ca.Laufzeit eines Endfälliges Darlehen endet vor Zuteilung des Bausparvertrages.
Hallo und vielen Dank an alle die sich die Mühe machen hier zu Antworten. Ich brauche einen unabhängigen Rat.
Wir habe vor 10,5 Jahren eine Baufinanzierung bei der Deutschen Bank aufgenommen. Einen Bausparvertag über 50 000 € und ein endfälliges Darlehen, das vom Bausparvertrag nach der Ansparphase abgelöst wird.
Wir haben immer alles regelmäßig gezahlt.
Nun kommt die DB und fordert die Rückzahlung des endfälligen Kredites 3 Monate vor der Zuteilung der Bausparvertrages.
Im Darlehensvertrag steht Fälligkeit/Laufzeit ca. 3.14
Auf Nachfrage gilt die ca. Laufzeit nicht. Das Darlehen ist plötzlich Ende April 2014 fällig und wir sollen eine Zwischenfinanzierung abschließen.
Ich bin der Meinung, dass durch die ca. Laufzeit im Vertrag das Darlehen laufen muss bis die Zuteilung der Bausparkasse erfolgt. Unser Kundenberater ist nach einem Tag in Urlaub gewesen und die Kollegin soll nur die Zwischenfinanzierung mit uns machen.
Wer kann mir raten? Wer hat das schon mal gehört/gemacht? Wie können wir reagieren?
AW: ca.Laufzeit eines Endfälliges Darlehen endet vor Zuteilung des Bausparvertrages.
ich denke, du wirst nun günstigere Angebote hier aus dem Forum bekommen.
Fakt ist, dass die Zinsbindung 10 Jahre betragen hat. Danach muss neu verhandelt werden. Die Zuteilung eines Bausparvertrages kann und darf nicht genau vorhergesagt werden.
Der Zinssatz von 5,5% ist zurzeit schlecht.
So ganz kann ich die hier genannten 'Ungereimtheiten' immer noch nicht verstehen/glauben. Für die Bank ist es ein Leichtes den Kredit mit varialben Zinssatz bis zur Zuteilung des Bausparvertrages laufen zu lassen/zu verlängern.
AW: ca.Laufzeit eines Endfälliges Darlehen endet vor Zuteilung des Bausparvertrages.
So ganz kann ich die hier genannten 'Ungereimtheiten' immer noch nicht verstehen/glauben. Für die Bank ist es ein Leichtes den Kredit mit varialben Zinssatz bis zur Zuteilung des Bausparvertrages laufen zu lassen/zu verlängern.
Das dachte ich mir doch!!!!! Das macht mir Mut mit meiner Beschwerde durchzukommen. Genau diese Möglichkeit hat der Kundenberater verneint.
In meiner Beschwerde an die Teamleitung hab ich einen anderen Berater verlangt. Vielleicht hilft ja das.
Ich möchte nicht auf eine andere Bank ausweichen. Die Baufinanzierung habe ich mit meinem Ex-Ehemann zusammen. Das wäre zu kompliziert. Ich möchte nur, dass die Kredite in Ruhe weiterlaufen.
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@Hedwig
hat das Darlehen die erste Rangstelle im Grundbuch?
Wenn ja, dann sind 3,5% Zins für das Bauspardarlehen rechnerisch schlecht und es ist mit aktuellen Zinsen viel mehr machbar.
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Vor allem wenn es kein Kombiprodukt war, wo die Zinsfestschreibung sich an der Zuteilung orientiert, sondern ein endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung Bausparvertrag könnte in dem Bausparvertrag eine Bonusoption stecken, die bei Darlehensverzicht eine rückwirkende Höherverzinung der Sparzahlungen nach sich zieht. Damit wäre es möglich weniger Darlehen aufnehmen zu müssen und das ganze auch noch zu besseren Zinsen als es das Bauspardarlehen darstellen kann.
Um welche Bausparkasse mit welchem Tarif handelt es sich denn?
AW: ca.Laufzeit eines Endfälliges Darlehen endet vor Zuteilung des Bausparvertrages.
konnte ich mir kaum anders vorstellen. Alles andere machte wenig Sinn.
'Verworren' war mein Stichwort von Anfang an.
Wichtig ist es am Ball zu bleiben und miteinander zu sprechen (notfalls auch schreiben). Gerade dann, wenn irgendetwas nicht verstanden wurde, nicht nachvollziehbar oder nicht logisch ist. Einige Punkte lösen sich danach von allein.
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Hallo Herr Buhmann,
ich habe zu genau diesem Ihrem Beitrag eine Frage bzw. entdecke ich einen für mich neuen Unterschied: Ein Kombivertrag ist immer dann gegeben, wenn bei der Kombination "Vorausdarlehen mit Tilgungsaussetzung+parallel anzusparender Bausparvertrag+Bauspardarlehen" die Zinsfestschreibung sich an der Zuteilung des Bausparvertrages orientiert.
Wenn also die Zinsfestschreibung für das tilgunsfreie Vorausdarlehen sich NICHT an der Zuteilungsreife des anzusparenden Bausparvertrags orientiert (sie endet etwa 3 Jahre vor der voraussichtlichen Zuteilung) ist es KEIN Kombivertrag, sondern ein endfälliges tilgunsfreies Darlehen, das über die Zuteilung des Bausparvertrags in der Summe minimiert oder über die Summe abgelöst werden kann. Verstehe ich das richtig so?
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Es ist meistens so, dass der Bausparvertrag nicht innerhalb der Sollzinsbindung zugeteilt wird. Meistens dauert die Zuteilung des Bausparvertrages länger als die oft 10 Jährige Sollzinsbindung.
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Zitat von Bankkaufmann
Es ist meistens so, dass der Bausparvertrag nicht innerhalb der Sollzinsbindung zugeteilt wird. Meistens dauert die Zuteilung des Bausparvertrages länger als die oft 10 Jährige Sollzinsbindung.
da die Zuteilungsfristen (fast) aller Bausparkassen in den letzten rund 30 Jahren sehr stabil sind, kann dies nur mit den vereinbarten - zu geringen - Einzahlungen zusammenhängen. Dann weiß der Kunde dies aber bereits zu Vertragsbeginn und kann sich darauf einstellen.
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So ist es. Die Zuteilungen sind stabil. Es kommt aber durchaus auch vor, dass eine Sparrate so gewählt wird vom Kunden dass das Mindestsparguthaben erst später als 10 Jahre erbracht wird.
Ob das Sinn macht spielt eine andere Rolle.
Die meisten Bausparverträge kann man sogar bei 10 jährigen Sollzinsbindung durch Sondersparzahlungen auch vorzeitig zur Zuteilung bringen ( 8Jahre )
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Hallo Bankaufmann,
meine Frage bezog sich NICHT auf die Festschreibung/Zuteilungsreife des Bausparvertrags. Ich wollte gerne wissen, wann ein KOMBI-Vertrag und wann ein endfälliges tilgunsfreies Darlehen mit Bausparvertrag gegeben sind. So wie Herr Buhmann in seinem Beitrag erwähnte.
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Ich sehe das etwas einfacher aufgrund meiner Tätigkeit als Darlehensentscheider 17 Jahre in einer Bank.
Für mich sind beide Varianten "KOMBI-Vertrag und wann ein endfälliges tilgunsfreies Darlehen" gleich, da es sich um einen Vertrag der Bausparkasse handelt und sie hierfür eine Unterschrift zu leisten haben.
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Doch, es gibt einen bedeutenden Unterschied.
Bei verbundenem Geschäft MUSS die Widerrufsbelehrung darauf eingehen bzw. darauf hinweisen, dass bei Widerruf zu EINEM Vertrag der andere Vertrag quasi als mitaufgelöst gilt. Eine einfache Widerrufsbelehrung reicht da nicht aus.
Bei einem endfälligen Darlehen mit parallel abzuschließendem Sparvertrag wären das zwei separate Verträge, die JEWEILS eine Widerrufsbelehrung enthalten müssen.
Im vorliegenden Fall gibt es EINE "übliche" Widerrufsbelehrung, also OHNE darauf hinzuweisen, dass ein verbundenes Geschäft einige Besonderheiten beim Widerrufsrecht aufweist.
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Mir sind keine unterschiedlichen Widerrufserklärungen bekannt - auch aktueller Version 2014 - bei Zuteilung Bausparvertrag nach 10 Jahren und auch vielleicht später.
Ich glaube aber es macht Sinn das zu prüfen wenn Sie ein ganz konkreten Fall haben und die Vertragsunterlagen mal kurz zur Einsicht rübermailen damit man konkret darüber sprechen kann.