Hallo ich bin ganz neu hier und habe schon auf verschiedenen Seiten gesucht, allerdings bin ich zu keiner eindeutigen Aussage gekommen.
Ich war mit meinem Mann im beim Öffentlichen Dienst beschäftigt und wir haben beide fast das gleiche Gehalt bezogen. Als Steuerklasse haben wir die IV gewählt.
Da ich keinerlei Einkünfte noch absetzbare Ausgaben über die Pauschbeträge habe, frage ich mich, ob ich überhaupt eine Steuererklärung machen muss.
Auf einer Seite habe ich einen Hinweis gelesen, dass über ein bestimmtes Einkommen eine Erklärung gemacht werden muss. Sonst finde ich, dass bei der Steuerklasse IV wie bei der I keine Erklärung gemacht werden muss.
Danke für die Hinweise.
Um wirklich Klarheit zu schaffen, hilft ein Anruf bei einem Steuerberater. Dort wird einem schnell Auskunft gegeben. Prinzipiell würde ich auch sagen, dass keine Steuererklärung gemacht werden muss.
"Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist" (Nachzulesen bei EStG - Einzelnorm)
Ist es nicht so, dass man nur eine Steuererklärung abgeben muss sobald man sie einmal eingereicht hat und ansonsten nur Pflicht für Selbstständige ist ?