Riester-Banksparplan: Teilentnahme zur Baufinanzierung für ältere Verträge
Hallo Forum,
ich habe an die Experten eine Frage zur Teilentnahme aus einem Riester-Banksparplan zur Eigenheimfinanzierung nach §92a EStG. Soweit ich das verstehe ist eine teilwese Entnahme von mindestens 3000 Euro zulässig, sofern immer noch mindestens 3000 Euro im Vertrag bleiben. Es ist wohl auch nicht ausgeschlossen mehrmals Teilentnahmen zu tätigen.
Ich habe nun an folgendes Szenario gedacht:
- Ich entnehme jezt alles bis auf 3000 Euro (ca. 8000 Euro) und verwende dies für die Baukosten
- Ich bespare den Riester-Vertrag normal weiter um Zulagen und Steuervorteil zu nutzen
- Immer wenn der Vertrag wieder ein Guthaben von min. 6.000 Euro aufweist, mache ich eine erneute Teilentnahme bis auf 3.000 Euro, die Entnahme verwende ich als Sondertilgung für den Hypothekenkredit
Meiner Meinung wäre das nach §92a möglich.
Meinen Banksparplan habe ich 2009 abgeschlossen. Die Bank, der ich das Szenario vorgeschlagen habe, sagt nun, dass eine teilweise Entnahme für Verträge aus 2009 nicht möglich sei. Ich müsste diesen Alt-Vertrag kündigen und könnte die Teilentnahmen nur mit einem neuen Vertrag nutzen (welcher natürlich wesentlich schlechtere Konditionen hätte).
Hat die Bank recht, dass bei ältern Verträgen die neue Möglichkeit zur teilweisen Entnahme verweigert werden kann? Oder will sie mich nur in einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen drängen?
In den AGB zu meinen Vertrag heißt es zu dazu:
Der Sparer kann bis zum Beginn der Auszahlungsphase nach Maß- gabe der §§ 92a und 92b EStG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres eine Auszahlung seines gebildeten Kapitals (Wert des Guthabens einschließlich der bis zum Stichtag entstandenen, aber noch nicht fälligen Zinsen) für eine Verwendung im Sinne des § 92a EStG verlangen.
Da steht also weder etwas von "teilweise" noch von "vollständig" sondern nur "eine Auszahlung".
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
Torsten Breitag
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18.02.2014
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Torsten Breitag
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AW: Riester-Banksparplan: Teilentnahme zur Baufinanzierung für ältere Verträge
Ich würde es als "normal" bezeichnen, dass in einem Vertrag von 2009 Bezug auf die damaligen Regelungen des EStG und Eigenheimrentengesetzes genommen wird.
Deine obige Darstellung gilt erst seit 01.01.2014. Sollte von daher schwierig sein, diese in den Altvertrag herein zu zaubern.
Logischerweise schlägt die höhere Norm (EStG) die niedrigere Norm (Vertragsbedingungen). Die Bank, was vermutlich einen Schalterhansel meint, irrt in dem Fall.
Sollten Gebühren für Entnahmen anfallen gem. Altvertrag (50-150 Euro), könnte die Bank aber bei jeder (Teil-)Entnahme diese Gebühren einfordern.
AW: Riester-Banksparplan: Teilentnahme zur Baufinanzierung für ältere Verträge
Danke für die Antwort.
Zitat von Torsten Breitag
Ich würde es als "normal" bezeichnen, dass in einem Vertrag von 2009 Bezug auf die damaligen Regelungen des EStG und Eigenheimrentengesetzes genommen wird.
Deine obige Darstellung gilt erst seit 01.01.2014. Sollte von daher schwierig sein, diese in den Altvertrag herein zu zaubern.
Ja, ich weiß, dass solche Teilentnahmen erst seit 01.01.2014 lt. Gesetz möglich sind. Was ich mich eben gefragt habe war, ob der Gesetzgeber damit diese Möglichkeit in meinem Alt-Vertrag hinein gezaubert hat. Ich dachte immer, dass ein Verweis auf eine gesetzliche Regelung sich immer auf die geltende Fassung bezieht, wenn eine Vertragsregel zur Anwendung kommt. Und eben nicht auf diejenige, die beim Vertragsabschluss gegolten hat.
Zitat von Torsten Breitag
Logischerweise schlägt die höhere Norm (EStG) die niedrigere Norm (Vertragsbedingungen). Die Bank, was vermutlich einen Schalterhansel meint, irrt in dem Fall.
Sollten Gebühren für Entnahmen anfallen gem. Altvertrag (50-150 Euro), könnte die Bank aber bei jeder (Teil-)Entnahme diese Gebühren einfordern.
So würde ich es auch sehen, Gebühren würden wohl keine anfallen. Ich finde ja die Formulierung in den AGBs uneindeutig: Einerseits berufen sie sich auf den §92a EStG (der halt jetzt Teilentnahmen erlaubt), andererseits ist von "'Auszahlung des gebildeten Kapitals" die Rede, was man als des gesamten Kapitals verstehen kann. Aber Mehrdeutigigkeiten in den AGBs gehen doch immer zu Ungunsten des Verwenders der AGBs, oder irre ich da.
AW: Riester-Banksparplan: Teilentnahme zur Baufinanzierung für ältere Verträge
Hallo cjp2013,
die Möglichkeit der Entnahme möchte ich auch nutzen. Habe jetzt einen formlosen Antrag an die ZfA geschickt und warte auf ihre Antwort. Hat es bei dir funktioniert bzw. Musstest du gegenüber der ZfA irgendwie belegen, dass du das entnommene Guthaben auch wirklich für die Entschuldung verwendet hast? Und wenn ja: auf welche Art und Weise belegen?