Hallo
ist schon bekannt.
Variante a) Haus ist ein Einfamilienhaus. Dann keine Chance dass ein 50% Eigentümer alleine ein Darlehen aufnehmen kann. Es müssen alle Eigentümer zustimmen
Variante b) Zweifamilienhaus oder mehr. Dann Möglichkeit, da man dann das Grundbuch entsprechend teilen kann
Jedoch ist es wirklich einfacher wenn alle Eigentümer von Anfang an immer bei einem Darlehen mit involiert sind.
falls das die Frage sein soll, es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt drei Einheiten. Eine Grundbuchtrennung bzw. Bildung von Wohneigentum ist ausgeschlossen.
Das ein "Einzelgrundbuch" in der Praxis einfacher zu händeln ist, ist klar aber hier nicht möglich/gewollt bzw. nicht die Frage.
Dann dürfte Beleihung Bruchteilseigentum nicht gehen.
Der Hauptgrund meiner Anfrage hier im Forum ist, dass mir gesagt wurde, dass Banken diese Finanzierungen durchführen, also nur die ideele Hälfte belasten. Speziell bei Renditeobjekten wäre dies keine Seltenheit!? Für mich ein neues, bisher unbekanntes Feld.
Zitat von Bankkaufmann
Warum nicht Teilungserklärung und Bildung Sondereigentum?
ist nicht das Thema bzw. die Frage. Es geht um das Prinzip.