KFW -Startgeld - Haftungsbeschränkung

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  1. Avatar von bananalars01
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    Standard KFW -Startgeld - Haftungsbeschränkung

    Hallo,

    bei dem StartGeld Kredit der KFW gibt es eine sogenannte Haftungsbeschränkung der Hausbank gegenüber der Hausband von 80 Prozent.

    Geht der Selbstständige pleite geht kann sie dann gleich die 80 Prozent anfordern oder muß es Aktivitäten geben das Geld anders einzutreiben:

    Inkasso, Grundschuld , Verkauf Kapitallebensversicherung etc ?


    Was ist noch nicht verstehe; was hat eine Bank davon wenn ein Existenzgründer für seinen Startgeld Kredit eine Risikolebensversicherung verlangt als Sicherheit ? wenn der Kreditnehmer stirbt kriegt doch in der Regel die Familie das Geld aus der Risikolebensversicherung, oder ?

    Verstehe den Zusammenhang Risikolebensversicherung mit KFW Startgeld Kredit nicht, wodurch sichert sich die beteiligte Hausbank da ab ???

  2. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: KFW -Startgeld - Haftungsbeschränkung

    Formen der Risikolebensversicherung
    Die Restschuldversicherung sichert die Abzahlung eines Darlehens (einer Restschuld) ab. Da diese Restschuld durch Tilgung mit der Zeit sinkt, sinken häufig auch die Beiträge der Versicherung. Von manchen Banken wird diese Form der Risikolebensversicherung sogar für den Abschluss eines Kredits gefordert.
    In dem Fall bekommt die Bank das Geld der Versicherung und nicht die Familie.
    Quelle: Wikipedia

  3. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline
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    Standard AW: KFW -Startgeld - Haftungsbeschränkung

    Das hätte ich auch gedacht.
    Ich habe noch einmal in den Antrag geschaut:

    Da steht: Bezugsberechtigt im Todesfall: meine Frau,

    Macht keinen Sinn.

    Kann mir das nur so vorstellen das die Bank 'abgeschlossene' Versicherungen melden muß, sprich Umsatz.

    Über weitere Versicherungen habe ich mich auch schon unterhalten, also in Bezug auf Selbstständigkeit.

  4. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: KFW -Startgeld - Haftungsbeschränkung

    Ist natürlich auch immer ein nettes Zusatzgeschäft für die Bank / Versicherung. Ich meine hier erst kürzlich gelesen zu haben, dass es den Trick geben würde den Kreditvertrag zu machen.

    2 Wochen zu warten und die Restschuldversicherung dann zu kündigen da es gesetzlich immer getrennte Verträge sein müssen und man bei der Restschuldversicherung eine 4 Wochen Widerrufsfrist hat. Kannst ja mal die Boardsuche bemühen.

    Vermutlich musst du die Restschutzversicherung bei der selben Bank / Versicherung abschließen? Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Bank das dann mit den Kreditschulden "verrechnet". Alternativ gilt dieses hier:
    Was passiert im Todesfall mit dem Kredit?

    Sprich deine Frau würde bei der Annahme des Erbes etwas Gestaltungsspielraum gewinnen, würde aber auch dei Restschulden erben.

  5. Avatar von bananalars01
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    Standard AW: KFW -Startgeld - Haftungsbeschränkung

    Moin,

    glaube ich verstehe es jetzt besser.

    Die Sparkasse bekommt eine Provision für den Abschluss der Risikolebensversicherung die über den vollen Kreditbetrag geht, ich hätte schon gedacht über die 20 Prozent (denn es gibt ja 80 Prozent Haftungsbeschränkung über die
    KFW, also die Sparkasse hätte allenfalls ein Risiko von 20 Prozent der Kreditsumme).

    Was sie aber nicht hindert dem Kunden eine Risikoversicherung über 100 Prozent unterzujubeln. Na ja.

    Meine Frau bekommt im Todesfalle von mir die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ausgezahlt aber die Sparkasse wendet sich dann an Sie um die noch offenen Beträge zu bekommen.

    So würde es einen Sinn machen.

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: KFW -Startgeld - Haftungsbeschränkung

    So ist es. Darlehen wird dann umgeschrieben auf " Erben von... " und die Bank holt sich das Geld dann aus der an die Frau bezahlte RLV wieder zurück