Thema Niessbrauch. Wie gesagt, der Verkauf der Immobilien ist durch Notarvertrag ausgeschlossen und ebenso die Belastung der Immobilien durch eine Eintragung ins Grundbuch.

    Die Mieten gehen an die Eltern (und werden dort versteuert), sollten sie den Niessbrauch niederlegen, wäre eine Geldlast (Rente) an die Eltern zu zahlen, deren Wert die eingehenden Mieten nicht ausschöpft.

    Insofern interessiert uns, ob das reine Vorhandensein dieser Immobilien für die Bank irgendwelche Konsequenzen hat. Wird hier eine Bewertung vorgenommen, und ist diese negativ oder positiv für uns zu erwarten?
    Eine Beleihung kommt eh nicht in Frage, und wir brauchen sie doch auch nicht? Wenn ja gäbe es ja noch eigene Eigentumswohnung, wobei ich mir nicht vorstellen kann, aus welchem Grund die vorhandenen Immobilie ins Spiel käme? Oder reicht das vorhandene EK und das eingehende Gehalt nicht aus? Dann würden wir eh Abstand nehmen, wir wollen keine riskante/auf den letzten Euro gestrickte Finanzierung.

    Danke schonmal!

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