ich war über ein halbes Jahr arbeitslos und habe kein ALG I (Habe davor nur 7 Monate gearbeitet (Zeitarbeitsfirma)) oder ALG II (Habe dafür alles eingereicht , persönlich) nach einem Monat keine Antwort bekommen, bin also wieder hingegangen und das gleiche wiederholt das ging so ca. 3 Monate in denen ich kein Geld bekommen habe (Ziehte sich wie Sie lesen können über ein halbes Jahr hin) dies hieß ich war nicht Krankenversichert und habe mir nun eine Summe angehäuft die ich bis zum 07.04.2014 bezahlen muss da sonst die Zwangsvollstreckung kommt. Zum Glück habe ich in der letzten Woche einen neuen Job gefunden (Datenerfasser unbefristet) allerdings unterzeichne ich den Arbeitsvertrag erst am Mittwoch den 02.04.2014 und kann leider nicht in 5 Tagen die Rechnung von 1.826,38€ aufbringen.
Nun hoffe ich Sie bzw. Jemand mir kurzfristig helfen kann. Würde monatlich 250-500€ zurück bezahlen!
dies hieß ich war nicht Krankenversichert und habe mir nun eine Summe angehäuft die ich bis zum 07.04.2014 bezahlen muss da sonst die Zwangsvollstreckung kommt.
Vorweg, ich kann finanziell leider nicht aushelfen Bei wem haben Sie denn die Schulden angehäuft? Wenn Sie in einer Woche wieder einen Job haben, versuchen Sie doch mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Vielleicht könnte eine Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis dabei helfen, den Gläubiger zu überzeugen.
Das ist super wenn Sie einen neuen Job erhalten und dieser auch noch unbefristet ist.
Bitte versuchen Sie einen Aufschub zu erwirken und zeigen auch Gläubiger den Arbeitsvertrag. Dies sollte doch dann bei Ihnen möglich sein.
Wende dich nochmal an ein entsprechendes Hartz 4 Forum, dort kann dir sicherlich besser weitergeholfen werden.
Ansonsten:
1) Stelle einen Antrag auf Vorschuss und zwar heute!
§ 42 Vorschüsse (1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Nicht abspeisen lassen das Geld steht dir zu. Einfach immer höflich bleiben.
Da ein Sozialgerichtsverfahren aber bis zu zwei Jahren dauern kann, besteht auch die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung gem. § 86 b SGG zu beantragen. Wenn ein Widerspruch nicht inner halb von 3 Monaten bearbeitet wurde, ist eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht zulässig.
Die entsprechenden Beratungsscheine sind für Mittellose kostenlos.
Wende dich damit mal an einen Anwalt für Sozialrecht.
Aber wie gesagt suche dir mal ein entsprechendes Forum, wo dann auch die Leute mit dem entsprechenden Know-How sitzen.
glückwunsch zum neuen Job. Naja, evtl. kannst du ja erstmal um Aufschub bitten, falls das nicht klappt, ist ein Kredit eine Überlegung wert. Hast du Freunde die Dir das Geld vorstrecken können?
Ich würde an Ihrer Stelle direkt dem Gläubiger die Sachlage erklären und eine Ratenzahlung anbieten, die Sie schriftlich festlegen werden.
Ja, aber Gläubiger haben, aus meiner Erfahrung, oftmals kein Verständnis. Klar, man sollte nicht pauschalisieren, aber in der Regel ist das so. Da wo Geld im Spiel ist verstehen die Wenigsten Spaß. Gruss
Hi David,
ich hoffe, dein Kredit hat noch geklappt. Falls nicht - du kannst auch immer auf seiten wie check24 oder dieser hier - bestzins-angebot.de kredite vergleichen. da kann man richtig sparen.
hast du das mal gemacht oder wirklich einen privaten kredit bekommen? würde mich interessieren, bin nämlich auch gerade auf der suche nach einem günstigen kredit