hatte vor etwas über zwei Jahren einen Sparvertrag bei einer Genossenschaft (Wohnungsbau) abgeschlossen, da hierüber eine Mietkauffinanzierung möglich sein sollte. Mittlerweile hat sich bei mir aber einiges geändert, weshalb ich diesen Sparvertrag gerne los werden möchte.
Mein Problem ist jetzt das ich erkennen musste, dass das so groß angepriesene "Kapitaliesierungs-Zertifikat" des Vermittlers nicht viel Wert ist, da dieser sich nicht mehr meldet und auch nicht erreichbar ist.
Daher bin ich auf der Suche nach einer Möglichkeit diesen los zu werden, kann mir da jemand einen Tipp geben wie ich das am besten anfangen kann?
Meine bisherige Erfahrung ist dass dieses Forum und die Moderatoren Ihnen gerne mit dem vielleicht vorhandenen Wissen helfen werden wenn denn etwas mehr Details bekannt werden.
Sie haben also einen Sparvertrag gemacht. Also echtes Geld gezahlt, ja? Und bei 2 Jahren kommt da eine Menge Geld zusammen.
Und nun erreichen Sie niemanden bei der Kapitalanlagestelle?
Die Frage ist somit: " Bitte teilen Sie uns den Namen der Kapitalanlagestelle mit "
Liegt der Name vor, dann erhalten Sie garantiert von mehreren Personen hier ein Statement. Vielleicht gibt es auch andere Personen die derzeit ein "ähnliches" Problem wie Sie haben?
vielen Dank schonmal für die Antwort. Ich hatte im Okt. 2011 bei der Fides Wohnungsbau e.G. über die Geno Consulting GmbH einen Sparvertrag abgeschlossen.
Die Fides Wobau. e.G. hatte angeboten für die Genossen ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben und diesen zu vermieten mit einem Vorkaufsrecht des Genossen an der Immobilie zum Einstandspreis. Voraussetzung war hier das die Immobilie max. zu 20 % renoviert werden muss und 20 % des Wertes an Genossenschaftsanteilen vorhanden sein muss. Als Sicherheit gab es noch von der Geno Consulting ein Kapitalisierungszertifikat, welches zusichern sollte, dass die Geno Consultig den Vertrag zurückkaufen würde nach der Wartezeit von zwei Jahren nach Abschluss.
Vor ca. einem Jahr hat mir mein Berater geschrieben, dass er nicht mehr für die Geno Consulting arbeiten würde. Mittlerweile habe ich kurz mit ihm telefonier und ihn mein Problem geschildert. Anscheinend war genau mein Problem der Anlass für ihn sich von der Geno Consulting zu trennen.
Nun habe ich mehrere Probleme mit dem Vertrag an sich, da die Geno Consulting diesen anscheinend nicht mehr Kapitalisieren wird. Zum einen habe ich keine Genossenschaftsanteile, da ich immer noch in der Ansparphase bin. Kann den Vertrag nicht kündigen, da ich sonnst Schadenersatz i.Hv. ~ 10 % der Ansparsumme leisten müsste (sind so rund 1.000 €). Außerdem hat die Satzung noch ein paar Probleme mit der Rückzahlung. Werde ich ausgeschlossen, kann ich erst 6 Monate nach Ende des Wirtschaftjahres nach Ausschluss mit einer Rückzahlung rechnen, welche ich dann aber auch nicht garantiert erhalte sondern erst ab dem 7. Monat zu verzinsen sind. Zahle ich den Vertrag aber komplett ein, hat die Genossenschaft 5 Jahre zeit mir das Geld zurück zu Zahlen.
Im Vertrag habe ich gut 2.500 Euro eingezahlt. Nicht viel vielleicht, aber ich habe mir das doch sehr mühsam absparen müssen.
Wenn es Ihnen etwas hilft können Sie den Jahresabschluss unter www.bundesanzeiger.de ohne registrierung der Genossenschaft anschauen.
Wenn Sie damit nicht zurecht kommen mailen Sie mich kurz an. Habe von dem Jahresabschluss 2012 einen Screenshot gemacht.
Die Frage wäre noch inwiefern das mit dem Kapitalisierungszertifikat im Vertrag steht. Und ob dein Berater eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat. Sprich ob ggf. eine Chance besteht den Schaden auf diese Art und Weise ersetzt zu bekommen? ( Falschberatung )
Eventuell ist aber auch eine Vertragsübergabe möglich? ( Dann müsste man allerdings jemanden finden der den Vertrag mit den aktuellen Konditionen übernehmen würde )
Hallo,
es gibt da grundsätzlich Möglichkeiten, auszusteigen. Zum Beispiel Widerruf, wenn der Beitritt in einer Haustürsituation gezeichnet worden ist, manchmal ist der Beitritt auch gar nicht erst wirksam zustande gekommen. Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 04.06.2012 (Az.: 20 U 23/11) der Klage eines Verbrauchers gegen die fides Wohnungsbau eG auf Rückzahlung der bereits geleisteten Einlagen stattgegeben. Die Widerklage der Wohnungsbaugenossenschaft auf Zahlung der weiteren Einlagen wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die von der Wohnungsbaugenossenschaft eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte, dass der Verbraucher den Beitritt aufgrund völlig unzureichender und falscher Angaben gezeichnet hatte und die fides Wohnunsbaugenossenschaft eG ihm daher zum Schadensersatz verpflichtet ist.
@Frau Dr.Eckardt, Danke für die Info. Der Bericht des Forenstarters ist vom März 2014. Glaube nicht das er hier noch mitliest. Ist das Urteil vom 04.06.2012 nur gegen die Fides oder generell auch für andere Haustürgeschäfte zu verwenden?
ja, das hatte ich gelesen, dachte aber, dass die Information generell von Interesse sein könnte.
Das Urteil betrifft die fides WOhnungsbaugenossenschaft eG, ist aber auch auf andere Beteilgungen anwendbar.
Das OLG Celle hat der Klage des Anlegers aufgrund von Schadensersatzansprüchen stattgegeben. Hier wurde insbesondere von der Gegenseite die Zurechnung des Vermittlerverhaltens bestritten.
Den Widerruf hatte das OLG leider abgelehnt, weil es die Widerrufsbelehrung nicht als falsch ansah. Diese AUffassung des Gerichts kann ich nicht nachvollziehen, spielte dann aber für den Fall im Ergebnis keine Rolle.
danke nochmal für alle Antworten. Leider habe ich tatsächlich dieses Thema nicht mehr verfolgt, da ich mich im Januar 2015 an einen Anwalt gewandt habe. Mittlerweile ist eine Klage beim Amtsgericht Weiden i.d. Oberpfalz anhängig, die ich im begriff bin zu verlieren. Begründet wird dies damit, dass eine Genossenschaft einen breiten Handlungsspielraum habe wie das LG Itzehoe entschieden haben soll. Außerdem habe die GENO ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fides nicht eingehalten wie ein Gewisser Herr Stefan U. belegen können soll. Hierbei beruft man sich insbesondere auf Beuthlen, Genossenschaftsgesetz, 15. Auflage 2011, § 76 Rn. 2 und § 15 b Rn. 4.
Leider konnte ich das erwähnte Urteil des OLG Celle nicht finden und wäre für eine Quelle dankbar.
Hallo dreamy,
ich vertrete mehrere geschädigte Anleger der Fides und konnte bereits einige gute Vergleiche für unsere Mandanten abschließen.
Gerne kann ich Ihnen das Urteil des OLG Celle zur Verfügung stellen. Bitte schreiben Sie mir eine Mail an eckardt@dek-rechtsanwaelte.de. Dann maile ich es Ihnen.
Viele Grüße
Dr. Birte Eckardt