Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: einige Fragen
Hallo,
es wird die Steuererklärung zum Ersten Mal selbst gemacht.
Es geht um Person A, die hauptberuflich als Arbeitnehmer als Ingenieur/wissentschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet hat
und die Nebentätigkeit als Lehrer bei einer VHS ausgeübt hat.
Frage 1
Person A war im Jahr 2012 fest eingestellt als Arbeitnehmer (Festarbeit 1, als Ingenieur) und auch selbständig (freiberuflich bei einer anderen Tätigkeit [Lehrtätigkeit]).
A hat im 2012 ein Komputer gekauft. Der Steuerberater hat den Komputer auf freiberufliche Tätigkeit bei der Steuererklärung 2012 (für jeweilige Monatsanzahl) zugeordnet.
Jetzt macht A selbst die Steuererklärung 2013.
Wenn A jetzt den Komputer auch im Jahr 2013 auf die freiberufliche Tätigkeit zuordnet, dann mit den restlichen Ausgaben kommt bei der Gewinnermittlung die freiberufliche Tätigkeit ins Minus.
Auch im Jahr 2013 hat A seine hauptarbeit gewechselt zur (Festarbeit 2, auch sehr ähnliche Tätigkeit als Ingenieur).
Arbeitgeber 1 (Festarbeit 1) hat dem A den Notebook dem gegeben, aber beim Ende des Arbeitsvertrags A hat den Komputer zurück dem Arbeitgeber 1 abegegeben.
Arbeitgeber 2 (Festarbeit 2, ab 2013) hat dem A kein Notebook, sondern ein stationäres PC an der Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt. Aber ab und zu arbeitete A bei der Festarbeit 2 mit seinem privaten Notebook zuhause.
Meine Frage wäre, darf A in der Steuererklärung 2013 den Komputer der Festarbeit 2 zuzuordnen?
Oder schon nicht mehr weil im Jahr 2012 war der Notebook schön auf freiberufliche Tätigkeit zugeschrieben?
Frage 2
Person A übt eine Lerntätigkeit (selbständig/freiberuflich) aus.
Die Tätigkeit übt A 1 bis 2 mal pro Woche und fährt 45 km zur Betriebsstätte.
Macht man steuerlich nur Hinweg geltend
oder Hin- und Rückweg, also
Frage 3
A hat im 2012 eine mit dem Hauptberuf verbundene Fortbildung besucht. (Hauptberufliche Arbeitszeit + Forbildungszeit >14 St/Tag)
Die Lohnsteuer-Software hat Tipp gegeben, dass wegen >14 Stunden/Tag Abwesenheit -> Verpflegungsmehraufwendungen zustehen. A hat das berücksichtigt.
Nun fragt A, ob eine solche Ansprüche wegen Verpflegungsmehraufwendungen auch wegen >14 St. Abwesenheit (Hauptberufliche Arbeitszeit + Freiberufl. Tätigkeit Arbeitszeit) entstehen.
Ins welchen Punkt der Steuererklärung sind die auszufüllen?
Benutzt wird die Software T@x2014.
Frage 4
Ins welchen Feld trägt man die Betriebseinnahmen/Einnahmen ein:
( a)als Arbeitnehmer; b) als Freiberufler):
wenn von der Software 3 folgenen Optionen angeboten sind:
1. zum allgemeinen Steuerstatz 19%
2. zum ermäßigten Steuersatz 7%
3. umsatzfreie, nicht steuerbar oder §13b UStG
Frage 5
Unterliegen der steuerlichen Abschreibung für A (als ein AN oder als selbst. Freiberufler):
AW: Steuererklärung zum ersten Mal selbst erstellen: einige Fragen
Sollten Sie einen guten Jurist sein, dann würden Sie über die Inhalte Reden.
Ihre Kommentare zur Person (in Form von nicht angefragten Analogien) und nicht zu den gestellten Fragen - mindestens gehören nicht dem Thema.