Zulagen bei Wohnriester - Günstigerprüfung und Nachgelagerte Besteuerung
Hallo,
ich setze mich gerade kritisch mit der Riester-Förderung zu Bausparverträgen auseinander. Dabei ist mir etwas merkwürdiges zu den Zulagen (154€ jährlich) aufgefallen:
Die Zulage wird direkt auf das Bausparkonto bezahlt, zum Kapitalaufbau und später zum Abstottern. Bei der Steuererklärung kann ich die meine Einzahlungen in den Bausparer bis zu einer Höchstgrenze absetzen. Im Rahmen der Günstigerprüfung bei der Steuererklärung wird mir die Zulage von der Steuererstattung aber wieder abgezogen. Dadurch, dass ich nicht die komplette Steuer für die Einzahlung zurückbekomme, ist meine Einzahlung nicht komplett steuerfrei.
Die 154€ Zulage, die ich kriege ist also noch nicht versteuert, meine Einzahlung aber teilweise schon.
Die 154€ Zulage werden jetzt lt. Wikipedia (Eigenheimrente, Unterpunkt Nachgelagerte Besteuerung) mit den Einzahlungen auf das Wohnförderkonto gebucht und mit 2% p.a. verzinst. Aus dem Wohnförderkonto errechnet sich ein fiktives Einkommen, das ich ab Renteneintritt bis zum 85. Geburtstag versteuern muss (nachgelagerte Besteuerung).
Die Zulage muss ich also erst im Rentenalter versteuern. Aber meine Einzahlungen waren schon zum Zeitpunkt der Einzahlung nicht völlig steuerfrei und werden im Rentenalter nochmal voll besteuert (mit dem niedrigeren Grenzsteuersatz in der Rente, natürlich).
Ist das tatsächlich so? Werden die Beiträge tatsächlich teilweise doppelt besteuert?
Habe ich da irgendwo einen Denkfehler oder Rechenfehler drin?
AW: Zulagen bei Wohnriester - Nachgelagerte Besteuerung
Das mit der Versteuerung hast Du nicht verstanden.
Vergiß einfach mal die Zulage, weil bei Dir die Steuerersparnis zum Tragen kommt.
Riesterbeiträge sind in Höhe von 2.100 EUR von der Steuer absetzbar, also insoweit von der Steuer befreit.
Dafür wird die Rente (oder fiktive Rente) später versteuert.
Ein Verschiebebahnhof in die Zukunft!
Im ersten Schritt zahlst Du 1.946 EUR ein, zzgl. 154 EUR Zulage hast Du dann die 2.100 EUR. Die Zulage wird mit der Steuerersparnis im Bescheid verrechnet.
AW: Zulagen bei Wohnriester - Nachgelagerte Besteuerung
Zitat von florianmeier
Das mit der Versteuerung hast Du nicht verstanden.
Wahrscheinlich, aber ich suche meinen Denkfehler.
Beispiel:
Ich zahlte 1946€ ein und kriege 154€ Förderung. Macht 2100€.
Nehmen wir einen Grenzsteuersatz von 35% an. Dann kriege ich eine Steuererstattung von 735€, von denen die Förderung abgezogen wird. Also 581€ Erstattung. Würde ich keinen Riester machen, mußte ich für die 1946€ EkSt. zahlen, und zwar 681,10€. Bei Riester kriege ich also für meine eingezahlten Beträge nicht die komplette Steuer erstattet, sondern in diesem Beispiel etwa 100€ weniger. Deswegen meine ich, dass die Beiträge zu Riester nicht komplett steuerfrei sind, obwohl das häufig so vermittelt wird.
Dafür habe ich natürlich die Förderung. Diese zählt aber im Alter als Einkommen und wird besteuert.
AW: Zulagen bei Wohnriester - Nachgelagerte Besteuerung
Zitat von Philipp_
Wahrscheinlich, aber ich suche meinen Denkfehler.
Beispiel:
Ich zahlte 1946€ ein und kriege 154€ Förderung. Macht 2100€. Richtig.
Nehmen wir einen Grenzsteuersatz von 35% an. Dann kriege ich eine Steuererstattung von 700€ (2000 * 0,35), von denen die Förderung abgezogen wird. Also 546€ Erstattung. Würde ich keinen Riester machen, mußte ich für die 2100€ EkSt. zahlen, und zwar 700€. (Formel s.o.)
546 + 154 = 700 EUR. 546 über die Steuer. 154 über Zulage.
AW: Zulagen bei Wohnriester - Nachgelagerte Besteuerung
Zitat von florianmeier
Dann kriege ich eine Steuererstattung von 700€ (2000 * 0,35),
Sind nur maximal 2000€ als Sonderausgaben absetzbar, nicht 2100€?
@winfoer: Die Förderung wird von der Steuererstattung abgezogen, also für mich vom netto. Ich bekomme die Förderung auf das BSP-Konto gezahlt. Diesen Betrag muss ich im Rentenalter versteuern. Also Brutto.
AW: Zulagen bei Wohnriester - Nachgelagerte Besteuerung
Zitat von Philipp_
Sind nur maximal 2000€ als Sonderausgaben absetzbar, nicht 2100€?
2.100 € max. Sonderausgabenabzug inkl. Zulage. D. h. max. Eigenbetrag der als Sonderausgabe abziehrbar ist = 1.946 €.
@winfoer: Die Förderung wird von der Steuererstattung abgezogen, ...
Richtig, habe ich auch geschrieben.
... also für mich vom netto.
Ich bekomme die Förderung auf das BSP-Konto gezahlt. Diesen Betrag muss ich im Rentenalter versteuern.
Richtig, aber natürlich auch die Eigenbeiträge.
Also Brutto.
154€ brutto sind weniger als 154€ netto!
Ich verstehe ja, was du mit Netto und Brutto meinst, aber warum ist das hier von Bedeutung?
Bei Riester kriege ich also für meine eingezahlten Beträge nicht die komplette Steuer erstattet, sondern in diesem Beispiel etwa 100€ weniger.
Dir steht entweder die Zulage oder die Steuerersparnis zu, falls diese höher ausfällt. 2.100 € Sonderausgabenabzug ergeben bei einem Steuersatz von 35% eine Ersparnis von 735 €. Da dir aber die Zulage bereits ausgezahlt wurde, werden 154 € von der Steuerersparnis abgezogen bzw. auf die berechnete Einkommensteuer aufgeschlagen.