Muss im Mietvertrag immer die Größe der Wohnung angegeben sein?
Hallo Leute,
Meine Schwester zieht mit ihrem Kind in eine Wohnung, die 70 Quadratmeter groß ist.
Da sie Unterstützung vom Amt bekommt und eben auch Wohngeld, darf die Wohnung
eigentlich eine bestimmte Größe nicht übersteigen.
Sie zahlt zwar nur 380 Euro Miete, aber ich habe jetzt gehört, dass das Amt auch dann
Stress macht, wenn die Wohnung die vorgegebene Größe nicht einhält.
Ist es erlaubt, dass im Vertrag die Größe der Wohnung gar nicht genannt wird?
Oder will das Amt auf jeden Fall eine Angabe haben?
AW: Muss im Mietvertrag immer die Größe der Wohnung angegeben sein?
Hallo,
ich hatte mal das Problem, das die Wohnungsfläche im Mietvertrag viel höher angegeben war als tatsächlich vorhanden.
Habe jeden Raum nachgemessen und dem Vermieter Bescheid gesagt. Habe auf der Stelle eine niedrigere Kaltmiete ausgehandelt. In der Norm bezahlt man Miete pro qm.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben, das diese Information im Vertrag stehen muss.
AW: Muss im Mietvertrag immer die Größe der Wohnung angegeben sein?
Das steht auf jeden Fall drin - und sollte es auch da man pro qm Miete zahlt und die Miete sich auch ein Stück weit an den Mietspiegel der Region orientiert und auch danach festgelegt werden kann.