Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

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  1. Avatar von Jaz84
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    Standard Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Hallo und guten Abend,
    ich habe im Januar 2010 bei meinem Bankberater einen Bausparvertrag der LBS über 10.000 € abgeschlossen. Er empfahl mir diesen um Zulagen und VL-Leistungen zu erhalten. Eingezahlt wurden ab diesem Zeitpunkt 40€ monatlich, da ich noch in der Ausbildung war.
    Im August hatte ich einen weiteren Termin bei Ihm. Bei diesem schlug er mir vor doch einen weiteren abzuschließen. Nach seiner Erklärung sollte der erste Vertrag sobald er voll wäre in den 2. Bausparvertrag übergehen.
    Guten Vertrauens unterschrieb ich auch diesen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 225.000€.
    Bis heute habe ich guten Gewissens monatlich meine 40 € (mehr ist leider auch kaum möglich)eingezahlt.
    Heute morgen rief ich aus einer Laune heraus, bei der LBS an um mein Bausparguthaben zu erfragen, da ich bis jetzt leider noch keine Kontoauszüge erhalten habe. Diese teilte mir dann, leicht verwirrt, mit dass ich kein Guthaben sondern ein Soll hätte, da die Abschlussgebühr i.H.v 2250 € noch nicht abgegolten sei.
    Demnach zahle ich seit 4 Jahren auf die 225.000 € ein und nicht wie vereinbart auf die 10.000€, und auch völlig umsonst.
    Tja meine Zuteilungreife hätte ich dann bei meiner monatlich Sparrate von 40 € ( nichts anderes war damals vereinbart) und bei 40% der Sparrsumme in c.a. 187 Jahren erreicht.

    Mir ist bewusst, dass ich etwas blauäugig an das Thema rangegangen bin, da ich mich vorher auch nie damit beschäftigt habe.
    Aber das Gefühl von Abzocke bleibt.

    Ich würde mich über Rat und Hilfe, wie ich mich wehren kann oder noch das beste rausholen kann unendlich freuen

  2. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?


  3. Avatar von Torsten Breitag
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Das Problem ist der Vermittlerstatus. Dem "Bankberater" musst du nachweisen, dass er etwas falsch gemacht hat. Streich zudem mal das "Berater", es handelt sich um einen ganz normalen Vertriebler, völlig wertneutral.

    Die aus meiner Sicht einzige Chance bestände darin, dass die Abschlussgebühr nicht ausgewiesen worden wäre. Das ist bei Bausparern aber regelmäßig schon im Antrag der Fall. Sollte das nicht so gewesen sein, liegt die Beweislast bei dir.

    Der Ansatz über die unverhältnismäßige Bausparsumme (Relation zu 40 Euro) zu gehen, dürfte juristisch erfolglos sein. Mit etwas Fantasie und Medieneinsatz könnte man aber vielleicht ein wenig Kulanz erwarten, leider nur sehr hochtheoretisch.

    Über Schlichtungsstellen zu gehen ... man kanns versuchen. Aber Bausparverträge können nicht umsonst von jedermann vermittelt werden, quasi stornosicher.

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Vorstand LBS anschreiben und Finanzberater anschwärzen und gleichzeitig im Schreiben androhen das Bafin einzuschalten wegen absoluter Falschberatung.
    Ich habe schon oft Schreiben an Vorstände geschrieben und die Umsetzungsquote kann ich gerne per PN mitteilen.

  5. Avatar von obelix
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Da der Vertrag über die Sparkasse vermittelt wurde, kann die LBS ohne deren Zustimmung, z. B. (Teil-)Erstattung der Abschlussgebühr, nichts machen.

    Einen Versuch ist es dennoch wert: Sparkasse und LBS anschreiben.

    Aus persönlichen Erfahrungen (LBS - welche???) kann ich bestätigen, dass zumindest seitens der LBS (welche???) versucht wird eine kundenfreundliche Regelung zu finden. Wie oben erwähnt, ist aber dazu die Zustimmung der Sparkasse erforderlich. Diese hat die Provision vereinnahmt bzw. den Anspruch darauf.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Und worst case auf alle Fälle sofort die Bausparsumme auf die Summe ermäßigen, dass die nächste Einzahlung Guthaben ist!

    Heisst die Bausparsumme umgerechnet (pro Tausend 10 Euro) um die Summe ermäßigen, was an Abschlussgebühr für den Großen noch fehlt.

    Sind z.B. 800 Euro an VL bisher geflossen, sind 80.000 Euro Bausparsumme eingelöst, entsprechend 225.000 Euro derzeitige Bausparsumme - 80.000 Euro eineglöste Bausparsumme = 145.000er Ermäßigung auf 80.000 Euro Bausparsumme.

    Wobei ich alles daran setzen würde, gegen diese ja schon fast betr..... Machenschaften anzugehen. Das kann sie LBS so nicht wollen, das ist reine Abz..., da ging es nur um Gebühren und entsprechend Ertrag für den Berater oder der Bankfiliale, den Abschlussgebühr ist gleich Provision.

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    @noel, das ist schon mehr als Abzocke wenn der Berater einen zweiten Vertrag abschließt trotz EUR 40 VL.

    Deswegen Namen des Beraters hoch aufs Schild und dem Vorstand LBS und Sparkasse schreiben damit der sein Fett abbekommt.
    Dazu androhen das Bafin oder Verbraucherschutz einzuschalten.

  8. Avatar von obelix
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    ... und dem Vorstand LBS und Sparkasse schreiben
    Dazu androhen das Bafin oder Verbraucherschutz einzuschalten.
    und zwar vor einer Ermäßigung der Bausparsumme.

    Wurde der Vertrag vor der "Reklamation" bereits ermäßigt, können sich die Chancen auf eine Kulanzlösung verschlechtern. Ebenso ist es nachteilig, dass dieser (zu hohe) Vertrag bereits in 2010 abgeschlossen wurde und der Kunde in dieser Zeit bereits vier Jahreskontoauszüge erhalten hat. Weshalb wurde nicht eher reagiert? Ich weiß, aber bitte auch die möglichen Argumente der anderen Seite sehen.


    Auf jeden Fall sofort schriftlich versuchen eine Kulanzregelung zu erreichen. Voraussichtlich bleibt tatsächlich nur eine Anpassung (Ermäßigung) der Bausparsumme. Bevor die LBS diesen Kunden komplett verliert, wird sie (hoffentlich) eine Lösung anbieten.

    Ob der Vermittler "sein Fett abbekommt" würde mich dabei nicht interessieren. Eine Korrektur des Vertrages und der damit verbundenen Abschlussgebühr wäre mein Ziel.

    Grundsätzlich verstehe ich diese "Bausparsummen-Verkäufer" nicht. Noch weniger, wenn es sich dabei um Bankmitarbeiter handelt.

    ... ein freiberuflicher Mitarbeiter wäre vermutlich schon nicht mehr für diese Bausparkasse tätig. Die Halbwertszeit ist sehr gering.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Ermäßigung ist das worst case Szenarium.

    Es muss ja ein Beratungsprotokoll geben, aus diesem
    gehen ja die Ziele und Wünsche des Kunden hervor. War der Wunsch Erwerb von Wohneigentum in der Zukunft wird für LBS die hohe Summe noch rechtfertigen, ebenso spielen die potentiellen bzw. möglichen bzw. avisierte Einzahlungen eine Rolle, hier könnten evtl. jährliche Einzahlungswünsche oder Ankündigungen ein Abwehrgrund auf Kulanz sein, bzw. die hohe Summe durch die LBS zu rechtfertigen sein.

    Fakt ist, so eine unnötig hohe Bausparsumme zeugt von Gebührentreiberei zu Gunsten dem Vereinnahmen von Provisionen und gehört nicht zu einer gesunden Finanzberatung durch den Berater bzw. gesunden Finanzplanungen des Kunden.

  10. Avatar von obelix
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Zustimmung!

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Es muss ja ein Beratungsprotokoll geben
    weshalb? Es besteht (noch) keine Pflicht.

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Für Abschluss Bausparvertrag oder Erhöhung Bausparsumme muss es kein Beratungsprotokoll geben. Bzw. es reicht hier als Nachweis auch aus wenn man im Email Schriftverkehr oder sonst wie nachweisen kann dass man weiterhin nur EUR 40 VL in den BSV einzahlen möchte.

  12. Avatar von obelix
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    .. es reicht hier als Nachweis auch aus wenn man im Email Schriftverkehr oder sonst wie nachweisen kann dass man weiterhin nur EUR 40 VL in den BSV einzahlen möchte.
    das ist in den meisten Fällen kaum möglich. Schriftverkehr über Bausparvertragsabschlüsse/-beratungen sind sehr selten. Nach dem Eingangsbeitrag befürchte ich, dass der TE so etwas nicht hat. Trotzdem sollte er - wie bereits erwähnt - tätig werden.

    Gewissenhafte Außendienstmitarbeiter, schreiben bei Abschlüssen von hohen Bausparsummen mit einer (anfänglich) niedrigen Besparung auf den Antrag oder in die Bausparmappe eine Begründung dafür. Z. B. Kunden bespart diesen Vertrag zusätzlich mit jährlichen Sonderzahlungen, o. Ä.. So können sich auch 'vergessliche Kunden', auch diese soll es geben, im Ernstfall daran erinnern.

    Ich erwarte in den nächsten Jahren aus Brüssel auch für Bausparberatungen eine Protokollierungspflicht. Selbst wenn ich kein Freund von 'Überregulierungen', speziell aus Brüssel, bin wäre so ein Protokoll in diesem Fall hilfreich.

    Die Bausparsumme sollte immer bedarfsgerecht gewählt werden.

  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Alternativlösung wäre natürlich immer auch dass der betroffene Aussendienstmitarbeiter seine volle Provision - oder je nachdem welche Bausparsumme man sich einigt - dem Bausparvertragsinhaber auszahlt.
    In der Regel erhalten die Aussendienstmitarbeiter ja 1 zu 1 die Abschlussgebühr voll ausgezahlt als Provison.

  14. Avatar von obelix
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    Standard AW: Bausparvertrag über 225.000 €, Fehlberatung?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Alternativlösung wäre natürlich immer auch dass der betroffene Aussendienstmitarbeiter seine volle Provision - oder je nachdem welche Bausparsumme man sich einigt - dem Bausparvertragsinhaber auszahlt.
    wie bereits erwähnt, dürfte dies im vorliegenden Fall kaum zum Tragen kommen.

    Die (Haupt-)Provision geht an die Sparkasse, nicht an den Vermittler (ggf. über Bonusregelung etc. teilweise). Ansprechpartner für Provisions(rück)forderungen ist deshalb die Sparkasse. Diese muss Mitwirken.


    Ein freiberuflicher AD-Mitarbeiter wäre nach dem Gesetz der Serie nicht mehr bei dieser Bausparkasse tätig. Die Halbwertszeit ist überschritten.

  15. Avatar von Bankkaufmann
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