Nachgelagerte Besteuerung bei Riester-Bausparer

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  1. Avatar von Philipp_
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    Standard Nachgelagerte Besteuerung bei Riester-Bausparer

    Hallo,
    ich möchte einen Bausparvertrag abschließen und überlege, ob ich einen Riester-Bausparvertrag abschließen soll. Der Vorteil an der Riester-Förderung ist die nachgelagerte Besteuerung. Ich zahle die Beiträge und später Zins und Tilgung zunächst aus dem unversteuerten Brutto. Aus dem Brutto bezahlte Beiträge, Zinsen und Tilgung werden zusammengezählt und bis ins Rentenalter verzinst. Wenn ich in Rente bin, wird mir das Geld als fiktives Einkommen auf die Rente draufgerechnet und ich muss dafür EK-Steuer zahlen. Allerdings wird das Geld bis dahin mit 2% verzinst - die Inflation liegt bei uns traditionell deutlich unter 2%. Dafür wird mein Grenzsteuersatz in der Rente natürlich geringer sein.
    Jetzt bin ich unsicher, ob sich die nachgelagerte Besteuerung für mich überhaupt rechnet. Wie kann ich das ausrechnen oder abschätzen?
    Ich bin 36Jahre alt, unverheiratet, keine Kinder und verdiene ca. 26t€ brutto (Teilzeit). Mein Verdienst wird in Zukunft steigen, aber wahrscheinlich nicht auf mehr als 50t€ bis zur Rente (Vollzeit). Meine Rente wird wahrscheinlich nicht hoch sein, weil ich bis jetzt erst wenig eingezahlt habe.

    VG, Philipp

  2. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Nachgelagerte Besteuerung bei Riester-Bausparer

    Hallo,

    nehmen wir mal eine lange Laufzeit an.
    d.h. 15J einzahlen und 14 J abbezahlen. Das wären zusammen 29J Laufzeit.

    Das ganze muss jetzt mit den 2% hochgezinst werden und ich unterstelle, dass Sie den Höhstsatz einzahlen.

    1. (1,02)^2= 1,78 als Faktor
    2. 1,78 x 2.100 = 3.729,27 Euro
    Jetzt wird der Mittelwert benötigt. 3.729,27 + 2.100 / 2 = 2.914,64
    Damit haben Sie das Wohnförderkonto in etwa errechnet
    3. 2.914,64 Euro x 29J = 84.524,47 Euro

    Mit diesen 84.524 Euro gehen Sie jetzt fiktiv in die Steuer. Entweder Sie zahlen gleich und erhalten 30% Rabatt oder man verteilt auf 20J.

    84.524 Euro : 20J : 12M = 352,18 Euro

    Diese 352,18 Euro mtl. haben Sie jetzt als höhere Rente auf dem Papier. Jetzt kommt es auf ihren Steuersatz im Alter an. Bei 10% wären dies dann 35,22 Euro mtl. Steuern.

    Dafür können Sie 29J lang 2.100 Euro steuerlich aktivieren und sind mit ihrer Finanzierung früher fertig, inkl. Zinssicherheit.
    Riester Bausparen mit einem Wohn Riester Bausparvertrag

  3. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Nachgelagerte Besteuerung bei Riester-Bausparer

    Ich habe mal mit so einem Riester-Bausparrechner gespielt, da Wohnriester irgendwie gedanklich schwer greifbar ist.

    Schattenkonten ... usw.

    Mein Ergebnis war: Ab drei (möglichst junge) Kinder ... vielleicht ...

    Übrigens einen 10%igen Grenzsteuersatz gibt es nicht.

    Los geht es mit 19% und danach geht es ab nach oben. Mit 25% sollte man schon rechnen, schließlich sind alle Altersbezüge voll steuerpflichtig.

    Übrigens: wenn man die Variante mit den 20 Jahren versteuern wählt und "frühzeitig" stirbt, erben die Erben die Nachversteuerung ...

    Wenn einem die Frau und die Kinder weglaufen ...

    Wenn das Haus verkauft wird ...

    Wenn ich ins Ausland verziehe ...

    Nee, dann doch lieber einen Klassiker.

  4. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: Nachgelagerte Besteuerung bei Riester-Bausparer

    Zitat Zitat von brainy
    Übrigens: wenn man die Variante mit den 20 Jahren versteuern wählt und "frühzeitig" stirbt, erben die Erben die Nachversteuerung ...
    ... und das (entschuldete) Haus.




    Dann kläre uns doch bitte auf:

    Zitat Zitat von brainy
    Wenn einem die Frau und die Kinder weglaufen ...

    Wenn das Haus verkauft wird ...

    Wenn ich ins Ausland verziehe ...
    Danke, bin gespannt.

  5. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Nachgelagerte Besteuerung bei Riester-Bausparer

    Das würde sicher über Seiten gehen, alle Störfälle zu behandeln.

    Wegzug ins EU Ausland ist noch unkritisch, da die neuen DBAs auch das Besteuerungsrecht der Renten zurückholen. Was ist aber mit einem Wegzug außerhalb der EU, z.B. Türkei?

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