Klausel Gewährleistung Kaufvertrag

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  1. Avatar von modflanders
    modflanders ist offline
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    Standard Klausel Gewährleistung Kaufvertrag

    Guten Tag zusammen,
    wir möchten gerne Haus Kaufen, Bj 83. Es ist zur Zeit bewohnt und in einen baujahrentsprechendem Zustand. Das bedeutet wir werden das Badezimmer usw. reneovieren müssen. Wir haben es uns zweimal angeschaut, und waren einmal mit einem befreundetem Architekten da, der das Haus "als einfach und dem Kaufpreisentsprechend bewertet hat."

    Nun haben wir den Vorvertrag erhalten.

    darin steht
    §4 Der hier verkaufte Grundbesitz wird an die Käufer verkauft in dem Zustand wie es steht und liegt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
    ----

    Die Übergabe erfolgt zum 15.Juli Zahlung des Kaufpreises zum 01.September


    Meine Fragen sind nun:
    1. Ist das eine Standart Klausel?

    2: Grundbesitz umschließt das Grundstück und das gesamte Haus?

    3:wenn wir beim Renovieren Baumängel (Schimmel, Risse in den Wänden/Putz feststellen), welche uns vorher verborgen waren (o. wurden) haben wir keine Möglichkeit zum Rücktritt aus dem Vertrag oder Kaufpreisminderung?

    4. könnten wir bis zur Klärung des Sachverhaltes das Geld "einfrieren" lassen.

    5. Sollten wir eine Mängelliste (der Verkäufer hat uns einige genannt z.B. Riss im Verblender, poröser Putz im EG usw.) erstellen? Um ggf. verschwiegende Mängel (wir konnten ja nicht hinter Tapeten und Fliesen gucken) später nachweisen zu können?

    Danke für eure Einschätzungen.
    Der "Standart"-Vorvertrag würde mir vom Notargehilfen ausgehändigt da der Notar erkrankt war und ich nächste Woche ein Vorgespräch habe, wollte ich nicht ganz unvorbereitet sein.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Klausel Gewährleistung Kaufvertrag

    Das ist Standard. Andererseits hat der Verkäufer auch die Pflicht alles mitzuteilen und darf nichts verschweigen.
    Am einfachsten ist vor dem notariellen Kauf über alle "Schwachstellen" ein Foto zu machen und es händisch aufzuschreiben und festzuhalten dass man beiderseitig davon weiß.

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