AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Lasst euch von den Banken betrügen! Die Bearbeitungsgebühren sind nicht zulässig! Die versuchen einfach nur Leute abzuwimmeln. Also ich werde mir jetzt nicht nur das Geld, sondern auch die zu viel bezahlte Zinsen + Verzugszinsen holen! Musterschreiben gibts hier:
www. jurarat.de/musterschreiben-bearbeitungsgebuehr-fuer-darlehen-zurueckverlangen
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Zitat von Bankkaufmann
Mein Anwalt sagte mir im Gespräch dass die Verjährungsfrist für die Rückerstattung 3 Jahre beträgt.
Stimmt so in der Form nicht. Denn so lange die Rechtslage unklar ist, verlängert sich die Frist. jurarat.de/wie-erhalte-ich-die-bearbeitungsgebuehr-fuer-ein-darlehen-zurueck
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Zitat von Escorpio
Aktuell sind gewisse Länder nach IP Nummer gesperrt von wo aus viel Werbespam verbreitet wird. Die paar wenigen Spam Bot's die übrigen bleiben und hier texten, halten sich doch eigentlich im Rahmen... Viel mehr als eine Handvoll im Monat kommt da in der Regel nicht zusammen.
LG escorpio
OFF-TOPIC Frage dazu: welche Länder sollen das denn sein ? Nigeria ???
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Zu den Entscheidungen des BGH ist folgendes festzustellen:
Nachdem der BGH festgestellt hat, dass die Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind, hätte letztendlich der Tenor lauten müssen:"Ab Datum der Erstattung Neuberechnung der Darlehensverträge zwingend notwendig!"
Begründung: Da die Bearbeitungsgebühren mit in die Laufzeit und Zinsberechnung eines Darlehens eingerechnet sind, ergibt sich für die Darlehensnehmer kein Nutzen aus den Entscheidungen des BGH, bei Rückzahlung der unrechtmäßigen Gebühren durch die Bank. Durch die unveränderten Konditionen zahlen die Verbraucher trotz allem die unzulässigen und unrechtmäßigen Entgelte, was zu einem Nullsummenspiel für beide Vertragspartner (Darlehensnehmer und Bank) führt. Waren die Richter des XI Senats des BGH zur Urteilsfindung fremdgesteuert? In der allgemeinen Rechtsauffassung führt ein unrechtmäßiger Vertragsbestandteil zur Aufhebung des betroffenen Vertrages (Rückabwicklung etc.) und ist nach gültigem Recht und Gesetz neu abzuschließen.
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Zitat von bananalars01
OFF-TOPIC Frage dazu: welche Länder sollen das denn sein ? Nigeria ???
Mir ist die Länderliste nicht bekannt. Sie wurde aber nicht "Wahllos" bestückt sondern man hat in laufe der Zeit, die Ursprünge der Bot-Spam-Beiträge ausgelesen und dementsprechend gehandelt.
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Deren Rechtsabteilungen wissen genau das die meisten Ihrer Kunden nicht die finanziellen Mittel besitzen und wie sie vorgehen müssen um nicht zu zahlen.
Wär hat den mit den Musterbriefen schon Erfolg gehabt?
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Hallo zusammen,
mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, ob es sinnvoll ist auch bei einer Verjährung zu klagen. Ein Urteil, ob die Bearbeitungsgebühr eventuell auch länger zurückliegend gefordert werden kann steht ja noch aus. Oder ist hier besser warten angesagt?
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Vorsicht Verjährung!
So toll das heutige BGH-Urteil für Verbraucher klingt: Wir gehen fest davon aus, dass es kein Selbstläufer wird, sich die Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückzuholen. Denn wir haben nur noch wenige Wochen bis Jahresende und dann verjähren schon die ersten Ansprüche. Deswegen werden die Banken vermutlich auf Zeit spielen und Schreiben, die direkt von den Kunden kommen, erstmal liegen lassen oder ablehnen - in der Hoffnung, die Verjährung zu erreichen.
Deswegen empfiehlt die IG Widerruf auf jeden Fall einen Anwalt zu mandatieren, der die Kommunikation mit der Bank übernimmt. Er kann dann - wenn sich die Bank trotzdem unnachgiebig zeigt - rechtzeitig vor Jahresende auch einen Mahnbescheid verfassen, der die Verjährung stoppt.
Gemeinsam mit unseren Partneranwälten bieten wir eine kostenlose Prüfung der Kreditverträge bezüglich der Frage, ob Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Wer mehr wissen will, schaut bitte bei Google unter "IG Widerruf BGH Urteil".
Auf keinen Fall sollten Sie sich in Gesprächen mit ihrer Bank auf eine Teilrückzahlung der Gebühren einlassen, falls Ihnen die Bank das anbietet. Die Rechtslage ist so eindeutig, dass es keinen Grund gibt, auch nur auf einen Euro der gezahlten Gebühren zu verzichten. Auch vor dem Kostenrisiko einer Klage brauchen Sie keine Angst zu haben. Zwar kann es sein, dass Sie Kosten für Anwalt und Gericht vorstrecken müssen. Wir haben aber keinen Zweifel daran, dass Verbraucher hier alle Trümpfe auf ihrer Seite haben und daher die Banken letztlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten werden übernehmen müssen.
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
@justintime
Deine Frage: Wieviel zahlt man für eine Rechtschutzversicherung?
Antwort. Ungefähr einen Zwanziger im Monat oder sogar weniger
Es gibt Vergleichsportale mit verschiedenen Varianten hinsichtlich Deckungssumme.
AW: Interessante BGH Entscheidung im Bezug auf Kreditgebühren
Der BGH hat in seinem Urteil ja auf eine 10-jährige Verjährung verwiesen, also kann man meiner Meinung nach auch Kreditgebühren zurückfordern, die man 2004 gezahlt hat.
Ich hatte in der Vergangenheit mehrere Bausparverträge abgeschlossen, für die ich jeweils bei Auszahlung Darlehens-/Kreditgebühren gezahlt habe, diese Gebühren bereits in Schreiben 2008 zurückgefodert (mit Hinweis auf mehrere OLG Urteile) und zumindest erreicht, dass man z. Zt. zwar nichts zurückzahlen werde, aber "bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auf die Einrede der Verjährung verzichte, sofern bis jetzt (also zum Zeitpunkt des Antwortschreibens) keine Verjährung eingetreten ist".
Meine Schlussfolgerung: Ich kann jetzt diese auch länger als 2004 zurückliegenden Kreditgebühren zurückfordern, oder???Mindestens doch die bis 1998 (10 Jahre) gezahlten, oder auch noch früher gezahlte? Oder erliege ich da einem Irrtum?