AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Zitat von kakahe
Der BGH hat in seinem Urteil ja auf eine 10-jährige Verjährung verwiesen, also kann man meiner Meinung nach auch Kreditgebühren zurückfordern, die man 2004 gezahlt hat.
Ich hatte in der Vergangenheit mehrere Bausparverträge abgeschlossen, für die ich jeweils bei Auszahlung Darlehens-/Kreditgebühren gezahlt habe, diese Gebühren bereits in Schreiben 2008 zurückgefodert (mit Hinweis auf mehrere OLG Urteile) und zumindest erreicht, dass man z. Zt. zwar nichts zurückzahlen werde, aber "bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auf die Einrede der Verjährung verzichte, sofern bis jetzt (also zum Zeitpunkt des Antwortschreibens) keine Verjährung eingetreten ist".
Meine Schlussfolgerung: Ich kann jetzt diese auch länger als 2004 zurückliegenden Kreditgebühren zurückfordern, oder???Mindestens doch die bis 1998 (10 Jahre) gezahlten, oder auch noch früher gezahlte? Oder erliege ich da einem Irrtum?
Sowie ich es verstanden habe, ist alles, was vor 2004 war, verjährt.
Für alles ab 2004 gilt die 10 Jahres Frist. Ende 2014 verjährt also alles! Wer was holen will, muss wahrscheinlich kurzfristig klagen. Quelle: jurarat.de