ich weiss leider nicht mehr weiter und hoffe hier auf kompetente Personen und Informationen zu stoßen.
Folgende Ausgangslage:
Im Dezember 2012 habe ich die Einkommensgrenze überschritten und dadurch konnte ich mich entscheiden in die PKV zu wechseln. Leider bin ich diesen Schritt sehr überstürzt angegangen, um noch von Verträgen zu profitieren, die vor dem Gleichstellungsgesetz abgeschlossen werden konnten.
Ich war damals in einer finanziellen Schieflage. Die Beiträge konnten nicht bezahlt werden und die PKV ist von dem Vertrag wieder zurückgetreten (März 2013).
Jetzt lebe ich bereits seit ca. 1 Jahr ohne KV, da mir der Mut einfach fehlt dieses Thema anzugehen.
Folgende Fragen bewegen mich:
1. Wer ist überhaupt verantwortlich für mich? Die PKV, die vom Vertrag zurück getreten ist? Die GKV, die meine letzte aktive Versicherung war?
2. Wie hoch werden die Kosten der Nachzahlungen sein? Kann man Raten vereinbaren?
3. Welche Versicherung nimmt mich überhaupt noch auf?
Ich bin jetzt festentschlossen dieses Thema anzugehen nur leider bin ich sehr verloren.
Zu meiner Person:
Männlich, 31 Jahre alt, ledig, Angestellter
GKV war die Techniker,
PKV war die AXA (wollen mich nicht mehr als Kunden haben (verständlich))
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, damit ich dieses Thema bewältigen kann, da es mich sehr stark belastet.
1 Jahr ohne KV? Etwas lang und macht es auch nicht gerade einfach sich da nun wieder rein zu versetzen.
Nach einem Jahr würde ich dir empfehlen, suche dir eine neue GKV raus, geh dahin und erkläre ihnen, dass du seit einem Jahr nicht Krankenversichert bist.
Da wir in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben, muss die neue GKV dich aufnehmen. Sollte bei der "alten" GKV alles ordentlich gelaufen sein, kannst du natürlich auch zu dieser gehen.
Zum ersten wurde ja alles "Rückgängig" gemacht und sie waren eigentlich nie privat Versichert.
Zum zweiten, sind sie "freiwillig" Versichert und können zwischen PKV und GKV selber wählen. Sie sitzen erst fest in der PKV, wenn sie länger als 5 Jahre dauerhaft PKV versichert waren. Auch ab einem gewissen Alter ist der Rückwechsel zur GKV nicht mehr möglich aber da sind sie noch weit entfernt von.
Der Basistarif der PKV ist eher für Leute mit Vorerkrankungen gedacht, die nicht mehr in die GKV zurück können. Falls sie also doch lieber wieder PKV versichert sein wollen, brauchen sie nicht in den Basistarif nur weil sie mal Zahlungsprobleme hatten.
Hier ist aber der Knackpunkt, da sie den Status "freiwillig" Versichert haben, ist die PKV nicht "verpflichtet" sie als Versicherungslosen aufzunehmen, die GKV hingegen schon. - Das heißt aber nicht, dass es nicht eine PKV gibt, die sie aufnehmen würde.
Sie können also entscheiden zwischen PKV und GKV... Nur die PKV ist nicht verpflichtet sie aufzunehmen, die GKV hingegen schon.
1. Das heisst also ich könnte mir eine PKV suchen, die mich aufnimmt und wenn ich absolut keinen Erfolg habe, dann muss mich die GKV aufnehmen?
2. Wie sieht das mit den überfälligen Beiträgen aus? Ich habe ja jetzt ca. 14 Monate keine Beiträge bezahlt. Wem schulde ich die? Der neuen PKV / GKV?
1. Genau so sieht es aus.... So lange du eben den Status "freiwillig Versichert" hast. - Wobei die Abwicklung bei einer GKV sicherlich etwas schneller gehen dürfte, bis du Versicherungsstatus erreicht hast.
2. Der Vertrag wurde doch Rückgänig gemacht / aufgelöst? Du warst damit nicht versichert und musst somit auch nichts zurück zahlen. (Ausnahme könnte die Zeit zwischen PKV Vertragsabschluss und der Vertragsauflösung sein).... Aber da hättest du sicherlich schon eine Forderung der alten PKV im Briefkasten für den Zeitraum gehabt.
leider sind sie etwas zu spät für die generalamnesty. Denn alle, die keine KV hatten und sich bis 31.12.2013 bei einer KV angemeldet haben mussten keine Strafe zahlen.
Sie werden wohl die Beiträge nebst Zinsen nachzahlen.
Dieser Fall zeigt, dass es immer noch Lücken im Krankenversicherungssystem gibt.
Aber grundsätzlich muss Sie jeder Arzt im Notfall behandeln !
Wenn Sie die Beiträge nicht aufbringen können, gibt es im ALG 2 die Möglichkeit des Zuschusses.
leider sind sie etwas zu spät für die generalamnesty. Denn alle, die keine KV hatten und sich bis 31.12.2013 bei einer KV angemeldet haben mussten keine Strafe zahlen.
Sie werden wohl die Beiträge nebst Zinsen nachzahlen.
Dieser Fall zeigt, dass es immer noch Lücken im Krankenversicherungssystem gibt.
Aber grundsätzlich muss Sie jeder Arzt im Notfall behandeln !
Wenn Sie die Beiträge nicht aufbringen können, gibt es im ALG 2 die Möglichkeit des Zuschusses.
Was, hat sich das seit 1 Januar geändert? Auch bei Verträgen die "aufgehoben" wurden? Nicht zu verwechseln mit einem nicht bezahlten Versicherungsverhältnis.
Und überhaupt, an wem soll er das den zahlen? Wenn dann wohl an die "alte" PKV, die hat den Vertrag aber doch vollständig Rückabgewickelt.
Und das Ärzte und Krankenhäuser ihn behandeln "müssen" ist klar... Aber die Rechnung kommt per Post und muss nach gezahlt werden... kann er das nicht, entstehen Schulden usw.
Dem VN hätte klar sein müssen, dass er nach der Aufhebung eine andere Versicherung hätte abschließen müssen - sprich im Prinzip ist er weiter bei seiner alten GKV , die wäre sein erster Ansprechpartner. Und hier muss er die Beiträge für das Jahr nachzahlen.
Hätte er sich bei seiner alten GKV ende 2013 als reuiger Sünder gemeldet hätte er mit milde rechnen können.
Mich wundert es, dass immer noch Lücken vorhanden sind, durch die man sich die KV einsparen kann. Wenn ich so nachrechne was ich der PKV schon für Geld hinterhergeworfen habe, davon hätte ich schon mein halbes Haus finanzieren können. Klar andere verursachen auch Kosten. Ich brauchte bislang mal 100 Euro für den Zahnarzt im Jahr und vielleicht 50 Euro für den Allgemeinmediziner. Daher habe ich mich schon über die Ungerechtigkeit geärgert, dass so manche mit dem Geld für die KV sich ein schönes Leben gestaltet haben und jetzt auch noch mit einem Schulterklopfen aus der Nummer raus gekommen sind, statt dafür Strafe zu zahlen.
Bei der gesetzlichen Verpflichtung zur Rentenversicherung in manchen Branchen funktioniert das nicht - da kommt gleich der Vollstreckungsbescheid wenn man das ignoriert. Offensichtlich gibt es da keine Schlupflöcher.
Der TE hat offensichtlich auch in den letzten 12 Monaten nichts gehabt, sonst wäre er auf eine Krankenversicherung gekommen.
Notfallbehandlungen werden notfalls vom Sozialamt getragen. Die 20 Euro beim Allgmeinmediziner für ein Rezept und vielleicht noch ein paar Euro fürs Medikament, das kann man sogar auch aus eigener Tasche bezahlen.
Trotzdem ist man verpflichtet und das seit Jahren eine Krankenversicherung zu haben.
Ich hätte jetzt auch spontan gesagt, dass die PKV dich nicht rauswerfen kann und dich weiterhin im Basistarif führen müsste. Aber das mit den 5 Jahren klingt einleuchtend. Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, wirst du die Beiträge nachzahlen müssen. Ich an deiner Stelle würde mich an deine vorherige gesetzliche Krankenversicherung wenden und denen den Fall schildern. ( Wie gesagt sie müssen dich wieder aufnehmen )
Weiterhin zu warten bringt nichts, ich würde das umgehend angehen.
@100 Euro + 50 Euro an Kosten, die liegen deutlich höher.
Da brauchst du nur anrufen und einen Termin vereinbaren, dann bist du schon 17,50 € los.
Natürlich geht es den Krankenkassen nicht schlecht, allerdings sind wir eine Solidargemeinschaft, dass heißt z.B. dass auch chronisch Kranke unterstützt werden die Medikamentenkosten verursachen, die sie nie selbst hätten bezahlen können. Klar ist das hier auch Abzocke, aber wenn ich mir die Alternativen anschaue z.B. die USA, dann ziehe ich unsere Abzocke vor.
Positive Änderungen wären natürlich trotzdem viel besser.
Aber solange die Altparteien noch zuviele Stimmen bekommen wird sich daran nichts ändern.
Ich hatte bereits bei den Piraten vorgeschlagen:
Jeder zahlt in die gesetzliche Krankenkasse ein bis zur Beitragsbemessungsgrenze ( Ausnahmslos auch die Beamte, Selbständige usw. )
Die Privaten Krankenversicherungen bleiben bestehen und bieten Zusatztarife an z.B. auch einen Privattarif gleichbedeutet mit den aktuellen Leistungen
Die potenzielle Versicherungslücke zwischen dem 23 und dem 25 Lebensjahr muss geschlossen werden. ( Wegfall der Familienversicherung mit 23, Anspruch auf einen eigenen Hausstand und Übernahme der Versicherungskosten erst mit 25 Jahren )
Die Schätzungen der Einnahmen von Selbständigen zur Festlegung des Versicherungsbetrags muss beendet werden, dafür sollte nur ein Grundbetrag ( ~135 € im Monat ) und die erzielten Überschüsse des Vorjahres herangezogen werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze kann sinken da sich die Leistungsträger nicht mehr aus der Solidargemeinschaft ausklinken können
Mit den Altparteien ist das wohl nicht zu machen, sind halt alle selbst privat versichert.
1. Wer ist überhaupt verantwortlich für mich? Die PKV, die vom Vertrag zurück getreten ist? Die GKV, die meine letzte aktive Versicherung war?
Ja, im Zweifelsfall müsste dich jede GKV aufnehmen, aber es ist wohl einfacher erstmal zurück zur TKK zu gehen.
2. Wie hoch werden die Kosten der Nachzahlungen sein? Kann man Raten vereinbaren?
Dazu berät dich die Krankenkasse. Du wirst vermutlich die normalen Beiträge + Zinsen nachzahlen müssen. Ratenzahlung wird mit Sicherheit möglich sein. Wie gesagt zahlen muss man es sowieso, die werden dir schon nicht den Kopf abreißen. Die TKK hat doch sicherlich auch Servicestellen, ich würde da einfach mal anrufen.
3. Welche Versicherung nimmt mich überhaupt noch auf?
Alle gesetzlichen Kassen sind dazu verpflichtet.
Ich bin jetzt festentschlossen dieses Thema anzugehen nur leider bin ich sehr verloren.
Kopf hoch, du bist bei weitem nicht der einzige dem es so ergangen ist! Bei der TKK einfach mal anrufen und ein Beratungsgespräch vereinbaren. Das auszusitzen bringt sowieso nichts da man es auf jeden Fall nachzahlen muss.
2. Der Vertrag wurde doch Rückgänig gemacht / aufgelöst?
Ich mag einmal anmerken, dass diese Frage hier nie beantwortet wurde... So selbstverständlich ist das nämlich nicht und würde die Ausgangssituation völlig verändern.
Ich mag einmal anmerken, dass diese Frage hier nie beantwortet wurde... So selbstverständlich ist das nämlich nicht und würde die Ausgangssituation völlig verändern.
Ich denke, dass ist die Antwort dazu..
Zitat von GinoSL
Ich war damals in einer finanziellen Schieflage. Die Beiträge konnten nicht bezahlt werden und die PKV ist von dem Vertrag wieder zurückgetreten (März 2013).
Und warum haben sie die Frage danach nochmal gestellt, Escorpio?
Es ist ja auf jeden Fall wünschenswert, dass die Axa auch wirklich den Vertrag von Beginn an aufgelöst hat. Die Formulierung "vom Vertrag zurück getreten" definiert jedoch zumindest aus meiner Sicht nicht den Zeitpunkt.
So oder so drücke ich Gino die Daumen, dass das schnell geklärt wird. Denn diese Fälle sind immer echt ätzend...
Maßgeblich ist, dass der Vertrag mit der PKV zunächst wirksam zustande gekommen ist. Die rückwirkende Aufhebung ist insoweit unerheblich. Zuständig bleibt damit die PKV. D.h. der Threadersteller muss sich eine andere PKV suchen und dort -notfalls im Basistarif - einen Vertrag abschließen.
Es gibt im PKV-System keine rückwirkende Versicherung und damit auch keine Beitragsnachzahlungen. Als Sanktion wird die neue PKV einen einmaligen Strafzuschlag fordern. Bei 12 Monaten der Nichtversicherung fallen ca. 6 Monatsbeiträge Strafzuschlag an - Bemessungsgrundlage ist der gewählte Tarif.
Alternative: Sozialversicherungspflichtiger Job mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze. Dann muss der Arbeitgeber eine Anmeldung bei einer GKV vornehmen. In diesem Fall kommt der Threadersteller ohne Strafzahlungen davon. Die GKV darf nichts nachfordern, da in diesem Fall nur im PKV-System Versicherungspflicht bestand.
Maßgeblich ist, dass der Vertrag mit der PKV zunächst wirksam zustande gekommen ist. Die rückwirkende Aufhebung ist insoweit unerheblich.
Das ist so nicht richtig, Bodi. Hier zum Beispiel ein Auszug aus einem Fall, den ich in diesem Jahr auf den Tisch bekommen habe:
Hier hatte die PKV auch rückwirkend von Beginn an den Vertrag aufgelöst. Die betroffene Person konnte danach in der Gesetzlichen Krankenkasse wieder untergebracht werden.
Aber diese ganzen Fälle sind extrem individuell, so dass man hier aus meiner Sicht nie pauschalisieren sollte.