Können Pflichtversicherte Mitglied in einer privaten Krankenkasse sein?
Guten Tag,
es heißt doch immer, dass man erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen Mitglied in
der privaten Krankenkasse sein kann.
Dann ist man ja auch praktisch nicht mehr pflichtversichert, sondern nur noch freiwillig.
Wie kann es dann passieren, dass man als Pflichtversicherter von einer privaten Krankenkasse die Kündigung bekommt?
Das nämlich habe ich letztens gelesen. Das kann ja eigentlich gar nicht so sein, wenn
man als Pflichtversicherter nicht in die private Krankenkasse hineinkommt.
Oder gibt es dafür noch eine andere Erklärung?
AW: Können Pflichtversicherte Mitglied in einer privaten Krankenkasse sein?
Moin,
hier werden vermutlich zwei Begriffe durcheinander geworfen:
Es gibt in D eine Pflicht zur Krankenversicherung, d.h. jeder muss Krankenversichert sein (egal ob in einer privaten Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Krankenkasse)
Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen wiederum gibt es pflichtversicherte Mitglieder (z.B. Angestellte mit Einkommen unterhalb der JAEG) und freiwillig versicherte Mitglieder (z.B. Selbstständige und Angestellte über der JAEG)
AW: Können Pflichtversicherte Mitglied in einer privaten Krankenkasse sein?
Lieber Mauri,
Herr Wolnitza hat recht. Der Begriff "pflichtversichert" drückt nur aus, dass der Betroffene einer Tätigkeit nachgeht, die laut deutschem Recht kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist. Entscheidet sich der Betroffene für eine private Krankenversicherung kann diese ihn theoretisch kündigen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Das hat manchmal unangenehme Konsequenzen für die Betroffenen, da ja seit 2009 die Krankenversicherungspflicht besteht und es nach einer Kündigung schwierig sein kann, von einer anderen privaten Krankenkasse aufgenommen zu werden. Davon, wie schwierig es ist, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, gar nicht zu reden.
In einem solchen Fall befinden sich die Betroffenen in einem Spannungsfeld zwischen der alten Krankenkasse, die jemanden nicht mehr versichern möchte und der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Denn wenn sich keine andere Krankenkasse findet, ist eigenlich die letzte Krankenkasse zuständig. Das ist leider eine der Folgen der allgemeinen Versicherungspflicht.
Dein Team der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH