Bekommen Renter ihre Direktversicherung auch bei Konkurs?
Mein Vater hat vor vielen Jahren bei seiner Firma eine Direktversicherung abgeschlossen, die als eine Art Pensionskasse funktioniert.
Durch die lange Zugehörigkeit zum Betrieb hat er ein schönes Polster angesammelt, das ein guter Zusatz zur gesetzlichen Rente ist.
In drei Jahren wird er wohl in Rente gehen können und bekäme ja dann die normale
Altersrente und auch seine Direktversicherung im monatlichen Beträgen ausgezahlt.
Nun geht es der Firma, bei der beschäftigt ist, aber momentan sehr schlecht.
Manchmal ist sogar die Rede von Konkurs.
Wenn das wirklich der Fall sein sollte, hat mein Vater dann trotzdem noch die Aussicht, seine Direktversicherung ausgezahlt zu bekommen?
AW: Bekommen Renter ihre Direktversicherung auch bei Konkurs?
Eine Insolvenz des Unternehmens hat bei üblicher Ausgestaltung der bAV eigentlich keine Auswirkungen. Taucht normal nicht in der Bilanz des Unternehmens auf.
Anders sieht es beim Anbieter aus.
Kommt drauf an, ob es eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ist. Nicht jede Pensionskasse ist rückgedeckt, eine Insolvenz des Anbieters kann zu Problemen führen. Auch bei Direktversicherung kann eine Insolvenzvermeidung des Anbieters gem. Par. 89 VVG zu Problemen führen.
Allerdings mein ernst gemeinter Rat: Sowas würde ich nicht mit wenigen Zeilen in einem Forum erfragen, wende dich (oder dein Vater) direkt an den Anbieter, siehe erhaltene Abrechnungen.