Ich möchte einen Teilrückkauf aus meiner Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Das habe ich schonmal und es klappte alles super.
Doch diesmal bekam ich zusätzlich zu dem normalen Schreiben, auch einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge mit.
Nun bin ich verwirrt, da ich das bisher nie ausfüllen musste und weiss nicht so genau, was ich wo eintragen soll, wäre super wenn ihr mir Schritt für Schritt helfen könnt, was wo einzutragen ist. Was man ankreuzen muss.
Was passiert, wenn ich den nicht mit ausfülle, es mir so überweisen lasse - wieviel geht dann vom Gesammtbetrag ab, ich lese da einmal die 81,27 Euro und einmal was von 308,13 Euro...
Wenn sie Gewinne auf eine Geldanlage erzielen wird die sogenannte Kapitalertragssteuer fällig. Bei der Summe, die sie sich auszahlen lassen wollen, wurden scheinbar 308,13 € an Gewinnen erzielt.
Auf die 308,13 € wird dann nun die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag fällig. Das sind die von ihnen benannten 81,27 €. Diese Summe würde der Versicherer an das Finanzamt abführen. Wenn sie die Freibeträge (Ledige: 801 €, Verheiratete: 1.602 €) in einem Jahr noch nicht verbraucht haben, dann können sie sich das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück holen.
Andere Möglichkeit sind die Erteilung von Freistellungsaufträgen, wodurch das Geld nicht extra ans Finanzamt abgeführt wird, sondern direkt an sie ausgezahlt wird. Natürlich dürfen die Freistellungsaufträge, die sie an verschiedene Institute verteilen können, ebenfalls nicht die Granzen von 801 € bzw. 1.602 € überschreiten.
Okay also 81€ müsste ich zahlen (würden direkt abgezogen werden) wenn ich den Freistellungsauftrag nicht ausfülle/abgebe? Wenn ich ihn aber ausfülle, bekomme ich exakt den Betrag ausgezahlt, den ich angefordert habe?
Ich bin mir halt nicht ganz sicher was ich wo eintragen muss. Klar auf der Vorderseite erst mal meinen Namen und Identifikationsnummer....Falls verheiratet (was nicht der fall ist) dann auch alles vom partner.
….da würde ich dann das untere ankreuzen "Bis zur Höhe des für mich geltenden Sparer-Pauschalbetrages von insgesammt 801€-1.602€!"
Aber auf der Rückseite...was da?
"Dieser Auftrag gilft ab dem 01.01. ____ bzw. ab Beginn der Geschäftsverbindung"
WAS trage ich da als datum ein? Den 01.06.2014 weil das Angebot zu da gilt?
Und was ankreuzen drunter? "So lange, bis sie einen anderen Auftrag von mir erhalten" ODER "Bis zum 31.12____"??
Wenn ich jetzt unterstellen würde, dass sie bei keinen anderen Instituten Freistellungsaufträge erteilt haben und sie nicht nächstes Jahr erneut von dem Prinzip ihrer Rentenversicherung Gebrauch machen wollen, dann würde ich als Höhe eben diese 308,13 € wählen, als Beginn den 01.01.14, Ende 31.12.14.
Wenn das Geld bereits angefordert ist, dann sollten sie sich allerdings beeilen, bevor es abgewickelt ist und die Gesellschaft es bereits ans Finanzamt weitergeleitet hat.
Gut, also die 308,13@ auf der Vorderseite eintragen - diese 801€ für Ledige gelten immer für 1 Jahr?
Und Datum = vom 01.01.2014 bis 31.12.2014.
und sie nicht nächstes Jahr erneut von dem Prinzip ihrer Rentenversicherung Gebrauch machen wollen
Bedeutet genau? Es könnte ja sein, daß ich eventuell nochmals einen Teilrückkauf in Anspruch nehmen muss, dieses Jahr oder nächstes Jahr...in diesem Falle also nicht das oben genannte eintragen?
Das Angebot gilt 4 Wochen, da ich denen noch die Bankverbindung mitteilen muss.
Sollte ich nun das Angebot ohne Freistellungsauftrag zurücksenden, dann ziehen sie die 81€ vom Auszahlungsbetrag ab und zahlen sie dann ans Finanzamt richtig? Müsste dích iin dem Fall noch was beachten, bezüglich Finanzamt/Steuer?
Genau. Die kompletten Kapitalerträge mit den Freistellungsaufträgen werden immer für ein komplettes Jahr betrachtet.
Die Empfehlung bzgl. dem Ende zu 12/2014 habe ich ausgesprochen, weil ich logischerweise keinen Überblick über ihre gesamten Vermögensverhältnisse habe. Kann ja sein, dass sie nächstes Jahr eine höhere Auszahlung wo anders erwarten und die Freistellungsaufträge dann wo anders besser eingesetzt wären...
Ohne Freistellungsauftrag geht das Geld wie erwähnt erstmal zum Finanzamt. Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich, Anlage KAP, können sie dann im nächsten Jahr sich das Geld zurück holen.
So nochmal genauer angeguckt, da kann man ja eh nur das Jahr noch eintragen. Also entweder ich trage es ein, wie Sie sagten...oder ich kreuze an "Solange bis sie einen anderen Auftrag von uns erhalten" was wäre in diesem Falle?
Aber ich denke ich trage es so ein, wie Sie sagten, Sie kennen sich ja aus