Hallo,
ich möchte einen Bausparvertrag abschließen und überlege, ob ich einen Riester-Bausparvertrag abschließen soll. Der Vorteil an der Riester-Förderung ist die nachgelagerte Besteuerung. Ich zahle die Beiträge und später Zins und Tilgung zunächst aus dem unversteuerten Brutto. Aus dem Brutto bezahlte Beiträge, Zinsen und Tilgung werden zusammengezählt und bis ins Rentenalter verzinst. Wenn ich in Rente bin, wird mir das Geld als fiktives Einkommen auf die Rente draufgerechnet und ich muss dafür EK-Steuer zahlen. Allerdings wird das Geld bis dahin mit 2% verzinst - die Inflation liegt bei uns traditionell deutlich unter 2%. Dafür wird mein Grenzsteuersatz in der Rente natürlich geringer sein.
Jetzt bin ich unsicher, ob sich die nachgelagerte Besteuerung für mich überhaupt rechnet. Wie kann ich das ausrechnen oder abschätzen?
Ich bin 36Jahre alt, unverheiratet, keine Kinder und verdiene ca. 26t€ brutto (Teilzeit). Mein Verdienst wird in Zukunft steigen, aber wahrscheinlich nicht auf mehr als 50t€ bis zur Rente (Vollzeit). Meine Rente wird wahrscheinlich nicht hoch sein, weil ich bis jetzt erst wenig eingezahlt habe.
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C. Andreas
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C. Andreas
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AW: Nachgelagerte Besteuerung bei Riester-Bausparer
Hallo,
nehmen wir mal eine lange Laufzeit an.
d.h. 15J einzahlen und 14 J abbezahlen. Das wären zusammen 29J Laufzeit.
Das ganze muss jetzt mit den 2% hochgezinst werden und ich unterstelle, dass Sie den Höhstsatz einzahlen.
1. (1,02)^2= 1,78 als Faktor
2. 1,78 x 2.100 = 3.729,27 Euro
Jetzt wird der Mittelwert benötigt. 3.729,27 + 2.100 / 2 = 2.914,64
Damit haben Sie das Wohnförderkonto in etwa errechnet
3. 2.914,64 Euro x 29J = 84.524,47 Euro
Mit diesen 84.524 Euro gehen Sie jetzt fiktiv in die Steuer. Entweder Sie zahlen gleich und erhalten 30% Rabatt oder man verteilt auf 20J.
84.524 Euro : 20J : 12M = 352,18 Euro
Diese 352,18 Euro mtl. haben Sie jetzt als höhere Rente auf dem Papier. Jetzt kommt es auf ihren Steuersatz im Alter an. Bei 10% wären dies dann 35,22 Euro mtl. Steuern.
AW: Nachgelagerte Besteuerung bei Riester-Bausparer
Das würde sicher über Seiten gehen, alle Störfälle zu behandeln.
Wegzug ins EU Ausland ist noch unkritisch, da die neuen DBAs auch das Besteuerungsrecht der Renten zurückholen. Was ist aber mit einem Wegzug außerhalb der EU, z.B. Türkei?