Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

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  1. Avatar von DAL
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    Standard Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Hallo zusammen,

    in meinem ersten Beitrag habe ich gleich eine komplexe Frage zu bieten.
    Der AG meiner Frau stellt ihr insgesamt 200 € "Lohnerhöhung" zur Verfügung. Nun liegt es an uns, diese sinnvoll anzulegen. Da meine Frau noch keine Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenverischerung besitzt, stehen alle Optionen wie Riester-, Betriebs- oder Privatrente zur Verfügung. Die Riestervariante möchte ich jedoch hier außen vor lassen, da meine Frau und ich jeweils demnächst einen Riesterbanksparplan abschließen wollen, um das Ersparte in Zukunft ggf. in eine Immobilienfinanzierung zu stecken.
    Ich möchte mich daher auf die beiden Varianten Betriebs- und Privatrente beziehen. Da die betriebliche AV zumindest in der Ansparphase staatlich gefördert wird, ist diese meiner Annahme nach vorzuziehen?

    - AG möchte insgesamt max. 200 € zusätzlich zahlen
    - bisher kein Riester, keine betriebl. AV, keine vermögenswirksamen Leistungen

    Nun die Frage: Wie setzt man diese 200 € nun am geschicktesten ein? Auszahlung als Bruttogehalt und anschließend Entgeltumwandlung? Kann man zusätzlich die VL einsetzen, um Steuern zu sparen und mehr Geld des Chefs in einen Vertrag fließen zu lassen? Was ist zu empfehlen?

    Vielen Dank im Voraus!

  2. Avatar von Torsten Breitag
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    Standard AW: Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Um die Rentabilität bAV abschätzen zu können, benötigt man Angaben zur steuerlichen Situation (Einkommen und Besteuerung) und Angaben zur Krankenversicherung.

    ---

    In welchem Zeitraum wird der Immobilienerwerb geplant?

  3. Avatar von DAL
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    Standard AW: Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Dankeschön, hier die weiteren Daten:
    - Steuerklasse 4
    - Bruttoeinkommen: ca. 30 000 € (Ehemann ebenfalls ca. 30 000 €)
    - beide gesetzlich krankenversichert
    - keine Kinder

    (Der Immobilienerwerb ist in 3 bis 8 Jahren angedacht, jedoch steht ein Erwerb generell noch nicht fest.)

  4. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Eine durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV kommt in diesem Fall in Frage. Es können sowohl Steuern, als auch RV, AV, KV und PV Beiträge (Sozialabgaben) in der Ansparphase gespart werden.

    Insofern bleibt zu klären, welche Möglichkeiten einer bAV beim Arbeitgeber bestehen. ( Rahmenvertrag? Freie Auswahl? )

    ---

    Riester drängt sich nicht wirklich auf bei den genannten Einkommen. Kann man machen, muss man nicht. (Aussage im Kontext bAV + Riester). Ich würde in Unkenntnis der individuellen Situation auf jeden Fall nicht pauschal dazu raten.

    ---

    Inwieweit die Baufi realistisch ist, kann man ja mal im entsprechenden Unterforum ausloten. "Wollen" (Wohneigentum) wollen viele, können und umsetzen ... weit weniger. Bin kein Baufiprofi, die gibt es aber hier zahlreich.

    ---

    Bei dauerhaftem Einkommen in diesem Bereich wird Altersvorsorge insgesamt ein problematisches Thema. Oder liegen dem bestimmte Gründe (Beamtenlaufbahn, Soldaten etc.) zu Grunde?

  5. Avatar von DAL
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    Standard AW: Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Der AG (Metzgerei m. Partyservice) hat meiner Frau freie Wahl für die Investition dieser 200 € gelassen, so dass wir nun die Qual der Wahl haben. Eine Investition in die Altersvorsorge erscheint uns am sinnvollsten.
    Ich bin zur Zeit teilzeitbeschäftigt im öffentlichen Dienst, werde dies jedoch ab spätestens Jahresende nicht mehr sein und erwarte in Zukunft ein deutlich höheres Einkommen (jedoch nicht im öD). Das Einkommen meiner Frau wird jedoch weiterhin bei etwa 30000 € liegen.

    Wie kann man nun die bAV bei freier Wahl gestalten?
    Bringt z. B. die Nutzung der "vermögenswirksamen Leistungen" (max. 40€/Monat?) einen Vorteil (Steuern, Abgaben sparen, mehr Geld zum Sparen)?

  6. Avatar von Torsten Breitag
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    Standard AW: Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Für die Frau kommen aus meiner Sicht vor allem die Varianten Direktversicherung und Unterstützungskasse in Frage.

    Reine Verständnisfrage: Bietet der AG die 200 mehr als Netto (+ Sozialabgaben des AG?) an oder möchte er "nur" 200 Euro mehr insgesamt "ausgeben".

    ---

    VWL kann man auch ohne betriebliche Altersvorsorge nutzen. Ggf. ist das interessanter, solange man noch in den Rahmen der Arbeitnehmersparzulage fällt. Das wiederum ist eine Frage des zu versteuernden Einkommens (inkl. Freibeträgen, bspw. für Kinder)

    ---

    Riester kann ggf. in Zukunft attraktiver werden für euch (Kinder bei Frau oder deutlicher Einkommensanstieg bei dir), aktuell lohnt es nicht wirklich.

  7. Avatar von DAL
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    Standard AW: Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Vielen Dank "Torsten Breitag"!

    - Der AG möchte insgesamt "nur" 200 € ausgeben, also inklusive Sozialabgaben und evtl. anfallenden Steuern.

    - Die Arbeitnehmersparzulage werden wir auf lange Sicht nicht erhalten, da wir mit dem zu versteuernden Einkommen in Zukunft vermutlich über dem geförderten Maximalbeitrag liegen. Würde eine Nutzung der Vermögenswirksamen Leistungen für die Direktversicherung Vorteile bringen?

    - Ein Riestervertrag wird in Zukunft für uns beide hinzu kommen, jedoch soll es erst mal nur um die "beste Anlage" für die 200 € "Bruttogehaltserhöhung" gehen.

    - Bleibt von den 200 € mehr für das Ansparen übrig, wenn der AG das Geld direkt abführt (ist das möglich?) oder wenn der AG das Geld als Bruttolohn zahlt und man es dann per Entgeltumwandlung abführt? (In beiden Fällen möchte der AG "nicht mehr als 200 €" ausgeben.)

    - Hat jemand irgendwelche Tipps in Bezug auf Tests/Vergleiche von Direktversicherungen bzw. der vier anderen möglichen Arten der betrieblichen Altersvorsorge?

  8. Avatar von Torsten Breitag
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    Standard AW: Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Im Fall "nur" 200 Euro reicht die Direktversicherung. Deine Frau kann dann aktuell bis zu 238 Euro mtl. Steuer- und Sozialabgabenfrei umwandeln. Es wäre also Luft für 200 + VWL für die bAV.

    Wer mehr als die 238 in eine bAV einzahlen möchte, hat diese Möglichkeit Steuer- und Sozialabgabenfrei über eine Unterstützungskasse.

    Dem Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Sozialabgaben (deiner Frau auch nicht) durch die Entgeltumwandlung. Heißt die vollen 200 Euro gehen in die Direktversicherung.

    Gegen die Nutzung der VWL spricht im von dir geschilderten Fall aus meiner Sicht nichts.

    ---

    Bei freier Gestaltung (ist nicht immer möglich) biete ich meinen Kunden insbesondere 2 Modelle an:

    Klassische Direktversicherung über die Europa
    Fondsgebundene Direktversicherung über die InterRisk

    Die klassische Variante investiert konservativ überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere, weiterhin ua. Immobilien, Aktien, Unternehmensbeteiligungen. Die Europa bietet günstige Kosten und seit Jahren überdurchschnittliche Ablaufleistungen.

    Die fondsgebundene Variante gibt es als Provisions- und als Honorartarif. Die InterRisk ermöglicht eine breite Auswahl an kostengünstigen ETFs (Indexfonds) für den Aufbau eines breit gestreuten Weltportfolios.

    ---

    Tests sind immer mit Vorsicht zu genießen. Bei Stiftung Warentest gibts es ua. diesen hier:

    Betriebsrente - Mehr Rente mit der Firma - Test - Stiftung Warentest

  9. Avatar von InSta
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    Standard AW: Arbeitgeber stellt 200 € zur freien Verfügung

    Ein netter Arbeitgeber, der € 200 zu Verfügung stellt.

    Die bAV ist sicherlich kein schlechter Weg, aber bitte dabei bedenken:

    Was der Staat dir gibt, holt er sich auch irgendwo und irgendwann auch wieder zurück.

    Das Guthaben steht erst beim Eintritt in die gesetzliche Rente zu Verfügung und die Rente bzw. das Kapital sind krankenversicherungspflichtig. Steuerpflichtig werden alle neu abgeschlossenen Rentenverträge sowieso. Aufgrund des im Alter niedrigeren Steuersatzes sollte es aber eigentlich immer noch eine positive Ertragsrechnung ergeben.
    Weiterhin ist die Vererbbarkeit im Todesfall stark eingeschränkt, der Kreis der Begünstigten ist begrenzt auf Ehepartner bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Hausstand und auf Kinder bis max. zum 25. Lebensjahr.

    Auch wenn niemand in die Zukunft schauen kann, was Steuer- und Abgabenlast betrifft - eine Vergleichsrechnung von bAV gegenüber einem privat finanziertem Vertrag sollte man auf jeden Fall durchführen.

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