Gutes Angebot?

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  1. Avatar von bigl
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    Standard Gutes Angebot?

    Hallo Community, bin hier im Forum schon länger als stiller mitleser unterwegs. Nun habe ich mich registriert da ich auch mal eine Frage habe

    Folgende Situation:

    Ich (30) wohne zusammen mit meiner Freundin (29) in einer 2-Zimmer-Wohnung.

    Die Kaltmiete beträgt 420€. Nebenkosten 150€ =570€ Miete
    Wir beide zusammen verdienen ca 3900€ Netto im Monat.

    Wir haben vor uns ein Passiv-Reihenhaus mit ca 150 Quadratmeter Wohnfläche + 50 Quadratmeter Keller zu kaufen und über die Bank finanzieren zu lassen.

    Uns liegt dabei folgendes Angebot über einen Markier vor.
    Ich denke das es ganz interessant ist. Würde allerdings gerne eure Meinung dazu wissen.

    Objektwert inkl Grundstück 391.909€
    Sonderwünsche 15.000€
    Maklerkosten keine.

    Gesamtkosten (inkl. Erwerbsnebenkosten) 433.000€
    Wir bringen 70.000€ Eigenkapital mit.

    Es handelt sich hierbei um ein Wohn-Riester-Kredit
    Darlehensbetrag 363.000€

    - 50.000€ über KFW 153 = 2% Sollzins bei 30 Jahren LZ
    - 50.000€ über KFW 124 = 2,5% Sollzins bei 35 Jahren LZ
    - 263.999€ über Kreditinstitut = 3,31% Sollzins (3,37% Effektiv) mit 20 Jahren Zinsfestschreibung, ca 4,6% Sondertilgung/Jahr

    Die Tilgung bei den KFW Darlehen in den ersten 5 Jahren liegt bei 0%, da wir den teureren Bankkredit mit 3% mtl. Tilgen. Nach 5 Jahren Tilgungsfreier Zeit der KFW-Darlehen, tilgen wir die KFW-Darlehen 135 mit 3% und 124 mit 2,18%.
    Der Bankkredit wird daraufhin auf 2% gesenkt.

    Durch den Passivhaus-Standard, bekommen wir von der KFW innerhalb von 3 Monaten einen Tilgungszuschuss von 5.000€ auf das 153er Programm. Somit senkt sich der Kreditbetrag auf 45.000€

    Die Monatliche Rate beträgt dabei 1.562€

    Wie findet ihr das oben genannte Angebot?

    Vielen Dank vorab!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Hallo bigl,

    wo ist denn der Wohnriesterkredit? Bzw. was meinen sie damit?

  3. Avatar von bigl
    bigl ist offline
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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Hallo,

    das ganze wird über die Allianz abgewickelt.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Hallo
    die Idee ist soweit gut, doch bei den Konditionen im 20 jährigen Bereich ist noch Spielraum nach unten.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Ich meinte mit wo nicht weiche Gesellschaft, sondern wo oder wie steckt Wohnriester in dem Angebot?

  6. Avatar von bigl
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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Soweit ich das verstanden habe, bekommen wir je 154€/ Jahr auf das Konto überwiesen was wiederum als sondertilgung genutzt werden kann.

  7. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Hallo,
    insgesamt ein gutes Angebot, das ggfs. nur durch regionale Anbieter oder aufgrund besonderer Berufsgruppen unterboten werden kann.
    Bei der Hauptfinanzierung gibt es ja auch das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Laufzeit.
    Beim Wohnriester scheint es sich um einen zusätzlichen Sparplan zu handeln. Bei einer direkten Verbindung zur Baufinanzierung bitte auf eine spätere mögliche Einschränkung beim Verkauf des Hauses achten.

  8. Avatar von obelix
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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Zitat Zitat von Kass Finanz
    Bei einer direkten Verbindung zur Baufinanzierung bitte auf eine spätere mögliche Einschränkung beim Verkauf des Hauses achten.
    diese Aussage habe ich mehrfach von Ihnen gelesen. Was meinen Sie damit genau?

  9. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Hallo,
    ich habe um Wohn-Riester bisher einen Bogen gemacht, weil das "Kleingedruckte" sehr umfangreich ist. Aus einem Beratungsgespräch mit einem Bausparkassenverteter habe ich mitbekommen, dass bei der Nutzung von Wohnriester bei einem Verkauf der Immobilie ggfs. die Zulagen zurückzuzahlen sind, wenn nach dem Verkauf nicht wieder ein selbstgenutztes Haus gekauft wird. Und wer kann diese Planung schon viele Jahre im Voraus machen.
    Da ich aber keine genauen Kenntnisse habe, rate ich dazu, diesen Punkt abzuklären.
    Natürlich lasse ich mich auch gerne genau aufklären, man lernt schließlich nie aus.

  10. Avatar von obelix
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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Zitat Zitat von Kass Finanz
    Natürlich lasse ich mich auch gerne genau aufklären, man lernt schließlich nie aus.
    ein guter Vorsatz, bevor wiederholt etwas unwissentlich in den Raum gestellt wird.

    Nach meinen persönlichen, bisherigen Erfahrung, die nicht allgemeingültig sein müssen, wird in vielen Fällen doch ein Folgeobjekt gekauft. Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Wohnriester in einen Geldriester-Vertrag zu übertragen/umzuwandeln. Nur wer es "ganz blöd" händelt, verliert ggf. Zulagen und Steuervorteile. Sollte beim Verkauf der Immobilie ein guter Preis erzielt worden sein, kann auch dies verschmerzt werden. Aber wie geschrieben, scheint dies nicht häufig vorzukommen. Es gibt Alternativen.

    Ob WohnRiester in einer Finanzierung sinnvoll ist, kann im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich würde ich die Förderung mitnehmen. Als Anbieter/Kreditvermittler kann das Einbauen von WohnRiester in eine Finanzierung einen Wettbewerbsvorteil bedeuten. (Zu) vielen Vermittler geht es so wie Ihnen, dass in erster Linie die "Kompliziertheit" gesehen wird.

  11. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Gutes Angebot?

    Hallo,
    aus diesem Grund geben ich den Rat, dieses Thema in jedem Einzelfall abzuklären.
    Klar wird häufig eine neue Immobilie gekauft, aber oft setzen sich ältere Leute auch kleiner mit einer Mietwohnung oder aus wirtschaftlichen Gründen trennt man sich vom Eigentum ohne Interesse an einer Neuimmobilie.
    Aber wenn es Auswege gibt, ist das gut zu wissen.

  12. Avatar von obelix
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    Standard AW: Gutes Angebot?

    OK.

    Sobald ein/das Wohnförderkonto eingerichtet wurde, z. B.bei einem WohnRiester-Bausparvertrag mit der Zuteilung/Auszahlung des Guthabens, ist bei einem Verkauf und keiner Neuverwendung 'nur' der Saldo des Wohnförderkontos sofort zu versteuern. Die erhaltenen Förderungen sind nicht zurück zu zahlen.

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