Neues Gesetzt zur LV .

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  1. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist gerade online
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    Standard Neues Gesetzt zur LV .

    Hallo zusammen

    Wenn das neue Gesetz, die Bewertungsreserven der LV zu reformieren raus kommt, wie sollte man sich verhalten wenn man in zwei Jahren eine Auszahlung der Lebensversicherung zu erwarten hat.

    Wenn ich meine jetzt kündige, gehen mit ein großen teil der Überschußbeteiligung verloren. Dies möchte ich natürlich verhindern.
    Was kann, soll man da gegen tuen.

    VG
    reini

  2. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Neues Gesetzt zur LV .

    Das ganze Thema wird aus meiner Sicht unnötig gehypt. Die heutige Regelung wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt, wird also beim Abschluss seinerzeit eher keine Rolle für dich gespielt haben.

    In der Praxis bauen Versicherer eher keine hohen Bewertungsreserven auf. Allerdings war das Umfeld seit 2008 schon recht außergewöhnlich.

    Beispiel: Durch die Überbewertung des "Aspekts Sicherheit" stiegen die Kurse von Anleihen hoher Bonität erheblich. Zeitgleich fielen damit natürlich die Renditen. (Kupon x 100 / Kurs in Prozent ... vereinfacht aktuelle Rendite einer Anleihe)

    Lange Rede, kurzer Sinn:

    Du kannst deinen Versicherer auffordern den aktuellen Stand der Bewertungsreserven mitzuteilen, gleichzeitig die Erwartung bzgl. der Schlussüberschüße abfragen.

    Je nach Portfolio und bilanztechnischem Umgang mit den "Erträgen" des Versicherers und insbesondere in Abhängigkeit von der Laufzeit des Vertrags, können die Bewertungsreserven von Fall zu Fall recht unterschiedlich ausfallen.

    Also einfach Ruhe bewahren und Informationen vom Versicherer einholen, viel Erfolg.

  3. Avatar von Baxter Sachwert
    Baxter Sachwert ist offline

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    Standard AW: Neues Gesetzt zur LV .

    Hallo Reini
    wir beraten täglich ca. 100 Kunden zu diesem Thema. Da die Ablaufleistung drastisch sinkt und auch keine Überschüsse mehr ausgezahlt werden, entscheiden sich unsere Kunden Ihre Verträge über unsere Rechtsanwaltkanzlei beenden zu lassen. Hat einen großen Vorteil: Unsere Kunden erhalten in der Regel 15 % mehr ausgezahlt als wenn Sie privat kündigen. Sie legen dann, das Geld in Festzinsanlagen wie baxter-sachwert an.

    Beste Grüße Gert Suffert

  4. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Neues Gesetzt zur LV .

    Prima Idee. Kostengünstige Kündigung durch Anwalt und dann rein in den grauen Kapitalmarkt.

    Schlage vor mit dem Geld ein Feuer zu machen. Dann hat man wenigsten was davon: warme Finger!

    Der Vorschlag von Torsten Breitag ist schon nicht schlecht. Würde mir man die Zahlen von der Versicherung geben lassen.

    Wieviel sind die "halben" Bewertungsreserven und der Schlußgewinn (wenn es den noch gibt)?

    Anhand der Zahlen würde ich entscheiden.

    Aber die Bewertungsreserven wurden von den Versicherungen auch schon in Sicherheit vor den gierigen Kunden gebracht:

    Der Ver(un)sicherer: Versicherte ausnehmen und Steuern sparen - Kolumnen - Meinung - Handelsblatt

  5. Avatar von Masert
    Masert ist offline

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    Standard AW: Neues Gesetzt zur LV .

    Wenn das neue Gesetz, die Bewertungsreserven der LV zu reformieren raus kommt, wie sollte man sich verhalten wenn man in zwei Jahren eine Auszahlung der Lebensversicherung zu erwarten hat.
    Das kommt drauf an. Wenn Ihre Lebensversicherung innerhalb der kommenden beiden Jahre ausläuft, könnte sich eine rasche Kündigung lohnen. Denn dann kommen sie eventuell noch in den Genuss der aktuellen Gesetzeslage bezüglich der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

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