Ich hoffe hier bei euch etwas Hilfe zu finden.
Folgende Ausgangslage:
2006 Wurde ein 3-Familienhaus über meine Hausbank finanziert.
Es wurde ein entfälliges Darlehen über 200.000 mit 10 jähriger Zinsfestschreibung (bis 2016) vereinbart, und gleichzeitig ein Bausparvertrag in selber Höhe abgeschlossen & abgetreten, der diesen dann ablösen sollte.
Der Bausparvertrag wird nun schon Ende April diesen Jahres zuteilungsreif
In meinem Darlehensvertrag steht nun folgender Pasus drinn: "Sollte der bei der Bausparkasse XXX neu abgeschlossene Bausparvertrag XXX bereits vor dem 01.03.2015 zuteilungsreif sein, kann das Darlehen XXX vorzeitig ohne die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden"
Ich versteh diesen Pasus so, das ich nun mein Darlehen einfach zurückzahlen kann, und dazu auch nicht den Bausparvertrag bzw. das Bauspardarlehen nutzen muss, richtig ?
Ich war nun heute bei meiner Hausbank damit mir diese ein Angebot unterbreitet, es scheint wohl so, das die selber nur 10 Jahre Zinsfestschreibung anbieten, und auch versuchen mich in diese Richtung zu drängen (angeboten wurden mir 2,95%, bei 3,5% Tilgung, Beleihung unter 60%). Als ich darauf beharte ein Angebot über 15 und 20 Jahre zu erhalten (geht wohl auch, aber eben nur über Partnerbanken), wurde mir gesagt das dies erst genehmigt werden muss ob die Bank das mitmacht etc. und das würde nun erst mal 2-3 Wochen dauern... ???
Hab so das Gefühl das man mich gerne etwas hinhalten möchte.
So wie ich das sehe bin ich doch eigentlich auf meine Hausbank gar nicht mehr angewiesen, und kann mit Verweiss auf diesen Pasus, über jede andere Bank das Darlehen ablösen lassen oder ?
Hoffe Ihr könnt mich da etwas unterstützen :-)
Gerne würde ich über PN auch Empfehlungen für einen guten Finanzierungsberater entgegennehmen :-)
Ihre Überlegungen sind kritisch und gut. Und doch gibt es Feinheiten.
a) Der Bausparvertrag wird zugeteilt. Super! Sie können vor den 10 Jahren den Zwischenkredit mit dem Bausparguthaben ablösen und auch mit dem Bauspardarlehen. Da macht die Bausparkasse mit.
Doch wenn Sie nun mit einem fremden Darlehen das Zwischendarlehen ablösen kommt die Bausparkasse an und verweist auf die 10 Jahres Frist mit 6 Monate Kündigungsfrist nach HGB 489.
Deswegen ist es so möglich, dass Sie das Bauspardarlehen aufnehmen und dann sofort mit einem fremden Darlehen ablösen.
Denn ein Bauspardarlehen darf sofort zurückgezahlt werden.
Der Wehrmutstropfen sind die Darlehensgebühr die allerdings auf dem Bauspardarlehenskonto belastet wird.
b) Natürlich dauert es nicht 2-3 Wochen länger wenn Sie 15-20 Jahre Sollzinsbindung wählen anstatt 10 Jahre. So ein Schmarren.
Zu a) das Endfällige Darlehen ist keine Zwischenfinanzierung der Bausparkasse (Schwäbisch-Hall), dieses Darlehen ist direkt mit meiner Hausbank (Volksbank) abgeschlossen.
Abgetreten wurden nur die Ansprüche aus dem Bausparvertrag.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
Bankkaufmann
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AW: Anschlussfinanzierung / Vorfälligkeit
Wenn es kein Zwischendarlehen ist sondern ein Annuitätendarlehen einer andern Bank dann glaube ich steht bei Ihnen im kleingedruckten dass eine vorzeitige Ablösung nur durch das Bauspardarlehen erfolgen kann.
Sie können nun ein Forwarddarlehen nehmen oder schulden mit dem Bauspardarlehen jetzt um und 1 Woche später dann mit einem normalem anderen Annuitätendarlehen. Das sollte so gehen.
Wenn ich bei der Bausparkasse eine Darlehensanfrage starte und diese mir nach Prüfung den Darlehensvertrag zur Unterschrift zu schicken, wie lange habe ich Zeit diesen unterschrieben zurück zu senden?
Habe ich nach Absenden des unterschriebenen Darlehensvertrages an die Bausparkasse noch ein 14-tägiges Widerufsrecht, falls meine Bank doch noch ein brauchbares Angebot vorlegt?
Ja, 14 Tage Widerrufsfrist nach dem Verbraucherkreditgesetz. Das steht auch über der Unterschriftszeile im Darlehensvertrag.
Also, wenn Sie heute den Darlehensvertrag per Post erhalten. Dann gilt das Datum des Schreibens der Bank. Dann haben Sie 14 Tage Zeit sich die Finanzierung zu überlegen anzunehmen.
Genauso gut, können Sie ein Darlehen annehmen und dann innerhalb 14 Tage per Email oder Post widerrufen.
Hallo Elmas,
die Finanzierungsart eines endfälligen Darlehens ist in den meisten Fällen eine sehr ungünstige Lösung für den Kunden. Sehr oft kann man diese Vertragsgestaltung sogar nachträglich auflösen und die Bank muss den Kunden entschädigen. Das wäre z.B. der Fall, wenn Beratungs- oder Formfehler vorliegen. Beim Verein "Liquikon e.V." kann man derartige Verträge überprüfen lassen und es wird dort sogar der Schaden berechnet. Diese Berechnung lohnt sich sicherlich bevor neu verhandelt wird mit der Bank.
Auf diese Weise kommen Sie auf Augenhöhe mit ihrer Bank und können sich im Anschluss eine neue und gute Finanzierung auf dem freien Markt suchen.
In der Tat sind es sehr viele Darlehensverträge die nicht korrekt sind.
An das Vertragswerk eines endfälligen Darlehens werden besondere Ansprüche hinsichtlich der Aufklärung des Verbrauchers gestellt. Ist der Vertrag/die Verträge fehlerhaft oder ist der Kunde nicht ausreichend belehrt worden, dann muss der Kunde entschädigt werden. Es werden also die Verträge auf Richtigkeit überprüft.Wenn das Vertragswerk fehlerhaft ist, dann kann man den Schaden sehr genau berechnen.
Ja natürlich ist das so. Doch manchmal denkt man dass es so ist dass alle Banken komplett falsche Darlehensverträge ausreichen. Dem ist aber nicht so.
Nun gut, man muss immer das Kleingedruckte lesen...
Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren mehrfach zu Gunsten des Verbrauchers geändert (siehe z.B. Widerrufsrecht). Daher hat der Bankkunde heute gute Gründe seine "alten" Verträge prüfen zu lassen.
Bei den neuen Verträgen ist man gut beraten, wenn man sich vorher informiert und sich einen seriösen Finanzierungsberater sucht.