Kann die Wohngebäudeversicherung auf dem Abholzen der Bäume bestehen?

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  1. Avatar von LarsO
    LarsO

    Standard Kann die Wohngebäudeversicherung auf dem Abholzen der Bäume bestehen?

    Wir haben im Garten hinter unserem Haus zwei sehr hohe Tannen stehen. Bei unserem Nachbarn sind solche Tannen vor einigen Jahren während eines Sturms abgeknickt und umgefallen. Sie haben zum Glück nur den Gartenzaun beschädigt, aber es hätte auch mehr passieren können. Stimmt es, dass Vertreter der Wohngebäudeversicherung auch schon mal nach Hause kommen, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen und dann verlangen können, dass man solche hohen Bäume abschlagen lässt?

  2. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Kann die Wohngebäudeversicherung auf dem Abholzen der Bäume bestehen?

    Es stimmt, dass man als Grundstückseigentümer auch ein Haftung für das Gehölz auf dem Grundstück hat. Bedeutet _ Sie als Eigentümer haben die Pflicht die Bäume regelmäßig auf Schäden zu prüfen und die Standfestigkeit . Sollte es da Zweifel geben, dann müssen Sie handeln!

    Da es in vielen Gemeinden Baumschutzsatzungen gibt, ist das Abholzen eher erschwert.
    Dass allerdings der Außendienst einer Versicherung rauskommt um Baumbestand zu begutachten wäre mir neu.

    Im Schadenfall kommt vielleicht mal jemand raus.

  3. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Kann die Wohngebäudeversicherung auf dem Abholzen der Bäume bestehen?

    Mann muss hier mal ein wenig differenzieren.Die Wohngebäudeversicherung kennt vertraglich vereinbarte Obliegenheiten zwischen VN und VR vor dem Eintritt des Versicherungsfalles.
    Die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten betreffen in aller Regel nicht die "Wartung" der Bäume.Eine Pflicht,den Zustand selbiger zu überprüfen.lässt sich aus den VGB daher schon einmal nicht ableiten,es sei denn,dieser Punkt wäre explizit als Obliegenheit des VN in den Bedingungen aufgeführt.Das ist mehr als unwahrscheinlich.
    Des weiteren gilt es,behördlich und gesetzliche Sicherheitsvorschriften zu beachten.
    Gesetzliche Sicherheitsvorschriften wären in diesem Fall zu prüfen,das gilt aber zunächst einmal eher für die Errichtung und den Betrieb von Feuerstätten,elektrischen Anlagen und/oder Einrichtungen oder den Umgang mit brennbaren Stoffen.
    Der Versicherer muss also schon klipp und klar belegen,dass sich aus den Bedingungen eine "Abholzungspflicht" ergibt.Das dürfte ihm nicht leicht fallen.

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