Publizitätspflicht bei börsenorientierten AG's und nicht-börsennotierten AG's
Hallo Forum!
Da ich aus dem Internet leider nicht schlau werde möchte ich mal fragen wie es mit der Publizitätspflicht bei AG's ausschaut.
Bei börsennotierten AG's ist es klar, die müssen ihre Bilanz veröffentlichen, aber wie schaut es bei einer nicht börsennotierten AG aus? Wenn die AG von mir aus im Besitz von 4 privaten Leuten ist und nicht an der Börse gehandelt wird, muss sie dann auch der breiten Öffentlichkeit weltweit ihre Bilanzen präsentieren oder nur der Unternehmensprüfung?
Ein Beispiel habe ich auch aus dem amerikanischen Raum: Koch Industries / Rechtsform: Incorporated (ähnlich Aktiengesellschaft?) - von dieser sehr großen Firma ist ja auch wenig über offizielle Zahlen bekannt, eher Schätzungen? - Ist das nur ein Unterschied bzgl. dem Rechtssystem oder wäre das auch im EU-Raum möglich?
AW: Publizitätspflicht bei börsenorientierten AG's und nicht-börsennotierten AG's
In der Schweiz, gibt es keine Publizitätspflicht für nicht-börsenkotierte Firmen. Man kann eine AG in Privatbesitz mit 1 Mia CHF Umsatz haben und weder Bilanz noch Erfolgsrechnung publizieren.
Einzig den Steuerbehörden muss Auskunft gegeben werden. Und diese Informationen unterliegen dem Steuergeheimnis und kommen nicht an die Öffentlichkeit - es sei denn, ein Steuerbeamter möchte sich noch ein Zubrot verdienen (wie z.B. im Fall Hoeness) .
Kleinere Firmen brauchen nicht einmal eine Prüfgesellschaft. Der Nachteil bei keiner oder eingeschränkter Prüfung ist, dass die Banken - falls Bedarf da ist - sehr zurückhaltend sind. bei geprüften und publizierten Abschlüssen gewähren Banken im Allgemeinen schneller Kredite.
Oftmals ist es aber so, dass Familien-AG's ind 2. und 3. Generation kapitalmässig sehr gut ausgestattet sind und auch nicht daran interessiert sind, die Gewinne zu publizieren. Meist sind dies reine Beteiligungsgesellschaften, geführt als Family-Offices, die in Form einer AG.
AW: Publizitätspflicht bei börsenorientierten AG's und nicht-börsennotierten AG's
Ist das nur in der Schweiz so? - Also wenn ich zB. eine nicht-börsennotierte AG in Österreich betrachte, wo die Aktien an 15 Privatpersonen ausgeschüttet wurden (egal in welcher Gewichtung) - Sind die dann verpflichtet der breiten Öffentlichkeit ihre Bilanzen vorzulegen oder auch nicht? - Ich denke eine kleinere AG die im privatbesitz ist hätte dadurch schon Vorteile. - Wenn ich Selbst an einer AG beteiligt bin (Familien AG), mit einem jährlichen Umsatz von 50-100 Millionen, möchte ich nicht unbedingt meine Bilanzen überall veröffentlichen müssen. Dann bist du womöglich noch in einer kleineren Stadt zu Hause und jeder weiß mehr oder weniger über deine FInanzen bescheid *g*
Mich persönlich betrifft das nicht, aber wir hatten letztens eine Diskussion darüber und natürlich sind wird keine Experten bei diesem Thema. - Aber mich würde es schon verwundern wenn Familien AG's oder ähnliches gleich behandelt werden wie börsennotierte AG's...
Also was ich mitgeschnitten habe unterliegen alle AG's im EU-Raum der Publizitätspflicht - Ausnahme: Schweiz (Ist das richtig so?)
AW: Publizitätspflicht bei börsenorientierten AG's und nicht-börsennotierten AG's
Auch in Österreich hat die AG ähnlich strikte Vorschriften bzgl. Publizität wie in Deutschland. Ich kann mir vorstellen, dass für eine Familien-Gesellschaft eine andere Rechtsform gewählt wird, bin aber kein Kenner des österreichischen Gesellschaftsrechts.