hi,
die bank X hat ende letzten jahres einen geldbetrag (ca. 700€) fehlerhafterweise versehentlich auf unser gemeinschaftliches konto (meine frau + ich) bei der bank Y überwiesen.
wir haben das garnicht bemerkt.
später hat uns bank Y ein schreiben geschickt und gebeten das geld zurück zu überweisen.
ich habe das auf wiedervorlage gelegt und leider vergessen.
jetzt hat bank x meiner frau geschrieben, dass man ein konto für sie eröffnet und dieses mit dem geldbetrag belastet habe. sie sei nun aufgefordert das konto auszugleichen.
ich habe folgende fragen:
1) sind wir verpflichtet den geldbetrag zurück zu überweisen? ich habe die wahrnehmung, auch aus anderen foren, dass dies nicht so ist.
2) durfte die bank x ein konto für meine frau anlegen und dieses belasten, auch wenn meine frau bei der bank ein sparkonto hat?
3) durft die bank x mit der kontoeröffnung eine schufa-eintragung veranlassen?
4) was schlagt ihr vor zu tun?
gruß
meier12