dies ist mein erster Thread ich hoffe vom Vorgehen ist das in Ordnung von mir ansonstens entschuldige ich mich im Vorfeld.
Ich beginne bald eine Nebentätigkeit als Promotor(bin Student) und muss dafür eine Betriebshaftpflichversicherung abschließen. Hab mich bisschen im Internet umgeschaut und wollte hier mal fragen wie das mit der Laufzeit ist. Ist diese immer min. 1 Jahr oder gibt diese auch monatlich kündbar weil ich nicht weiß wie lang die Anstellung geht. Wär nicht besonders toll 2 Monate zu arbeiten und für den Rest des Monats Beträge zu zahlen. Habt ihr sonst Tipps für mich z.B. günstige Anbieter etc.?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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superschurke
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superschurke
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AW: Betriebshaftpflicht
Hallo Johnny,
die Mindestlaufzeit beträgt bei der Betriebshaftpflichtversicherung ein Jahr. Mir ist keine kürzere Möglichkeit bekannt.
Lösung: Wenn du nach den 2 Monaten den Job nicht mehr hast, kannst du einfach eine Abmeldung oder ein Nachweiß über die Aufgabe der Tätigkeit an die Versicherung schicken. Die lassen dich dann aus dem Vertrag raus.
Ich hatte den Fall schon und die Jungs von Finanzchecks.de haben mir dabei geholfen bzw. mir den Tipp gegeben.
Als Angestellter benötigst Du ekine Betriebshaftpflicht! WIe der Name es schon sagst, muß diese der "Betrieb", also der ArbeitGEBER abschließen und NICHT der ArbeitNEHMER!
Danke euch erstmal, also da ich in einem Markt als Promotor arbeiten werde muss ich die BEtriebshaftversicherung wohl definitiv selber abschließen wurde mir sogar von meiner Agentur bestätigt. Hab mich auf der finanzchecks seite angemeldet und die wollen mir jetzt bis Donnerstag helfen die passende Versicherung rauszusuchen danke nochmal für den Tipp.
das kommt darauf an, ob Du auf selbständiger Basis für diese Firma arbeitest oder als Angestellter. Als Selbständiger solltest Du schon so eine BHV haben (als "Berater-Haftpflicht"), als Angestellter (auf Grund Deines Eröffnungspostings gehe ichdavon aus, daß Du dort ANGESTELLT wirst, auch wenn das bei Promotern normalerweise nicht die Regel ist) brauchst Du die - logischerweise - nicht.
Wenn Dir Dein Arbeitgeber (!) etwas anderes erzählt, erzählt er Blödsinn (bspw. um sich um seine eigene Pflicht zur Versicherung zu drücken).
ich kenne ebenfalls keine Police, wo die Vertragslaufzeit kürzer ist als ein Jahr. In dem hier geschilderten Fall, ist man auf die Kulanz des Versicherers angewiesen. Auch wenn das Gewerbe nicht mehr existiert, kann der Anbieter drauf bestehen, dass die Beiträge weiterhin gezahlt werden.....
ich kann dieser Stellungnahme nur zustimmen. Für die Versicherung würde es hier keinen Sinn machen, einen kürzere Laufzeit zu vereinbaren. Wenn der Beruf dann nicht mehr weitergeführt wird, kann über die Abmeldung eine Sonderkündigung geltend gemacht werden. Doch jetzt muss der Fragesteller Wissen wozu diese Versicherung notwendig ist. Denn die Police haftet, wenn durch die Handlungen des Versicherten finanzielle Schäden entstanden sind. Unberechtigte Forderungen Dritter werden auch gerichtlich abgewehrt.
Es bleibt sehr wichtig, dass die Angebote der Versicherer genau untersucht werden. Nur durch eine Gegenüberstellung der Tarife sind mögliche Leistungsausschlüsse erkennbar.