Bausparvertragkündigung, was ist mit bisherigen VL-Betrag?

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  1. Avatar von Saana
    Saana ist offline
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    Frage Bausparvertragkündigung, was ist mit bisherigem VL-Betrag?

    Hallo zusammen,

    wenn ich einen Bausparvertrag kündige, was passiert mit dem monatlichen Betrag der an vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber bisher eingezahlt wurde? Wird der Betrag dann auf´s Gehalt dazugerechnet oder geht der Betrag verloren?

    Danke.

    Gruß,
    Saana

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Bausparvertragkündigung, was ist mit bisherigen VL-Betrag?

    Neuanlage VL Vertrag.

  3. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Bausparvertragkündigung, was ist mit bisherigen VL-Betrag?

    Hallo,
    da eine Kündigung des Bausparvertrags innerhalb bestimmter Fristen nach Kontoeröffnung prämienschädlich ist, werden die entsprechenden VL-Zahlungen rückabgewickelt, d.h. die erhaltenen Prämien werden zurückgezahlt und auch die Steuervorteile werden zurückgerechnet. Sie sollten über eventuelle Alternativen nachdenken.

  4. Avatar von Spessartraeuber
    Spessartraeuber ist offline

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    Standard AW: Bausparvertragkündigung, was ist mit bisherigen VL-Betrag?

    Hier sollte man schon unterscheiden.

    Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) die vom Gehalt bezahlt werden. gehören einem auch nach Kündigung des Bausparvertrages.

    Föderrungen wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind zurück zu zahlen wenn die Bediungen dafür durch die Kündigung nicht mehr erfüllt sind.

    Also sie erhalten von ihrem Bausparvertrag bei Kündigung nicht das Guthaben des BSV sondern.
    Bauspar Guthaben - erhaltene Arbeitnehmersparzulage - erhaltene Wohnungsbauprämie - Kosten für die Kündigung.


    Um auf die Frage ein zu gehen was mit der VL nach Kündigung des BSV passiert ist es erst mal wichtig zu wissen wie die VL bezahlt wurde.

    Kompellt vom Arbeitgeber. wenn Ja welche Höhe?
    Ein Teil vom Arbeitgeber ein Teil selbst. wenn ja welche höhe?
    Oder komplett selbst.

    Je nach Arbeitgeber kann es so geregelt sein,
    Dass die VL immer gezahlt werden egal ob ein VL Produkt bespart wird.
    Oder es nur dann gezahlt wird wenn ein VL Produkt bespart wird.

    Bei mir zum Beispiel würde der Teil den der Arbeitgeber der VL zahlt einfach ersatzlos verfallen wenn man kein VL Produkt bespart.

    Also diese Frage am besten direkt dem Arbeitgeber stellen.

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