Hallo liebe Profis,
ich habe einen Riester-Banksparplan bei dem ich nach der neuen Wohnriester-Regelung gerne das Kapitel vollständig entnehmen möchte. Die Bank behauptet, dass damit der Vetrag automatisch endet.
Ist dies so? Wo wäre dies geregelt?
Vielleicht noch ein Hinweis:
Nach den AGB hat die Bank keinerlei Kündigungsrecht, erst recht nicht wenn ich nach § 92a EStG entnehme - was ja auch eine Vollständige Entnahme einschließt.
Ich würde den Vertrag gerne nach der Entnahme weiter besparen...
Danke für Eure Einschätzung.
AW: Endet Riester-Banksparplan bei Entnahme zwingend?
Uh, die Frage ist verdammt gut, bringt mich ins Schwitzen.
Grundsätzlich hast du Recht. Riester Verträge (geförderte) können vom Anbieter nicht gekündigt werden. Die Grundlage dafür ist das AltZertG.
Eine vollständige Entnahme kommt allerdings einer Kündigung von Verbraucherseite gleich. Entsprechende Formulierungen finden sich bei Policen eigentlich immer in den Versicherungsbedingungen.
Willst du nur eine teilweise Entnahme, müssen seit Jahresbeginn 2014 mind. 3000 Euro auf dem Vertrag verbleiben.
Wo jetzt allerdings die entsprechende Regelung beim Riester Banksparplan zu finden ist (wenn nicht in den Geschäftsbedingungen)... ich bin überfragt. Prüfe aber bitte noch mal den Abschnitt zum Thema Kündigung des Vertrags (von Verbraucherseite), ob dort nicht etwas zum Thema vollständige Entnahme steht.
AW: Endet Riester-Banksparplan bei Entnahme zwingend?
Genau das ist mein Problem. Ich finde nichts in den Vertragsbedingungen, die Sparkasse weist aber auch nichts nach, sondern sagt nur: Der Vertrag würde dann "automatisch enden"... was immer das auch soll heißen...
Ich zitiere aus den Vertragsbedingungen:
"Der Sparer kann nach Maßgabe der §§ 92a und 92b EStG mit einer Frist von drei Monaten... die ...vollständige Auszahlung seines Sparguthabens für eine Verwendung im Sinne des §92a EStG verlangen"
"Darüber hinaus sind Auszahlungen aus dem Sparguthaben während der Laufzeit der Ansparphase ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung des Sparvertrages bleibt hiervon unberührt".
Im Absatz zur Kündigung steht dann bei "Förderunschädlicher Beendigung" nur ein Kündigungsrecht bei Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag, bei "Förderschädlicher Verwendung" die Kündigungsmöglichkeit in der Ansparphase und anschließend noch dass die Sparkasse kein Kündigungsrecht hat...
Und ich möchte ja nicht kündigen, sondern nur vollständig nach EStG auszahlen zur Verwendung in einem laufenden Hypothekendarlehen.
AW: Endet Riester-Banksparplan bei Entnahme zwingend?
Das hier
"Darüber hinaus sind Auszahlungen aus dem Sparguthaben während der Laufzeit der Ansparphase ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung des Sparvertrages bleibt hiervon unberührt"
hat erstmal nichts mit dem hier
"Der Sparer kann nach Maßgabe der §§ 92a und 92b EStG mit einer Frist von drei Monaten... die ...vollständige Auszahlung seines Sparguthabens für eine Verwendung im Sinne des §92a EStG verlangen"
zu tun.
Wie gesagt, eine vollständige Entnahme ist einer Kündigung seitens des Verbrauchers gleichzusetzen. Nur steht das in aller Regelmäßigkeit bei bspw. Riester Policen auch in den Bedingungen mehr oder weniger deutlich formuliert.
Insofern bleibt dir nichts anderes übrig als deine Absicht zur Aufrechterhaltung des Vertrags zu bekunden und dir dann von der Spaßkasse darlegen zu lassen, auf welcher Basis das deren Ansicht nach nicht möglich sein soll.
Ich sehe eigentlich grundsätzlich nur ein potentielles Schlupfloch, das wäre gegeben, wenn ein ungeförderter Bestandteil im Vertrag wäre (überriestern / Überzahlung). Entnommen werden kann eigentlich nur der geförderte Beitrag, keine ungeförderten Beiträge. Aber überriestern schließen Riester Banksparpläne häufig aus und so richtig praktikabel ist das ja auch nicht.