Hartz und Eigentumswohnung

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  1. Avatar von JohnSteam
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    Standard Hartz und Eigentumswohnung

    Hallo,

    ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage: ich komme vermutlich in Kürze in die unglückliche Lage, Hartz IV beantragen zu müssen. Als Altersvorsorge besitze ich eine Eigentumswohnung, in der im Moment mein alter Vater mietfrei wohnt.

    Was passiert jetzt wenn ich Hartz bekomme: muss ich die Wohnung verkaufen oder muss mein Vater Miete zahlen oder passiert nix?

  2. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Bevor du Hartz 4 überhaupt bekommst, wirst du die Eigentumswohnung verkaufen müssen oder alleine von den Mieterträgen leben müssen.

    In Deutschland gilt das Subsidiaritätsprinzip...!

  3. Avatar von JohnSteam
    JohnSteam ist offline
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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Danke für die Antwort!

    Das heißt, wenn das Geld verbraucht ist, muss der Staat bis zu meinem Tode zahlen, denn meine Rente ist später mal unter Hartz-Niveau.

    Wenn ich die Wohnung behalten könnte, müsste der Staat nach dem Tode meines Vaters nichts bezahlen, denn dann hätte ich ja die Mieteinnahmen...

    ???

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    du bekommst Hartz IV wenn du sonst nichts mehr hast. Ansonsten musst du es los werden besonders wenn du die Wohnung nicht selber nutzt.

  5. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Zitat Zitat von JohnSteam
    Danke für die Antwort!

    Das heißt, wenn das Geld verbraucht ist, muss der Staat bis zu meinem Tode zahlen, denn meine Rente ist später mal unter Hartz-Niveau.

    Wenn ich die Wohnung behalten könnte, müsste der Staat nach dem Tode meines Vaters nichts bezahlen, denn dann hätte ich ja die Mieteinnahmen...

    ???
    Wenn dein Vater tot ist, benötigst du ja erstmal nen neuen Mieter.
    Mit Rentenbeginn könnte man dann Grundsicherung beantragen, sofern dann das Vermögen aufgebraucht ist und man das Vermögen in den letzten 10 Jahren vor Beantragung weder verschenkt noch leichtfertig verloren hat.

    Genauere Infos zur Grundsicherung gibt es auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung.


    Die wesentliche frage ist jetzt, um über Verkauf oder weitervermietung zu entscheiden, ob du mit den Mieteinnahmen nach Steuern besser gestellt bist, als mit Hartz 4(natürlich nach dem du die Mittel aus dem Verkauf verbraucht hast). bedenke hierbei auch, dass du Geld für Sanierung (Heizung etc.) benötigen wirst...

  6. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Hier muss ich einhaken, sorry Soundjunk.

    Wenn du die Eigentumswohnung selbst nutzt, wird diese nicht als Vermögen auf H4 angerechnet. Zumindest nicht bei angenessener Größe.

    Im Gegenteil, Nebenkosten (selbst Darlehenszinsen) werden idR sogar übernommen.

    Du wirst also in den sauren Apfel beißen und deinen Vater andersweitig unterbringen müssen.

  7. Avatar von JohnSteam
    JohnSteam ist offline
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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Vielen Dank an alle, die sich mit meinem Problem auseinander gesetzt haben!

    Es gibt anscheinend keine eindeutige Antwort in der momentanen Phase. Dazu kommt zur Komplizierung der psychologische Faktor: ich wollte meinen Vater aus diesen unangenehmen Dingen, die auch mit meinem Versagen im Job assoziiert werden, raushalten.

    Ich warte jetzt mal ab was die Behörden an Daumenschrauben bereit halten und melde mich ggf. nochmal hier im Forum.

  8. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Doch, es gibt eine eindeutige Antwort:

    Eine vermietete Immobilie zählt als Vermögen, eine selbstgenutzte Immobilie vorbehaltlich Angemessenheit nicht.

    Angemessen ist eine ETW selbst für Alleinstehende bis etwa 80m2. Auch wenn die ETW knapp drüber liegt, wird das im Rahmen der Härtefallregelungen voraussichtlich akzeptiert.

    Die Wohnung des Bürgers ist in vielen gesetzlichen Grundlagen unserer Bundesrepublik als schützenswert anerkannt, bis hin zum Grundgesetz.

    ---

    Es wäre zu viel gesagt, würde ich behaupten, ich könnte dir nachfühlen. Zum Glück hat mich das Schicksal diesbezüglich bisher verschont.

    Ich kann aber schon grundsätzlich verstehen, in welcher äußerst unangenehmen Situation du dich befindest. Meine Empfehlung: Leg die Fakten innerhalb der Familie auf den Tisch, so unangenehm das ist.

    Jeder Anflug von Lethargie und Verleugnung schiebt das Unvermeidliche nur auf, hebt es aber nicht auf.

    Nach vielen Jahren Selbstständigkeit mit Aufs und Abs kann ich dir ebenfalls mitgeben: Ein Rückschlag ist erst dann eine Niederlage, wenn du dich nicht mehr aufrappelst.

    Wünsche dir viel Erfolg und das du bald wieder besseren Zeiten entgegen gehst.

  9. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline

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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Hallo

    In dieser Lage war ich auch mal, hier ein Link

    :Hartz IV Forum

    Da muss du dich ein wenig einlesen, aber Fakt ist, nur wer Hilfe bedürftig ist bekommt Hartz IV.

    viel glück
    reini

  10. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Hallo
    wollen Sie die Wohnung verkaufen und Ihren Vater darin weiterhin wohnen lassen? Mit einem grundbuchlich abgesicherten Wohnrecht?
    Im Gegenzug erhalten Sie einen Einmalbeitrag jetzt ausgezahlt oder eine monatliche Rente.
    Das ist die eine Variante.

    Die andere Variante ist, dass Sie die Wohnung durch eine Bank aus D beleihen. Hierbei werden die Zinsen für die Darlehenslaufzeit gleich einbehalten. Dieses Modell ist für Sie möglich, genauso auch für Hausfrauen als Beispiel. Jedoch muss man von Anfang an klarstellen, dass nach 5 Jahren Sollzinsbindung dann die Wohnung verkauft wird oder fremd umgeschuldet. Angekommen Sie haben dann wieder eine Gehaltsstelle.

  11. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Hartz und Eigentumswohnung

    Hallo zusammen

    Tipps werden bekanntlich gerne genommen auch ich ich habe hier im Forum sehr gute Tipps erhalten.
    Bei Hartz IV ist es so, wenn man weist das man da hinein rutsch ist es meist mit den Tipps am ENDE, eventuell auch noch Strafbar.

    Deshalb ist hier einwenig vorsicht geboten, da dahinter ein Vorsatz besteht, Wert,-Sachgegenstände zu verschieben.
    Vielleich geht doch man hat ja schliesslich noch Freibeträge, die allerdings auch vom Alter abhängig sind. Dort sollte man ansetzen.

    Ich weis freiwillig möchte keiner von uns Hartz IV beantragen aber manchmal trift es einen .

    Ich wünsch es keinen von Euch.
    reini

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