Person A und B sind verlobt und entscheiden sich gemeinsam in einer größere -wohnung zu ziehen. Der Mietvertrag wird von beiden unterschrieben und treten somit gesamtschuldnerisch auf. Person B ist dabei wirtschaftlich deutlich leistungsfähiger als Person A. Es wird gemeinsam entschieden eine Einbauküche für die neue Wohnung zu finanzieren. Es wird über die Kaufsumme und die Tilgung der Raten gesprochen. Der Kaufpreis ist < 10.000€. Person B übernimmt die volle Mietzahlung - Person A wohnt daher weitestgehend mietfrei. Person A soll im Gegenzug den Kredit aufnehmen und abbezahlen.
Person A lässt sich von einem Küchenstudio die entprechende Küche entwerfen und gibt bei der Kreditberechnung folgendes an:
Mietfreies wohnen, da PErson B die volle Miete übernimmt- Es werden nur Ihre eigenen Fixkosten (Versicherung, Auto ect.) angegeben. Entprechend wird der Kredit und die Rate bestimmt. Der KRedit wird nun genehmigt und Person A ist alleiniger Gesamtschuldner des Kreditbetrags (keine Bürgen oder andere Sicherheiten). Dem Verkäufer war die Wohnsituation zwischen Person A und B bekannt. Person A kann nur durch das Mitwirken von Person B diesen Kredit abbezahlen.
Es entsteht also folgende Situation:
Person A haftet alleine mit allen Konsequenzen für die gemeinsam angeschaffte Küche und ist in Bezug auf die Mietspezifischen Kosten in der Mithaftung (Arbeitslosigkeit Person B usw.). Person A kann die Miete der Wohnung nicht alleine tragen (auch ohne Kreditbelastung nicht).
Person A trennt sich nun von Person B (absolut nachvollziehbare Gründe). Person B nutzt nun diese Situation aus und übt über diese Situation erheblichen Druck auf Person A aus.
PErson A kann die Wohnung nicht alleine halten und ist auch nicht in der Lage durch die hohe monatliche Kreditbelastung in eine eigene, günstigere Wohnung zu ziehen (zumal Person B die Auflösung des Mitvertrags blockiert).
Nun zur Frage: Hätte der Kreditvertrag in dieser Form vergeben werden dürfen? Dem "Verkäufer" war die Situation bewusst, dass Person B aktiv (über Zahlung der Wohnkosten -> Person A wohnt somit Mietfrei) an der Tilgung des Kredits mitwirkt. Wurde hier bewusst Person A (Beratung dahingehend hat nicht stattgefunden) in eine finazielle Abhängigkeit zu Person B gelassen? Kann sich Person B nach der Trennung so einfach aus der Affäre ziehen, da ja zwischen Person A und B eine Absprache stattgefunden hat?
Dass Person A diesen Kreditvertrag nicht hätte unterschreiben dürfen ist klar.
Nur wurden hier gegen grundsätzliche Schutzmechanismen der Kreditvergabe verstoßen?
Theoretisch hätte Person B arbeistlos werden können bzw. selbst die Beziehung beenden können.
Weiterhin besteht die Gefahr, dass Person B nun über einforderung der anteilligen Miete zusätzlichen Druck auf PErson A ausübt.
Was A und B im Innenverhältnis entscheiden ist nicht relevant.
Für die Finanzierung der Küche ist es eine reine Eingabe von Daten des Küchenverkäufers im System.
Mit diesem Kreditantrag wird dann bei der Bank die Finanzierung der Küche beantragt und wurde bei Euch dann genehmigt.
Wichtig wäre ein Einblick in den Kreditantrag wie dort die Einkommenszahlen aufgelistet sind.
Doch Da nur eine Person den Küchenkredit aufgenommen hat ist die Prüfung der Zahlen ja relativ einfach.
Platzt dann die Geschichte ist es eben so.
Doch der Küchenkreditverkäufer muss auch in den Ausgaben für den Kredit eine gewisse Miete ansetzen. Das muss man dann im Ratenkreditantrag wiederfinden.
Person A kontaktiert den Vermieter - Entlassung aus dem Mietverhältnis.
Person B wird sich dann wohl auch eine neue Wohnung suchen müssen.
Person A gehört nachweislich die Küche - daher wird diese auch mitgenommen aus der Wohnung oder alternativ verkauft.
Person B kann Person A nicht zwingen in der Wohnung zu verbleiben.
Wenn Person B nur den eigenen Anteil an Miete zahlt und Person
A nicht zahlt, dann führt dies automatisch zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter.
Dann ist Person A die lästige Person B los und auch raus aus dem Mietvertrag. Person B steht dann auf der Straße wenn Person B sich nicht ebenfalls um eine eigene Wohnung bemüht.
Hallo,
wenn zwei erwachsene Menschen zusammenziehen, sind sie auch für die Folgen zuständig bzw. haftbar. Ebenso ist es bei einer Kreditaufnahme, egal ob nun einzeln oder zu zweit. Die rechtlichen Folgen sind klar und Vertragspartner sind in der Haftung.
Es ist müssig, dem einen oder anderen Partner die Schuld zuzuweisen, das Risiko des Lebens und deren Folgen sollten vor Vertragsunterschrift bedacht werden.