Überstundenauszahlung: Bereue ich das beim Einkommensteuerjahresausgleich?
Hallo,
ich möchte mir von meinem Arbeitgeber 100 Überstunden in einem Monat auszahlen lassen.
Ich habe mir dazu vom Personalbüro eine Testabrechnung erstellen lassen, so das ich sehe was netto übrig bleiben würde.
Auf der Testabrechnung ist ersichtlich, dass
1.) Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für das Grundentgelt abgezogen wird und
2.) Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für die Überstundenvergütung abgezogen wird.
Nun meine Frage:
Ich habe gehört, dass das Finanzamt im Rahmen des Einommenssteuerjahresausgleichs dann wegen der Steuerprogression nochmals Lohnsteuer von mir verlangt und dadurch sogar eine Einkommensteuernachzahlung droht. Stimmt das?
AW: Überstundenauszahlung: Bereue ich das beim Einkommensteuerjahresausgleich?
Zitat von dragon1jim
Hallo,
ich möchte mir von meinem Arbeitgeber 100 Überstunden in einem Monat auszahlen lassen.
Ich habe mir dazu vom Personalbüro eine Testabrechnung erstellen lassen, so das ich sehe was netto übrig bleiben würde.
Auf der Testabrechnung ist ersichtlich, dass
1.) Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für das Grundentgelt abgezogen wird und
2.) Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für die Überstundenvergütung abgezogen wird.
Nun meine Frage:
Ich habe gehört, dass das Finanzamt im Rahmen des Einommenssteuerjahresausgleichs dann wegen der Steuerprogression nochmals Lohnsteuer von mir verlangt und dadurch sogar eine Einkommensteuernachzahlung droht. Stimmt das?
Herzlichen Dank im Voraus.
dragonjim
Interessante Fragen die ich auch gerne beantwortet hätte. Ich hab immer gehört, das fast 40% der Überstundenauszahlung weggehen. Da lohnt sich ja keine einzige Stunde mehr dann...
AW: Überstundenauszahlung: Bereue ich das beim Einkommensteuerjahresausgleich?
je mehr ihr verdient oder Überstunden auszahlen lasst (Jahresgesamtsumme), umso mehr Steuern müsst ihr auch zahlen. Und zwar genausoviel wie der der normal das Einkommen als Jahressumme hat, ohne die Überstunden auszuzahlen zu lassen.
Und je nachdem was man mit dem Ausgezahlten Geld macht wird das Steuertechnisch verrechnet oder auch nicht.