wir als 4 köpfige Familie wolllen unseren Traum vom Haus erfüllen.
Meine Frau verdient um die 1350€ Netto.
Hinzu kommt noch 2 mal Kindergeld.
Ich selbst bin im dritten Jahr selbständig, und habe im ersten Jahr 6000€ Verlust, im 2.Jahr rund 5000€ Gewinn, und im 1Q/2014 rund 3200€ Gewinn erwirtschaftet.
Nun meine Frage in die Runde, was und bis zu welcher höhe ist möglich, und bekommt man mit diesen Zahlen überhaupt einen Kredit.
EK ist vorhanden, 30.000€.
Keine Kredite, keine unnötigen Versicherungen.
In der Regel wird man das Gewerbeanmeldedatum in der Creditreform schnell rausfinden.
Für dieses Rumpfgeschäftsjahr ist ein Einkommensteuerbescheid nicht aussagekräftig.
Man benötigt 2 vollständige Gewinn Verlustrechnungen mit dazugehörigen Einkommensteuerbescheiden.
Also, wenn 2014 ein gutes Jahr von Ihnen ist, dann noch 2015 und in 2016 haben Sie 2 Einkommenesteuerbescheide als Nachweis.
Ansonsten gibt es noch eine alternative Möglichkeit der Darlehensbeschaffung wo die Banken bis 60% des notariellen Kaufpreises vollständig auf die Einkommensunterlagen verzichten.
Bedeutet dass Sie 40% Eigenkapital und die Nebenkosten des notariellen Kaufpreises bringen müssen.
was erwirke ich damit, keine Einkommensunterlagen einreichen zu müssen, wenn ich mich im Realkreditbereich befinde?
Eine Verbesserung der Einkommenssituation und somit der Ausgangslage für die Zusagewahrscheinlichkeit jedenfalls nicht, denn die bleibt ja gleich und eben diese tatsächliche Einkommenssituation muss ich bei Beantragung in der Selbstauskunft erklären.
? Aber sie haben das doch als mögliche Alternative angesprochen?
Würde er sich - wie von ihnen alternativ aufgezeigt - innerhalb der 60 % befinden, ändert sich nichts, das wollte ich nur ergänzen.
Natürlich beinhaltet diese Möglichkeit Ideenspielraum, aber für solche Fälle konnte bzw. könnte die Bank mit der Darlehenszusage in den meisten Fällen gleich die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld mitschicken.
Ungeachtet der Tatsache was sich hinter solch einem Vorgang verbirgt.
@noelmaxim
ach okay, jetzt verstehe ich was Sie meinen.
Bei 40% Eigenkapital und Eigenkapital für die Kaufnebenkosten ist eine Darlehensvergabe einfacher da der Kunde ja das Einkommen im Darlehensantrag angibt.
Hierbei muss man nicht auf die Einkommensteuerbescheide abwarten.
Natürlich muss der Darlehensnehmer wahrheitsgemäß das Einkommen in der Selbstauskunft angeben.
Doch hier muss man eben nicht die 3 Jahre warten bis man die Einkommensteuerbescheide vorlegen kann. So war das gemeint.