Die Dame wurde von der Hausbank "beraten" .
Kündigung der Versicherungen und Neuabschluss bei angebundener Versicherung - obligat.
Dazu bekam sie einen Konsumentenkredit über 5000 Euro, den sie jetzt monatlich zurückzahlt.
Das war im Juni 2013
Da die Dame mittlerweile anerkannt Demenz hat ist jetzt bei der Durchsicht ihrer Unterlagen das Ganze vom Verwandten bemerkt worden.
Die Dame kann sich weder daran erinnern, dass sie einen Kredit abgeschlossen hat, noch ist klar wofür sie ihn hätte benötigen können. Sie hat ausreichend Einkommen und auch Ersparnisse. Es ist auch nichts auffindbar bezüglich Verträgen oder Policen geschweige denn ist erklärbar - was mit dem Geld aus dem Kredit passiert ist.
Kann der Verwandte wenn er die gerichtliche Vormundschaft durch hat, den Kredit rückabwickeln?
Die Versicherungen sind doppelt so teuer wie die die bestanden haben. Beginn war jetzt im April, daher ist es bei den Abbuchungen erst bemerkt worden. Außerdem teilweise jetzt Doppelversicherung, da die Kündigungen nicht korrekt waren.
Policen und Kündigungsschreiben sowie Protokoll der Beratung ist angefordert.
Ist es ratsam die Buchungen einfach zurückgehen zu lassen um die Neuverträge platzen zu lassen?
Die Dame wird demnächst ins Pflegeheim umziehen, da sie zu Hause nicht 24 Stunden beaufsichtigt werden kann.
Und nein - es war ausnahmsweise mal nicht die Targo Bank
AW: Möglichkeiten Dame mit 89 Jahren Kredit gegeben
Frage: War die Dame zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses schon unter einem Vormund oder Betreuer? Im Juni 2013?
Oder dort noch nicht.
Für was der verwendet wurde ist ja einfach anhand der Kontobewegungen nachzuvollziehen.
Was die Rückabwicklung angeht bin ich nicht sicher ob das so einfach ist wenn im Juni 2013 Frau Dame voll geschäftsfähig war.(Beweislast?)
Ansonsten wäre es doch am einfachsten einfach mal mit dem Bankmitarbeiter zu sprechen wenn der Kredit nicht benötigt wird.
AW: Möglichkeiten Dame mit 89 Jahren Kredit gegeben
na ja, eigentlich ist die Sache recht einfach.
Wenn die Dame zum Vertragsabschluss bereits einen Vormund hatte, ist dieser dafür haftbar und man müsste evtl. prüfen, ob er der "richtige" für diese Aufgabe ist.
Falls die Dame bei Vertragsabschluss noch keinen Vormund hatte, sind die Verträge inkl. Kredit "rechtsverbindlich". Die Bank muss nicht den Gesundheitszustand einer Kundin prüfen um heraus zu finden, ob diese Zurechnungsfähig ist.
Da die Versicherungen nun bedeutend teurer sind und ein Kredit von 5.000 Euro sinnlos abgeschlossen wurde, könnte man da rechtlich sicher gegen vor gehen (ganz unabhängig der Zurechnungsfähigkeit). Am besten würde ich einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen und die Bank um Erklärung bitten.
Falls die Bank darauf eingeht, wäre das Problem ja vom Tisch... Falls die Bank sich aber quer stellt, würde ich es dabei belassen und die Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Die Kosten für ein Klageverfahren werden die entstandenen Mehrkosten für die Versicherung und Kredit sicherlich übersteigen... Das macht am Ende also keinen Sinn. (Außer die Dame hat auch eine Rechtschutzversicherung, die das übernimmt).