1. Die PHV ist sehr wichtig und ist eine unverzichtbare Versicherung.
2. Wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen haften Sie nach § 823 BGB mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das kann bei einem schweren Personenschaden sehr teuer werden.
3. Berechtigte Schäden bezahlt die PHV bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
4. Unberechtigte Schäden wehrt die PHV ab und ist dann sozusagen für Sie eine Rechtschutzversicherung.
5. Eine gute PHV – Police gibt es um 60 Euro Jahresbeitrag. Die Preisspanne bei der PHV geht von 50 bis 170 € Jahresbeitrag.
6. Wenn Sie einen teuren Vertrag bezahlen könnten Sie an der PHV jedes Jahr bis zu 100 Euro unnötige Kosten einsparen.
7. Vergessen Sie das Argument der Berater eine teure PHV rechnet sich, weil Sie im Schadensfall gut betreut werden. Nur wenig Berater haben eine Regulierungsvollmacht. Im Schadensfall entscheidet der Sachbearbeiter und nicht der Vermittler.
8. In einer eheähnlichen Gemeinschaft genügt nach Antrag bei der zuerst abgeschlossen Versicherung ein Vertrag. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann gekündigt werden.
9. Wenn Sie oder Ihr Partner Ehrenämter ausübt sollten Sie darauf achten, dass Sie bei der Ausübung der Ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind. Entweder über den Verein oder über Ihre PHV.
10. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus in Miete wohnen sollten Sie darauf achten dass ein Schlüssel Verlust in Ihrer PHV mitversichert ist da diese Schlüssel recht teuer sind.
11. Achten Sie darauf dass Ihre PHV die Ausfalldeckung beinhaltet. 25% der Deutschen haben keine PHV. Das bedeutet: Erleiden Sie durch eine andere Person einen schweren Personenschaden und der Schuldige ist nicht versichert, zahlt Ihre eigene Versicherung.
12. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens drei, besser fünf Millionen Euro betragen. Bei alten Policen liegt die Summe häufig erheblich unter diesem Wert. Im Schadenfall müssen Versicherte die Differenz selbst tragen.
11. Achten Sie darauf dass Ihre PHV die Ausfalldeckung beinhaltet. 25% der Deutschen haben keine PHV. Das bedeutet: Erleiden Sie durch eine andere Person einen schweren Personenschaden und der Schuldige ist nicht versichert, zahlt Ihre eigene Versicherung.
Aha.Ich muss gestehen,ich bin bass erstaunt.Zunächst einmal ist es doch so,dass der schädigende Dritte (also der ohne eigene Police) dem Versicherungsnehmer nach Art und Umfang des Versicherungsschutzes gleichgestellt ist.Etwaige Ausschlüsse oder Sublimits gelten demnach auch für den schädigenden Dritten.
Was kann also passieren,wenn der Schädigende einen Personen- und/oder Sachschaden während seiner gewerblichen Tätigkeit verursacht?Das ist ein Ausschlusstatbestand der PHV.Klauselt der Versicherer diesen Ausschlusstatbestand nun nicht rückwirkend für die Ausfalldeckung wieder ein,besteht demnach auch kein Versicherungsschutz.Das gleiche gilt z.B. auch für den Ausschluss vorsätzlicher Handlungen.So einfach,wie sie es hier darstellen,ist es beileibe nicht.
Dann klären sie mich doch netterweise auf.Der Umfang der Forderungsausfalldeckung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer mitunter erheblich.Sie können aber gerne auf meinen Einwand eingehen und erklären,wie es bei den von mir genannten Fallkonstellationen zu einer Leistungspflicht des Versicherers über die Ausfalldeckung kommen soll und wie das mit ihrer sehr pauschalen Aussage und mitunter irreführenden Aussage
Das bedeutet: Erleiden Sie durch eine andere Person einen schweren Personenschaden und der Schuldige ist nicht versichert, zahlt Ihre eigene Versicherung.
in Einklang gebracht werden kann.Ich wäre ihnen sehr verbunden.
Fassen wir doch einfach zusammen, dass eine private Haftpflichtversicherung auch Heute noch sehr wichtig ist. Verursacht der Versicherte einen Schaden, übernimmt nach einer eingehenden Prüfung die Versicherung den Schaden. Unberechtigte Schäden von Dritten werden zusätzlich gerichtlich abgewehrt. Damit hat sie eine Funktionsweise wie eine Rechtsschuztversicherung. In diesen Fall jedoch nur indirekt.