Hat die Vermietung möblierter Zimmer andere Konditionen?
Bonjour. Unsere Tochter hat seit zwei Jahren ein Zimmer im Saarland in einer WG. Sie studiert dort noch bis zum Sommer und ist dann fertig. Eigentlich war der Mietvertrag auch nicht befristet, aber jetzt will der Vermieter, dass sie zum Ende Mai 2014 kündigt, damit der das Zimmer schon bald neu vermieten kann. Muss man bei möblierten Immobilien mit anderen Konditionen rechnen, was Mietpreis und Kündigung angeht? Wie sieht das rechtlich aus? Sie bräuchte das Zimmer eigentlich noch bis Ende Juni.
AW: Hat die Vermietung möblierter Zimmer andere Konditionen?
Es zählt was im Mietvertrag steht. Mir als Laie ist kein rechtlicher Unterschied zwischen einer mobilierten und einer unmobilierten Wohnung bekannt. Was ich für sehr komisch halte, warum soll sie kündigen? ( Dies legt den Verdacht nahe, dass der Vermieter selbst keine rechtliche Grundlage sieht sie vorher kündigen zu können. )
Ich würde bis Ende Juni kündigen wie geplant.
Viele Vermieter sind der irrigen Annahme, dass Ihnen eine möblierte Vermietung das Recht gibt, Ihrem Mieter jederzeit kündigen zu können. Das ist nicht richtig. Vor dem Gesetz macht es keinen Unterschied, ob der überlassene Wohnraum möbliert oder unmöbliert vermietet wird. Die Frage, wann der Vermieter wieder Zugriff auf seine Wohnung hat, ergibt sich hingegen aus den konkreten Voraussetzungen des Vermieters und der dazu passenden Vertragsform.
Sollte der Vermieter weiterhin versuchen sie früher "rauzubekommen" oder von sich aus eine Kündigung zu schicken, rate ich zu einem Besuch beim Mieterschutzbund. Also nicht einschüchtern lassen.
AW: Hat die Vermietung möblierter Zimmer andere Konditionen?
In Normalfall kann der Mieter immer mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen. Der Vermieter hat mindestens 3 Monate Kündigungsfrist.
Natürlich kann dieser kürzer sein wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Ihre Tochter muss ja nicht Kündigen wenn sie nicht möchte.
Ist ihre Tochter Untermieterin in einem Möbilierten Zimmer und der Hauptmieter wohnt mit in der WG gelten kürzer Kündigungsfristen von 14 Tagen. Also wird bis zum 15ten Gekündigt ist diese zum Monatsende Wirksam. Wird bis Monatsende Gekündigt ist diese zum 15ten Gültig.
Da es hier nur um einen Monat geht sollte man doch einfach miteinander reden und auf beidseitigem einverständnis den Mietvertrag zum Beispiel zum 30.06.2014 beenden.