Gestern hatten wir Besuch von einem BHW-Berater.
Wir haben einen BHW-Bausparvertrag Tarif D maXX abgeschlossen am 02.07.07. In §3 der Vertragsbedingungen "Verzinsung des Sparguthabens" heißt es:
"(2)Sind seit Vertragsbeginn weder Vertragsänderungen noch Vor- und Zwischenfinanzierungen bzw. Abtretungen erfolgt und verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn....Nach 8 Jahren ab Vertragsbeginn endet die Höherverzinsung.....Die Höhe der Gesamtverzinsung in des ersten 8 Jahren ergibt sich aus nachstehender Tabelle...."
Die vorraussichtliche Zuteilung dieses Bausparers, der momentan ungefähr mit 30% der Bausparsumme angespart ist, soll im 3.Quartal 2015 sein.
Der Berater hat nun gesagt, dass unser Anspruch auf die Nachverzinsung damit komplett entfällt, weil ja die Zuteilung später als 8 Jahre nach Vertragsbeginn erfolgen wird.
Wir verstehen das aber eher so, das eben nicht länger als 8 Jahre eine Höherverzinsung gewährt wird; wenn also der Vertrag jetzt nach 10 Jahren fällig wird, halt nur die ersten 8 Jahre nachverzinst werden, die nachfolgenden nicht mehr!?
Warte einfach noch auf die Experten, aber nach meinem Verständnis ist das klar fomuliert.
Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen
Wenn du den Vertrag mindestens 7 Jahre lang angespart hast und das Bauspardarlehen nicht nimmst, dann bekommst du die höheren Zinsen. ( Sprich wenn du dir dein angespartes Kapital auszahlen lässt )
Aber du möchtest das Bauspardarlehen ja nun in Anspruch nehmen, warum sollten sie dir dann die höheren Zinsen zahlen? ( Der Passus bedeutet nicht, dass dies nur im 7 Jahr gilt sondern generell nach diesen 7 Jahren.)
Hat euch der BHW-Berater denn beide Möglichkeiten mal durchgerechnet?
Sprich was ist wenn du das Geld nimmst, die höheren Zinsen einstreichst und einen neuen Vertrag damit abschließt? ( Eventuelle Wartezeiten beachten )
Und was wäre wenn du die höheren Zinsen nicht nimmst und dafür den günstigeren Bausparkredit?
Wir wollen eben das Darlehen nicht annehmen, sondern uns das Geld, möglichst mit Nachverzinsung, auszahlen lasssen, wenn der Bausparer fällig ist.
Und da hat eben nun der Berater behauptet, dass das nicht ginge, wenn der Vertrag erst mehr als 8 Jahre nach Abschluss zuteilungsfähig wird.
Kommt uns aber komisch vor!
Dann bin ich eigentlich auf deiner Seite und würde auch sagen, dass dir dann für die ersten 7 Jahre der höhere Zins zustehen und danach halt der normale Zinssatz.
Aber vielleicht antwortet noch jemand der es genauer weiß. Kann natürlich auch eine Taktik sein dich dazu zu bringen jetzt das Geld zu nehmen und auf die möglichen anschließenden normalen Zinsen in den nächsten Jahren zu verzichten. ( Die vermutlich deutlich höher liegen als der aktuell gebotene Zinssatz, ich bekomme auf meinen Bausparer auch noch 2% )
Ich möchte das Thema noch einmal aus der Versenkung holen und fragen, ob du schon eine Klärung zu diesem Sachverhalt erwirken konntest. Beim Studium meines BSV (ebenfalls BHW) bin ich auch über den Satz in den Bedingungen gestolpert.