Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

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  1. Avatar von Ole47
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    Standard Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Guten Abend zusammen,

    ich bin neu hier und habe schon viel gelesen hier. Ein sehr gutes und informatives Forum. Ich hoff, ich bekomme hier einige Ratschläge zu unseren Problemchen oder vielleicht sogar Problem. Es stellt sich so dar:

    2007 hatten wir nach sehr viel Rennerei von Bank zu Bank, Bausparkasse etc. um unsere Finanzierung gehabt, als wir dann durch mehr oder weniger Zufall an einen guten Vermittler geraten sind. Hier mal die Daten

    Zweifamilienhaus (eine Wohneinheit ist an meine Eltern vermietet).
    -Kaufpreis 180.000 €
    -Bankdarlehen 140.000 € effekt. 4,96 %
    -KfW-Darlehen 65.000 € effekt. 4,11 %
    -BSV 40.000 € mtl. Sparrate 100,00 €, soll nach damaliger Aussage des Bankberaters als Zinssicherungsdarlehen dienen, ist aber als Sicherheit abgetreten. Wir wussten leider nichts davon, das die Bank weitere Sicherheiten haben wollte.(BSV mit den Fuchs/Standard)

    Die 25.000 € Mehraufnahme konnten wir kurze Zeit später tilgen, da wir unser Grundstück geteilt hatten und es verkaufen konnten.

    Meine Frage ist nun folgende:
    -Ist es sinnvoll den Bausparer bzw. wäre es sinnvoll so eine Konstellation zu nehmen. Ich weiss, das durch die Abtretung die Bank die Wahlzuteilung beantragen kann. Ich habe auch schon mehrmals um Aufklärung gebeten, aber meine Bank scheint das nicht großartig zu interessieren.
    Gut ist es, das die Zinsbindung in 3 Jahren endet und ich zur Zeit schon ganz intensiv auf der Suche für ein Forward-Darlehen oder vielleicht im günstigsten Fall eine Umschuldung.

    Ich entschuldige mich schon mal im voraus für meine Unwissenheit, ich denke wir sind damals da zu blauäugig ran gegangen und falls noch was an Angaben fehlt....ich werde diese natürlich ergänzen.

    Danke für Ihre/eure wertvollen Tipps.

    Grüße
    Ole

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Sie schreiben einen guten Vermittler gehabt zu haben und erwähnen ein paar Zeilen darunter dass Sie nicht wussten dass die Bank weitere Sicherheiten haben wollte?
    Wie passt das zusammen?

  3. Avatar von Ole47
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Hallo Bankkaufmann,

    das ist eine gute Frage. Unser damaliger Vermittler war eigentlich bei der BHW beschäftigt und war nebenbei noch bei seinen Chef, der eine eigene Maklerfirma hatte, wohl auch beschäftigt. Er hat uns erklärt, das er auch nichts von den BSV was wusste und war selber überrascht. Unser "Vermittler" war auch bei der Vertragsunterzeichnung anwesend. Erst bei dieser Gelegenheit wurde uns der BSV präsentiert.

    Ich muss dabei erwähnen, das es wirklich eine Sache war, die von heute auf morgen passiert ist und es auch nicht viel Zeit gab zum Überlegen. Ich weiss, das ist gaaaannnz schlecht, aber in der damaligen Situation waren wir froh, das es doch noch geklappt hat. Wir hatten eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben.

    Danke für Ihre Antwort.

    Grüße
    Ole

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Ein neuabgeschlossener Bausparvertrag stellt doch keinen Sicherheit da, da baut sich wenn überhaupt nach und nach das Risiko der Bank ab, wenn dieser abgetreten wird und diese dadurch einen direkten Zugriff hat.

    Die Restschuld aus einem 10 jährigen KfW Darlehen mit einem Bauparvertrag abzusichern kann Sinn machen, aber dann sollte dieser erstens nicht abgetreten werden und zweitens die Bausparsumme in Höhe der Restschuld gewählt werden (bei 65.000 Euro Ursprungsdarlehen wären das nach 10 Jahren keine 40.000 Euro sondern bei der von der KfW vorgegebenen Regeltilgung höher). Er wäre auch ihre Sicherheit, wenn sie während der Zinsfestschreibung, also wärend der Ansparphase drauf zurück greifen könnten, würde etwas unvorhergesehenes passieren. Das ist er aber jetzt nicht, denn sie können so ohne Weiteres jetzt nicht, denn die Bank hat duch die unnötige und unsinnige Abtretung den Daumen drauf.

    Wenn es bei beiden Darlehen eine annuitätische Tilgung gibt, dann hätte der Bausparvertrag niemals abgetreten werden müssen. Dann hätte man, wäre das gefordert, auch die direkte Tilgung (Erhöhung des Tilgungssatzes) in dem größeren Darlehen erhöhen können, bzw. als Bank das fordern können.

    Denke schon dass es Sinn macht, sich jetzt nach einer geeigneten Anschlussfinanzierung über ein Forwarddarlehen umzuschauen, wollen sie nicht ein zweites Mal zu den "Verlieren" zählen, zumindest das riskieren.

  5. Avatar von Ole47
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Hallo noelmaxim,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Das heißt für uns "Pech gehabt"... da unterschrieben. Nun ist ja das "Unvorhergesehene" eingetreten und man kommt nicht an das Geld. Würde vielleicht mal ein Gespräch helfen mit der Bank, da der Sinn hinter dieser Maßnahme nicht ganz zu erkennen ist oder einfach ruhen lassen und sich nun intensiv nach einer neuen Bank umschauen. Vielleicht haben Sie ein paar kleine "Argumentationshilfen" für uns.

    Ehrlich gesagt treibt es mir ein wenig die Zornesröte in das Gesicht aufgrund meines Nichtwissens und die "Kaltschnäuzigkeit" des Bankberaters für eine schnelle kleine Provision. Man zahlt halt Lehrgeld.

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Grüße
    Ole

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Wenn Sie schriftlich etwas dem Berater nachweisen können wegen Falschberatung haben Sie gute Karten für eine Entschädigung.

  7. Avatar von Ole47
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    @Bankkaufmann

    Wie müsste das Schriftliche denn aussehen? Würde mich mal interessieren.
    Danke

    Grüße
    Ole

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Es kann eine Email eines Beraters ein oder ein Brief und natürlich auch Ihr Vorhaben schriftlich fixiert. Kommt natürlich nur darauf an wenn Sie wirklich etwas haben.
    Deswegen gibt es ja nun auch ein Erläuterungsprotokoll bei den Banken wo man sich noch mehr absichert und man nachlesen kann was der Kundenwunsch war.

  9. Avatar von Ole47
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Interessant!

    Wir hatten lediglich ein Schreiben (Finanzierungsbestätigung) von unserer Bank bekommen, ca. 10 Tage vor Unterzeichnung der Verträge, mit den Bedingungen.

    U.a. wurde dort aufgeführt "Ansparung und Abtretung eines neu abzuschließenden Bausparvertrages der Bausparkasse Schwäbisch Hall mit einer monatlichen Besparung von mindestens 100 € zur Zinssicherung in 10 Jahren".

    Weiter oben wurde angeführt "In unseren gemeinsamen Gesprächen....", an diese Gespräche kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern....

    Grüße
    Ole

  10. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Ist der Bausparvertrag nun ein zusätzlich abgeschlossener Bausparvertrag? Also im Darlehensvertrag als ergänzende Sicherheit mit aufgeführt? Oder ist der Bausparvertrag nicht Bestandteil des eigentlichen Darlehens gewesen?

    Das ist eine Sache.
    Eine andere Sache ist jedoch wenn in dem Anschreiben von gemeinsamen Gesprächen die Rede ist. Insofern sollte man das hier einfach ruhen lassen.
    Auch wenn Sie sich nicht mehr daran erinnern können.

  11. Avatar von Ole47
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Laut den Darlehensvertrag ist der Bausparvertrag als Sicherheit aufgeführt mit Abtretung. Es wird auch explizit so benannt in Vertrag. Sparleistung 100,00 Euro und zusätzlich abgetreten.

    Ich hoffe, ich nerve Sie nicht mit meiner Unwissenheit

    Vielen Dank

    Ole

  12. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Nein Sie nerven nicht. Dafür ist ein Forum ja da.
    Dann sollte aber alles seine Richtigkeit haben.

  13. Avatar von Ole47
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    Standard AW: Bausparvertrag und Wahlzuteilung?

    Aha, dann ist es also rein rechtlich gesehen ok, kein Beratungsfehler aber diese Konstellation ist für uns ungünstig. Ein Gespräch mit der Bank könnte ich mir dann "schenken" da die sich bestimmt auf nichts einlassen werden. Schade, aber wie schon erwähnt, es ist Lehrgeld das man zahlt. Da sitzen halt Verkaufsprofis, die ihr Geschäft verstehen.

    Ich kann nur noch mit der Stirn runzeln.........

    Danke an Ihnen für diese Aufklärung, falls Ihnen noch was einfallen sollte......nur her damit

    Grüße
    Ole

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