Hi Leute!
Folgende Situation:
Ich studiere momentan im letzten Semester eines Bachelorstudienganges und werde spätestens zum 30.9. damit fertig. Am 1.10. beginnt der konsekutive Masterstudiengang. Nun ist es so, dass ich einen Antrag gerade ausgefüllt habe und zwar so, dass ich eben die Förderung für den Masterstudiengang in Anspruch nehmen möchte.
In diesem Antrag wurde ich gefragt zu welchem Monat ich die erste Förderungszahlung haben möchte. Ich konnte da Juni auswählen. Hab ich auch gemacht.
Nun meine Frage: Was passiert nun, wenn ich für Juni, Juli, August und September die Zahlung im voraus für den Masterstudiengang in Anspruch nehme, mich aber am 30.9. dann doch gegen den Masterstudiengang entscheide? Wie muss ich dann zurückzahlen? Oder werde ich dann gezwungen das erhaltene Geld "auf einen Schlag" zurückzuzahlen?
Kann mir jemand helfen?
Danke!