Können sich Arbeitssuchende eine Stelle als Jobsharing teilen?
Guten Tag.. Bisher hatte ich immer eine volle Stelle, weil es in unserem Betrieb auch nichts anderes gab. Das ist auch nicht anders geworden, aber es gibt außer mir noch eine Kollegin, die gerne Teilzeit arbeiten würde. Da wir bisher auch in einem ähnlichen Bereich tätig waren, sind wir jeweils mit der Arbeit des anderen vertraut. Können wir das unserem Chef nicht einfach vorschlagen, dass wir uns gerne eine Stelle teilen würden? Das käme von den Stunden und auch vom Gehalt für uns beide genau hin. Gibt es eventuell gesetzliche Vorgaben, dass Arbeitgeber sich darauf einlassen müssen?
AW: Können sich Arbeitssuchende eine Stelle als Jobsharing teilen?
Das könnt ihr und der Anspruch ist auch relativ stark, da es politischer Wille ist so viele Menschen wie möglich in Arbeit zu bringen und Teilzeit eben mehr Menschen in Arbeit bringt. Auch dann, wenn diese dann eben kein vollen Gehalt beziehen.
Bitte beachten: Der Anspruch auf Teilzeit ist leicht durchsetzbar. Auch vor Arbeitsgerichten wird regelmäßig pro Teilzeit entschieden. ABER: Später wieder in Vollzeit zu wechseln, ist oftmals ein großes Thema und hier besteht kein Anspruch. Also gut überlegen und ggf. eine befristete Teilzeit vereinbaren.