Hallo,
wir haben in 2008 zur Sanierung eines Mehrfamilienhauses drei KfW-Darlehen aufgenommen. Nun gibt es aus persönlichen Gründen erstmalig Probleme die Raten in voller Höhe zurückzuzahlen. Wir befinden uns noch in der Zinsbindungsfrist.
Gibt es die Möglichkeit die Tilgung auch bei KfW-Darlehen auszusetzen ?
Die Hausbank hat das in einem ersten Telefonat abgelehnt und abgewimmelt.
Wenn eine Tilgung begonnen hat, kann sie nicht ohne Weiteres ausgesetzt werden. Ich denke aber das ein offenes Gespärch mit der Bank im Interesse aller eine Lösung herbeiführen wird, denn keiner kann Interesse daran haben, dass die Situation bzw. die finanziellen Engpässe in der Konsequenz zu einer Drittverwertbarkeit führt.
Andernfalls mal die Widerrufsbelehrungen prüfen und ggf. das Darlehen bezogen auf die mtl. Zins-, und Tilgungsleistung kostengünstiger umzuschulden ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und/oder sich die Bank gegen eine vorzeitige Ablösung sperrt.
Hallo noelmaxim,
vielen Dank für den Hinweis!
Ist denn eine Umschuldung in der Zinsbindungsfrist überhaupt möglich, und wenn, ist diese dann nicht auch generell mit Kosten verbunden?
Sollten wir diesbezüglich bei anderen Banken Angebote einholen?
Damit ist gemeint, dass eventuell Ihre Widerrufserklärung des Darlehensvertrages fehlerhaft ist.
Dies können Sie durch einen Anwalt oder Verbraucherschutz prüfen lassen.
WENN die Widerrufserklärung des Darlehensvertrages fehlerhaft sein sollte, dann können Sie gegen Zahlung von einer Vorfälligkeitsentschädigung auch das Darlehen mit einer anderen Bank umschulden.
Sie brauchen im ersten Schritt somit keine anderen Bankangebote einholen sondern zuerst klären ob Sie rechtlich überhaupt das Darlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärung umschulden können.
Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, dann wurde diese Frist nie in Gang gesetzt, entsprechend können sie das Darlehen noch heute wiederrufen und mit einem neuen Darlehen ablösen und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Ob dies möglich ist musst fachmännisch geprüft werden, gerne können sie mir diese (es reicht einzig die Seite mit der Widerrufsbelehrung) mal zukommen lassen, ich kann gerne vorab was dazu sagen.
Auf gar keinen Fall vorab ein neues Darlehen zeichnen, bevor nicht geklärt ist, dass das bestehende abgelöst werden kann.